- T-Systems ist Generalunternehmerin für die Deutschland-App
- Unterstützungsverträge mit KPMG, Capgemini und ITZBund: max. 1,16 Mio. Euro netto
- Mehrere Hundert Testpersonen in sechs Pilotstädten geplant
Hintergrund
Die Bundesregierung hat 2026 das Vorhaben einer KI-basierten Verwaltungsplattform unter dem Arbeitstitel „Deutschland-App“ gestartet. Ziel ist es, Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen einen zentralen digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen verschiedener föderaler Ebenen zu bieten. Das Projekt ist eng mit der geplanten EUDI-Wallet verknüpft, deren Start mit begrenztem Funktionsumfang für den 2. Januar 2027 angekündigt ist. Ergänzend plant die Bundesregierung, die Sozialplattform als digitalen One-Stop-Shop für die Sozialverwaltung auszubauen, auf deren Dienste die Deutschland-App aufsetzen soll.
- 553.482,52 Euro (netto, max.) — Vertrag mit ITZBund für Unterstützung bei Testing und Abnahme, Laufzeit Juni 2026 bis März 2027.
- 319.700,00 Euro (netto, max.) — Vertrag mit KPMG für Unterstützung Projektmanagement, Laufzeit Juni bis Dezember 2026.
- 285.696,00 Euro (netto, max.) — Vertrag mit Capgemini für Unterstützung Produktsteuerung, Laufzeit August 2026 bis Januar 2027.
- 6 Pilotkommunen — Dortmund, Dresden, Erfurt, Hamburg, Nürnberg und Wiesbaden testen den Prototyp entwicklungsbegleitend.
- Mehrere Hundert Testpersonen — so viele Nutzerinnen und Nutzer erhalten insgesamt Zugang zum Prototyp der Deutschland-App.
Im Detail
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Innovationsvorhaben einer KI-basierten Verwaltungsplattform (Arbeitstitel: „Deutschland-App“) das zentrale Ziel, die Menschen im Alltag spürbar zu entlasten.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8304
Eine KI-gestützte App, mit der sich Behördengänge vom Smartphone aus erledigen lassen — das ist das Ziel der Deutschland-App, die die Bundesregierung seit 2026 entwickeln lässt. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/8030) hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) am 30. September 2026 mit Drucksache 21/8304 geantwortet und dabei erstmals konkrete Vertragsdetails, den Entwicklungsstand und die Zeitplanung offengelegt.
Deutschland-App: Generalunternehmerin und Vertragsvolumen
Vertragspartnerin des BMDS für den Hauptauftrag ist die T-Systems International GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom. Der Auftrag wurde nicht neu ausgeschrieben, sondern als Einzelabruf aus bestehenden Rahmenverträgen des Kaufhauses des Bundes vergeben — ein nach Vergaberecht zulässiges Verfahren, da dem Abschluss der Rahmenverträge jeweils ein wettbewerbliches Verfahren vorausgegangen war. SAP ist als Nachunternehmerin beteiligt; Auswahl und Steuerung der Nachunternehmer obliegen T-Systems als Generalunternehmerin. Zu konkreten Kosten des Hauptvertrags hat die Bundesregierung keine Auskunft erteilt und auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sicherheitsrelevante Belange verwiesen.
Für unterstützende Leistungen bestehen drei weitere Verträge mit einem maximalen Gesamtvolumen von rund 1,16 Millionen Euro netto: Das ITZBund unterstützt Testing und Abnahme (max. 553.483 Euro, Juni 2026 bis März 2027), KPMG das Projektmanagement (max. 319.700 Euro, Juni bis Dezember 2026) und Capgemini die Produktsteuerung (max. 285.696 Euro, August 2026 bis Januar 2027).
Was die Deutschland-App können soll
Die Deutschland-App kombiniert eine KI-basierte Plattform im Hintergrund mit einer mobilen App für Nutzerinnen und Nutzer. Kern ist eine intelligente, dialogbasierte Nutzerführung, die Verwaltungsleistungen verschiedener föderaler Ebenen auffindbar macht und die Antragstellung vereinfacht. Der aktuelle Prototyp deckt Leistungen aus den Bereichen Familienleistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag), Wohnen (Wohngeld, Wohnsitzanmeldung), Soziales und Unternehmensgründung (GmbH-Gründung) ab. Zur Identifikation wird die eID-Funktion des Personalausweises genutzt; eine prototypische Anbindung an die EUDI-Wallet erfolgt bereits über eine Sandbox-Umgebung.
