- Lieferengpässe bei Antibiotika und Kinderarzneimitteln halten an
- ALBVVG-Wirksamkeit vor Winter 2026/2027 politisch umstritten
- 13 Fragen zur Rückverlagerung von Wirkstoffproduktion in die EU
Hintergrund
Deutschland und Europa sind bei der Herstellung von Arzneimittelwirkstoffen stark von Produktionsstätten in China und Indien abhängig. Das 2023 in Kraft getretene ALBVVG sollte Lieferengpässe strukturell bekämpfen, unter anderem durch erweiterte Bevorratungspflichten und Anreize zur Diversifizierung. Apotheken und Kliniken melden laut der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/8503) auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin Engpässe, besonders bei Antibiotika und pädiatrischen Arzneimitteln. Ein bekanntes Beispiel für Risiken konzentrierter Produktion war der europaweite Valsartan-Rückruf, bei dem ein kontaminierter Wirkstoff aus China zu massiven Versorgungsproblemen führte.
Im Detail
„Die Sicherstellung einer lückenlosen, flächendeckenden und effizienten Arzneimittelversorgung bleibt eine zentrale Herausforderung für das deutsche Gesundheitswesen.“
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8503
Die Arzneimittelversorgung in Deutschland steht vor dem Winter 2026/2027 erneut unter Druck. Trotz des seit 2023 geltenden Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) berichten Apotheken und Kliniken laut BT-Drs. 21/8503 weiterhin von Engpässen bei essenziellen Wirkstoffen – vor allem bei Antibiotika, Kinderarzneimitteln und Schlaganfall-Prophylaxemitteln. Die AfD-Fraktion hat dazu am 12. Oktober 2026 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
Arzneimittelversorgung: Was gilt aktuell?
Das ALBVVG verpflichtet pharmazeutische Unternehmen zur Meldung von Lieferengpässen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Zudem schreibt es für bestimmte versorgungsrelevante Arzneimittel erweiterte Bevorratungspflichten vor. Dennoch zeigt die politische Debatte, dass die strukturellen Ursachen der Engpässe – allen voran die starke Konzentration der Wirkstoffproduktion in China und Indien – bisher nicht überwunden sind. Eine vollständige Rückverlagerung der Produktion in die EU hat trotz entsprechender Förderanreize bislang nicht stattgefunden.
13 Fragen zur Importabhängigkeit bei Medikamenten
Die Kleine Anfrage umfasst 13 Fragen und deckt dabei mehrere Problemfelder ab. Zunächst fragt die Fraktion nach dem aktuellen Stand der BfArM-Lieferengpass-Datenbank und der Entwicklung pädiatrischer Engpässe in den Jahren 2024, 2025 und 2026. Besonderes Augenmerk gilt dem Rabattvertragssystem der gesetzlichen Krankenversicherung: Die AfD-Fraktion fragt, ob dieses System eine Marktkonzentration bei asiatischen Herstellern begünstigt und ob künftig Zuschläge auf mindestens zwei Anbieter verteilt werden könnten, um die Ausfallsicherheit zu erhöhen.
Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage, ob bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln eine EU-Inlandsfertigung als Vergabekriterium eingeführt werden könnte. Hintergrund ist die bekannte Verwundbarkeit bei konzentrierter Produktion: Der Valsartan-Rückruf – verursacht durch einen kontaminierten Wirkstoff aus chinesischer Produktion – hatte europaweit die Versorgung mit diesem Blutdruckmittel gestört und gilt als Referenzfall für die strukturellen Risiken.
Bevorratung, Exportverbote und Qualitätskontrolle
Die Anfrage geht auch auf operativere Fragen ein: Die Fraktion will wissen, ob die aktuelle Großhandelspflicht zur Bevorratung ausreicht oder ob eine Ausweitung auf mindestens zwei durchschnittliche Monatsbedarfe sinnvoll wäre. Zudem wird gefragt, wie die Einhaltung der Lagerhaltungspflichten im Jahr 2026 kontrolliert wird und welche Sanktionen bei Verstößen verhängt wurden. Für Krisenfälle fragt die Anfrage außerdem nach möglichen zeitlich befristeten Exportverboten für lebensnotwendige Medikamente und nach den EU-rechtlichen Spielräumen dafür.
Schließlich erkundigt sich die Fraktion nach aktuellen Qualitätsmängeln und Rückrufen bei Wirkstoffen aus China und Indien im Jahr 2026 sowie nach dem Stand der Bemühungen, die Wirkstoffproduktion zurück nach Deutschland oder in die EU zu verlagern – auch im Hinblick auf eine konstruktive Begleitung entsprechender EU-Initiativen. Die Frage nach der sogenannten „Apotheke der Welt“ zielt dabei auf Deutschlands historische Rolle als Standort der Pharmaindustrie ab, die durch Produktionsverlagerungen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich geschwächt wurde.
Die Antwort der Bundesregierung auf die parlamentarische Kontrollfunktion bleibt abzuwarten. Zum Thema GKV-Finanzierung und Versorgungsreformen finden sich auf drucksachlich.de weitere Hintergründe, etwa zu den Schriftlichen Fragen KW 39/2026.
Weiterlesen:
- Asylverfahrensberatung: Kürzung von 24,5 auf 5 Mio. Euro
- Fragestunde Bundestag 14.10.2026: 56 Fragen zu 12 Themen
Betroffen sind vor allem Patienten, die auf regelmäßig verschriebene Medikamente angewiesen sind – insbesondere Kinder bei pädiatrischen Präparaten, Schlaganfallpatienten bei Prophylaxemitteln sowie alle, die in der Erkältungs- und Grippesaison Antibiotika benötigen. Auch Apotheken und Kliniken, die die Versorgungssicherheit gewährleisten müssen, sind direkt betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8503) wurde am 12. Oktober 2026 registriert. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- ALBVVG
- Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz; deutsches Gesetz zur Reduktion von Medikamentenengpässen, in Kraft seit 2023.
- Rabattvertrag
- Verträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern, bei denen Hersteller Rabatte gewähren und dafür bevorzugt beliefert werden. Kritiker sehen darin eine Ursache für Marktkonzentration.
- BfArM
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; zuständige Bundesbehörde für die Zulassung von Medikamenten und die Meldepflicht bei Lieferengpässen.
Was ist das ALBVVG?
Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) ist ein deutsches Gesetz, das Lieferengpässe bei Medikamenten reduzieren soll, etwa durch Pflichten zur Bevorratung und Diversifizierung der Zulieferer.
Was ist die BfArM-Lieferengpass-Datenbank?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt eine öffentlich einsehbare Datenbank, in der pharmazeutische Unternehmen Lieferengpässe für versorgungsrelevante Arzneimittel melden müssen.
Warum ist die Abhängigkeit von China und Indien problematisch?
Ein Großteil der Wirkstoffe für europäische Medikamente wird in China und Indien produziert. Qualitätsmängel, Lieferunterbrechungen oder geopolitische Spannungen können dadurch die Versorgung in Deutschland gefährden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8503 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































