- Rapsernte Brandenburg 2026: nur 2,1 t/ha statt kostendeckender 3,0 t/ha
- Neonikotinoid-Verbot seit 2013 ohne wirksame Alternative für Rapsanbauer
- Notfallzulassung für Cyantraniliprole gilt nur einmalig in den meisten Ländern
Hintergrund
Das EU-weite Verbot der Neonikotinoid-Saatgutbeize im Jahr 2013 hat den chemischen Pflanzenschutz gegen den Rapserdfloh grundlegend verändert. Bereits 2019 hatte die Bundesregierung in Antworten auf Kleine Anfragen (BT-Drs. 19/14521 und 19/15296) anerkannt, dass seitdem kein gleichwertiges Präventionsmittel verfügbar ist. Als Übergangslösung besteht für den Wirkstoff Cyantraniliprole (Exirel) für den Wintersaatzeitraum 2026 eine Notfallzulassung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die jedoch regional unterschiedlich ausgestaltet ist. Laut einer Studie von Tiret et al. (2026) nehmen Knockdown-Resistenzen (kdr) und Super-Knockdown-Resistenzen (s-kdr) des Rapserdflohs gegen Pyrethroide bereits messbar zu.
- 2,1 t/ha — Rapsernte in Brandenburg 2026, deutlich unter der kostendeckenden Mindestmenge von 3,0 t/ha.
- 2,7 t/ha — Rapsernte in Brandenburg 2025, bereits nicht mehr kostendeckend.
- 1,1 Mio. Hektar — Gesamte Raps- und Rübsenanbaufläche in Deutschland, ca. 7 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche.
- 3,9 Mio. Tonnen — Gesamtertrag Raps in Deutschland; damit größter Produzent im europäischen Vergleich.
- 2013 — Jahr des EU-weiten Verbots von Neonikotinoid-Beizen, seitdem fehlt ein gleichwertiges Präventionsmittel.
Im Detail
Besonders in den letzten beiden Jahren führten fraßbedingte Schäden zu geschäftsbedrohenden Ertragseinbußen. So erbrachte die Rapsernte in Brandenburg 2025 2,7 t/ha und 2026 lediglich noch 2,1 t/ha, wobei ein kostendeckendes Wirtschaften Erträge von wenigstens 3,0 t/ha voraussetzt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8491
Deutschlands Rapsanbauer stehen vor einer ernsthaften wirtschaftlichen Bedrohung: Der Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus) verursacht seit Jahren steigende Ernteverluste, und wirksame Gegenmaßnahmen sind nach dem Verbot der Neonikotinoid-Beizen rar. Die Rapsernte in Brandenburg sank laut BT-Drs. 21/8491 von 2,7 Tonnen pro Hektar im Jahr 2025 auf nur noch 2,1 Tonnen im Jahr 2026 — während Betriebe mindestens 3,0 t/ha benötigen, um kostendeckend zu wirtschaften.
Mit seiner Kleinen Anfrage vom 8. Oktober 2026 will die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie sie die Lage einschätzt, welche Daten vorliegen und welche konkreten Hilfsmaßnahmen sie bis Ende 2027 plant. Die Anfrage umfasst 11 Einzelfragen zu Befallsstatistiken, Pflanzenschutzmittelzulassungen und alternativen Bekämpfungsstrategien.
Rapserdfloh und fehlender Pflanzenschutz
Der Rapserdfloh befällt im Herbst die Wintersaat: Seine Larven fressen sich in Blattstiele und Stängel und hemmen so das Pflanzenwachstum erheblich. Seit dem EU-weiten Verbot der Neonikotinoid-Saatgutbeize 2013 stehen Landwirten nur noch Wirkstoffe aus der Pyrethroid-Gruppe zur Verfügung — doch deren Wirksamkeit nimmt ab. Laut einer Studie von Tiret et al. (2026) nehmen sogenannte Knockdown-Resistenzen (kdr) und Super-Knockdown-Resistenzen (s-kdr) beim Rapserdfloh messbar zu. Eine moderate Wirkstoffbehandlung dürfte diesen Trend noch beschleunigen.
Für den laufenden Wintersaatzeitraum 2026 besteht eine Notfallzulassung für den Wirkstoff Cyantraniliprole (Handelsname Exirel), ausgestellt vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). In sechs Bundesländern — Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt — ist eine zweimalige Behandlung erlaubt, in allen übrigen Ländern nur eine einmalige Anwendung. Die Fragesteller sehen darin eine unzureichende Regelung, die Resistenzentwicklungen begünstigt.
