- 289 Milliarden Euro Schaden durch Spionage und Sabotage in Deutschland 2025
- Mehr als 100 Studien vom Helmholtz-Zentrum CISPA nach China abgeflossen
- Antrag fordert Sicherheitsüberprüfung für Forscher aus Spionageverdacht-Staaten
Hintergrund
Im Mai 2025 veröffentlichte der Wissenschaftsrat ein Positionspapier, das Deutschland dringenden Nachholbedarf beim Schutz vor Wissenschaftsspionage attestiert. Parallel dazu wurden Medienberichte über mutmaßliche Spionagefälle an der RWTH Aachen und am Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit CISPA bekannt, wo ganze Forschungsgruppen fast ausschließlich aus Wissenschaftlern mit chinesischer Staatsangehörigkeit bestanden haben sollen. China verpflichtet seit 2017 per Gesetz alle seine Bürger zur Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten. Der Schaden durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage für die deutsche Wirtschaft wird auf rund 289 Milliarden Euro im Jahr 2025 geschätzt.
- 289 Milliarden Euro — Geschätzter Schaden für die deutsche Wirtschaft durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage im Jahr 2025.
- Mehr als 100 Studien — Wissenschaftliche Arbeiten sollen laut Antrag vom Helmholtz-Zentrum CISPA an chinesische Einrichtungen gelangt sein, darunter auf der US-Sanktionsliste geführte Hochschulen.
- Seit 2017 — China verpflichtet per Gesetz alle seine Staatsbürger zur Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten.
Im Detail
Wissenschaftsspionage ist ein Angriff auf den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland.
— BT-Drs. 21/8554, Abschnitt I
Wissenschaftsspionage kostet Deutschland nach Hochrechnungen rund 289 Milliarden Euro pro Jahr — das ist der kombinierte Schaden durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage für die Wirtschaft im Jahr 2025. Für Forschungseinrichtungen fehlen vergleichbare Zahlen bislang, doch konkrete Vorfälle belegen die Dimension des Problems: Am Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit CISPA sollen mehr als 100 wissenschaftliche Studien an Einrichtungen in China gelangt sein, darunter Hochschulen, die auf der Sanktionsliste der USA stehen. Die AfD-Fraktion hat mit der Drucksache 21/8554 vom 13. Oktober 2026 einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung zu einem umfassenden Maßnahmenpaket gegen Wissenschaftsspionage auffordert.
Wissenschaftsspionage an deutschen Hochschulen
Der Antrag schildert eine Bedrohungslage, die über klassische Agentenarbeit weit hinausgeht. Laut Sicherheitsbehörden nutzen ausländische Nachrichtendienste bevorzugt Kooperationen, Gastaufenthalte, Konferenzen und Forschungsnetzwerke, um Verbindungen aufzubauen und diese nachrichtendienstlich zu verwerten. Konkret benannt werden mutmaßliche Spionagevorfälle an der RWTH Aachen — betroffen sind die Bereiche Luft- und Raumfahrttechnik sowie Informatik und Künstliche Intelligenz. RWTH-Angehörige stehen laut Medienberichten selbst nicht unter Tatverdacht; es geht um Kontakte und Vorträge im Umfeld mutmaßlicher Anbahnungen. Erschwerend kommt hinzu, dass China seit 2017 per Gesetz alle seine Staatsbürger zur Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten verpflichtet.
Was gilt aktuell?
Deutschland verfügt bislang über kein einheitliches gesetzliches Rahmenwerk zur Abwehr von Wissenschaftsspionage. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat eine Nationale Plattform für Forschungssicherheit geplant, die bestehende Ansätze bündeln und zentralisieren soll. Der Antrag bewertet dies als ersten Schritt, der aber nicht weit genug gehe. Der Wissenschaftsrat attestierte in einem Positionspapier vom Mai 2025 ebenfalls dringenden Nachholbedarf. Andere Länder, insbesondere die USA, haben laut Antrag bereits deutlich entschlossenere Schutzmaßnahmen implementiert.