Pilottest in sechs Kommunen
Die Deutschland-App wird entwicklungsbegleitend in sechs Pilotkommunen getestet: Dortmund, Dresden, Erfurt, Hamburg, Nürnberg und Wiesbaden. Das BMDS hat diese Städte nach den Kriterien Fallaufkommen, Digitalisierungsgrad, Verwaltungsstruktur und Nutzergruppen ausgewählt. Insgesamt erhalten absehbar mehrere Hundert Personen Zugang zum Prototyp. Die Zahl wird bedarfsbezogen angepasst. Ob und in welcher Form kommunale Entscheidungsgremien wie Stadtrat oder Bürgerschaft einbezogen wurden, liegt dem BMDS nach eigenen Angaben nicht vollständig vor — dies obliege den Kommunen selbst.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen: zunächst ein Proof of Concept, dann ein Minimum Viable Product mit anschließendem Friendly User Test. Die Entwicklung verläuft agil, sodass Erkenntnisse aus den Tests laufend einfließen. Optional kann sich ein begrenzter Probewirkbetrieb von bis zu zwölf Monaten anschließen, dessen erste drei Monate als sogenannte HyperCare-Phase mit verschärften Qualitätsanforderungen gelten. Ein bundesweiter Rollout ist vertraglich noch nicht vereinbart.
Abgrenzung zur Sozialplattform
Die Bundesregierung sieht die Deutschland-App nicht als Konkurrenz zur parallel geplanten Sozialplattform, die als One-Stop-Shop für Sozialleistungen ausgebaut werden soll. Laut Drucksache setzt die Deutschland-App auf bestehenden Angeboten einschließlich der Sozialplattform auf: Während die App einen allgemeinen, mobilen und KI-gestützten Einstieg bietet, bindet die Sozialplattform fachspezifische Verfahren entlang sozialer Lebenslagen an. Beide Systeme sollen sich ergänzen. Das Vorhaben wird zudem kontinuierlich vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begleitet.
Für Bürgerinnen und Bürger bleibt die Deutschland-App vorerst nicht öffentlich zugänglich — der Zugang zum Prototyp ist auf ausgewählte Testpersonen in den Pilotstädten beschränkt. Wann eine breitere Nutzung möglich sein wird, hängt laut Bundesregierung vom Verlauf der laufenden Tests ab.
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Potenziell betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsleistungen wie Wohngeldbantrag, Kindergeld-Überprüfung, Kinderzuschlag oder GmbH-Gründung künftig digital erledigen möchten. In der aktuellen Testphase erhalten mehrere Hundert Personen in den sechs Pilotkommunen Dortmund, Dresden, Erfurt, Hamburg, Nürnberg und Wiesbaden Zugang zum Prototyp.
Zu konkreten Vertragsdetails mit T-Systems sowie zur genauen Kostenhöhe des Hauptauftrags hat die Bundesregierung keine Auskunft gegeben und auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sicherheitsrelevante Belange verwiesen. Fragen zu kommunalen Entscheidungsgremien und Terminübersichten wurden mit Verweis auf fehlende eigene Kenntnis beantwortet.
Die entwicklungsbegleitenden Tests in den sechs Pilotkommunen laufen bereits auf Basis früher Prototyp-Versionen. Nach Abschluss der Machbarkeitsprüfung kann sich optional ein begrenzter Probewirkbetrieb von bis zu zwölf Monaten anschließen, dessen Start von den Testergebnissen abhängt. Ein bundesweiter Rollout ist vertraglich noch nicht vereinbart; die Anfrage der Fraktion Die Linke ist mit der Antwort vom 30. September 2026 abgeschlossen.
- EUDI-Wallet
- Europäische digitale Identitätsbrieftasche, mit der Bürgerinnen und Bürger EU-weit ihre Identität und Dokumente digital nachweisen können sollen.
- Kaufhaus des Bundes
- Zentrales Beschaffungsportal des Bundes, über das Behörden auf Rahmenverträge mit vorab geprüften Anbietern zugreifen können, ohne erneut ausschreiben zu müssen.
- Minimum Viable Product (MVP)
- Erste funktionsfähige Version eines Produkts mit dem minimal notwendigen Funktionsumfang, um es mit echten Nutzern testen zu können.
Wer entwickelt die Deutschland-App?
Generalunternehmerin ist die T-Systems International GmbH, die den Auftrag als Einzelabruf aus bestehenden Rahmenverträgen des Kaufhauses des Bundes erhalten hat. SAP ist als Nachunternehmerin beteiligt.
In welchen Städten wird die App getestet?
Der Prototyp wird in Dortmund, Dresden, Erfurt, Hamburg, Nürnberg und Wiesbaden entwicklungsbegleitend getestet. Auswahlkriterien waren Fallaufkommen, Digitalisierungsgrad, Verwaltungsstruktur und Nutzergruppen.
Wie viel kostet das Projekt bisher?
Das maximale Vertragsvolumen der drei benannten Unterstützungsdienstleister (ITZBund, KPMG, Capgemini) beträgt zusammen rund 1,16 Millionen Euro netto. Zum Hauptvertrag mit T-Systems wurden keine konkreten Kosten genannt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8304 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