Rapsanbau in Deutschland: Wirtschaftliche Dimension
Raps- und Rübsenanbau nimmt in Deutschland rund 1,1 Millionen Hektar ein — etwa 7 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche. Mit einem Gesamtertrag von 3,9 Millionen Tonnen ist Deutschland der größte Rapsproduzent in Europa. Hält die Ertragsminderung durch den Rapserdfloh an, gefährdet das nicht nur einzelne Betriebe, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Agrarmarkts insgesamt.
Dass das Problem nicht neu ist, belegen ältere Parlamentsvorgänge: Bereits 2019 räumte die Bundesregierung in ihren Antworten auf Kleine Anfragen (BT-Drs. 19/14521 und 19/15296) ein, dass nach dem Neonikotinoid-Verbot kein gleichwertiges Präventionsmittel zur Verfügung steht. Seither hat sich die Lage nach Angaben der Fragesteller weiter verschlechtert.
Was gilt aktuell?
Zugelassene Dauermittel gegen den Rapserdfloh fehlen weitgehend. Neonikotinoide sind seit 2013 für Freilandkulturen nicht mehr erlaubt. Pyrethroide sind verfügbar, verlieren aber durch Resistenzbildung an Wirksamkeit. Die Notfallzulassung für Cyantraniliprole ist zeitlich begrenzt und räumlich unterschiedlich gehandhabt. Biologische Alternativen wie Leguminosen als Beisaaten werden im Ökolandbau diskutiert, ihre Wirksamkeit und Praxistauglichkeit im konventionellen Anbau ist laut der Anfrage ungeklärt.
Die AfD fragt die Bundesregierung nun, ob sie die Notfallzulassung für Exirel verstetigen und auf eine mehrmalige Anwendung ausweiten will, ob eine Notfallzulassung für Neonikotinoide außerhalb der Bienenbrutzeiten erwogen wird und welche Maßnahmen bis Ende 2027 geplant sind, um flächendeckend kostendeckende Erträge zu ermöglichen. Die Antwort der Bundesregierung steht aus. Hintergründe zur Problematik der Pflanzenschutzmittelzulassung finden sich auch im Kontext der Schriftlichen Fragen KW 39/2026 sowie bei Fragen zur Regulierungspraxis im Bereich Umwelt und Wirtschaft.
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Betroffen sind Landwirtschaftsbetriebe, die Winterraps auf insgesamt rund 1,1 Millionen Hektar in Deutschland anbauen. Besonders hart trifft es Betriebe in Brandenburg, wo der Ertrag 2026 auf 2,1 t/ha sank und damit deutlich unter der kostendeckenden Schwelle von 3,0 t/ha liegt. Als Europas größter Rapsproduzent mit 3,9 Millionen Tonnen Jahresertrag hat Deutschland auch gesamtwirtschaftliches Interesse an einer Lösung.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8491 ist am 12. Oktober 2026 eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt ist eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen vorgesehen.
- Neonikotinoide
- Systemisch wirkende Insektizide, die als Saatgutbeize eingesetzt wurden und seit 2013 EU-weit für Freilandkulturen verboten sind, da sie als bienenschädlich gelten.
- kdr / s-kdr-Resistenz
- Knockdown-Resistenz und Super-Knockdown-Resistenz bezeichnen genetisch bedingte Unempfindlichkeiten von Insekten gegen Pyrethroid-Insektizide, die durch wiederholten Kontakt mit dem Wirkstoff entstehen.
- Notfallzulassung
- Befristete Ausnahmegenehmigung für ein Pflanzenschutzmittel, das regulär nicht zugelassen ist, bei dringlichem Handlungsbedarf vom BVL erteilt werden kann.
Was ist der Rapserdfloh und wie schadet er?
Der Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus) ist ein Schädling, dessen Larven im Herbst Winterraps befallen und durch Minierfraß das Pflanzenwachstum deutlich hemmen. Die Folge sind erhebliche Ertragseinbußen.
Warum fehlen wirksame Pestizide gegen den Rapserdfloh?
Das wirksamste Vorbeugungsmittel, die Neonikotinoid-Beize, ist seit 2013 EU-weit verboten. Die verbleibenden Wirkstoffe aus der Pyrethroid-Gruppe verlieren zunehmend ihre Wirkung durch Resistenzentwicklungen beim Rapserdfloh.
Was ist Cyantraniliprole und warum reicht es laut Anfrage nicht aus?
Cyantraniliprole (Handelsname Exirel) hat für 2026 eine Notfallzulassung erhalten. Laut den Fragestellern ist die erlaubte einmalige Anwendung in den meisten Bundesländern jedoch zu selten, um wirksam zu sein, und fördere zudem Resistenzbildung.
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