Was der Antrag zur Bekämpfung von Wissenschaftsspionage fordert
Der Antrag formuliert sechs konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Zunächst soll eine internationale Bestandsaufnahme unter Einbeziehung der Sicherheitsbehörden zeigen, welche Schutzmaßnahmen andere forschungsintensive Länder ergriffen haben. Bund und Länder sollen ein einheitliches Lagebild zur Wissenschaftsspionage erarbeiten. Darüber hinaus soll eine Liste potenziell nicht vertrauenswürdiger Kooperationspartner, Hochschulen und Forscher entstehen.
Auf Verordnungsebene sieht der Antrag vor, dass Zuwendungsempfänger Interessen- und Loyalitätskonflikte jährlich offenlegen, Forschungseinrichtungen Risiken für Forschungsdaten identifizieren und melden müssen. Forscher, Lehrkräfte und Studierende aus Staaten mit Spionageverdacht sollen einer vertieften Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Gastforscher sollen einen personengebundenen, befristeten und widerrufbaren digitalen Identitätsnachweis für den Zugang zu sensiblen Daten erhalten. Schließlich fordert der Antrag eine datenschutzkonforme Hinweis- und Prüfinfrastruktur bei der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit, in der alle Gastprofessoren, -studenten und -forscher einschließlich ihrer Verbindungen zu ausländischen Einrichtungen erfasst werden.
Der Antrag betont ausdrücklich, dass die geforderten Maßnahmen nicht im Widerspruch zur Wissenschaftsfreiheit stehen, sondern Voraussetzung für deren Ausübung seien.
Die Drucksache 21/8554 ordnet die Bedrohung durch Wissenschaftsspionage auf drei Ebenen ein: innere und äußere Sicherheit, volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Die hohe Dunkelziffer bei Spionagefällen und die naturbedingte Schwierigkeit gerichtlicher Nachweise erschweren eine vollständige Lageeinschätzung zusätzlich. Ähnliche Debatten über den Schutz kritischer Infrastruktur und strategischer Ressourcen werden derzeit auch in anderen Politikbereichen geführt.
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Betroffen sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen wie Cybersicherheit, Luft- und Raumfahrttechnik und Künstlicher Intelligenz. Mittelbar betroffen ist der gesamte Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland sowie ausländische Gastforscher, für die der Antrag vertiefte Sicherheitsüberprüfungen vorsieht.
Der Antrag BT-Drs. 21/8554 wurde am 13. Oktober 2026 eingebracht und muss noch dem zuständigen Ausschuss überwiesen und dort beraten werden. Anschließend entscheidet das Bundestags-Plenum über Annahme oder Ablehnung.
- Wissenschaftsspionage
- Gezielte nachrichtendienstliche Aktivitäten zum Abschöpfen von Forschungsergebnissen, Technologien und wissenschaftlichem Know-how aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- Pakt für Forschung und Innovation
- Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung großer Wissenschaftsorganisationen wie Max-Planck- oder Helmholtz-Gesellschaft mit mehrjährigen Budgetzusagen.
- Nationale Plattform für Forschungssicherheit
- Beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geplante Koordinierungsstelle, die bestehende Ansätze zur Abwehr von Wissenschaftsspionage bündeln soll.
Was ist Wissenschaftsspionage?
Wissenschaftsspionage bezeichnet das gezielte Abschöpfen von Forschungsergebnissen, Technologien und Know-how aus Universitäten und Forschungseinrichtungen durch ausländische Geheimdienste oder staatlich gesteuerte Akteure, oft über Kooperationen, Gastaufenthalte oder Konferenzen.
Welche Fälle werden im Antrag genannt?
Der Antrag nennt Spionageverdachtsfälle an der RWTH Aachen in den Bereichen Luft- und Raumfahrttechnik sowie KI sowie den Fall am Helmholtz-Zentrum CISPA, wo mehr als 100 Studien an Einrichtungen in China gelangt sein sollen, darunter solche auf der US-Sanktionsliste.
Was fordert der Antrag konkret?
Der Antrag verlangt u. a. einen internationalen Vergleich zur Forschungssicherheit, eine gemeinsame Lagebildstruktur von Bund und Ländern, Meldepflichten für Kooperationsrisiken, Sicherheitsüberprüfungen für Forscher aus Risikostaaten sowie eine zentrale Hinweis- und Prüfinfrastruktur.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8554 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































