- 4,58 Mrd. Euro Verwaltungskosten der DRV im Jahr 2022
- Schweden betreut viermal mehr Rentner je Mitarbeiter als Deutschland
- Bundesrechnungshof rügt 11,5 Mio. Euro externe Beratungskosten der DRV Bund
Hintergrund
Die Deutsche Rentenversicherung ist in 16 rechtlich selbständige Träger gegliedert, die gemeinsam rund 21,2 Millionen Rentner betreuen. Die Verwaltungskosten stiegen von 4,08 Mrd. Euro (2019) auf 4,58 Mrd. Euro (2022). Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung veröffentlichte im Juni 2026 einen Bericht, der die Organisationsstruktur als ineffizient einschätzte. Der Bundesrechnungshof kritisierte im selben Jahr zudem überhöhte Ausgaben für externe Unternehmensberatungen im Digitalisierungsbereich.
- 4,58 Mrd. Euro — Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten der DRV im Jahr 2022 (gegenüber 4,08 Mrd. Euro 2019)
- 62.400 Mitarbeiter — Personalbestand der Deutschen Rentenversicherung zum 30. Juni 2024
- 21,2 Millionen Rentner — Leistungsempfänger der DRV zum 1. Juli 2023
- 11,5 Mio. Euro — externe Beratungskosten der DRV Bund für Digitalstrategie seit 2019 (8,6 Mio. Euro ab 2019 + 2,9 Mio. Euro ab 2022)
- 340 Rentner je Mitarbeiter — Betreuungsquote bei der DRV, gegenüber rund 1.400 Pensionären je Mitarbeiter in Schweden
Im Detail
Die Steuerung der Deutschen Rentenversicherung sei „schwerfällig und langsam“, Entscheidungen fielen häufig auf dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“.
— Alterssicherungskommission der Bundesregierung, Bericht Juni 2026, zitiert in BT-Drs. 21/8517
Die Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind zwischen 2019 und 2022 von rund 4,08 Mrd. Euro auf rund 4,58 Mrd. Euro gestiegen. Gleichzeitig beschäftigt die DRV mit ihren 16 Trägern insgesamt 62.400 Mitarbeiter, betreut aber nur rund 340 Rentner je Mitarbeiter — im Vergleich zu rund 1.400 Pensionären je Mitarbeiter bei der schwedischen Pensionsmyndigheten. Diese Zahlen bilden den Hintergrund der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/8517), die Marc Bernhard und die AfD-Fraktion am 13. Oktober 2026 eingebracht haben.
Was gilt aktuell bei der Deutschen Rentenversicherung?
Die DRV ist in 16 rechtlich selbständige Träger gegliedert: die DRV Bund, die DRV Knappschaft-Bahn-See und 14 Regionalträger. Diese Struktur geht auf die Organisationsreform von 2005 zurück. Die Verwaltungskostenquote der Regionalträger blieb zwischen 2019 und 2022 mit rund 1,3 Prozent der Gesamtausgaben nahezu konstant. Die Kosten je Versichertem stiegen bei der DRV Bund jedoch deutlich stärker an als bei den Regionalträgern: plus 13,8 Prozent (von 65 auf 74 Euro) gegenüber plus 5,5 Prozent (von 73 auf 77 Euro) im Zeitraum 2018 bis 2021. Warum die DRV Bund stärker zulegte, ist eine der 21 Fragen, die die Anfrage an die Bundesregierung richtet.
Rentenversicherung im internationalen Vergleich
Die Anfrage thematisiert explizit die Effizienz der Deutschen Rentenversicherung im internationalen Vergleich. Laut den Fragestellern weist die US-amerikanische Social Security Administration seit dem Jahr 1989 Verwaltungskosten von nicht mehr als einem Prozent der Gesamtausgaben aus. Schweden kommt mit 1.639 Mitarbeitern für rund 2,3 Millionen Pensionäre aus — eine Relation, die in Deutschland strukturell nicht erreicht wird. Die Fraktion fragt daher, ob die Bundesregierung eigene Vergleichsanalysen zu Österreich, den Niederlanden, Dänemark, Frankreich und der Schweiz besitzt und ob sie eine vertiefte Untersuchung zur internationalen Effizienz der DRV-Organisationsstruktur in Auftrag geben will.
Kritisch beleuchtet die Anfrage auch den Einsatz externer Berater: Der Bundesrechnungshof stellte 2026 fest, dass die DRV Bund seit 2019 rund 8,6 Mio. Euro und seit 2022 weitere rund 2,9 Mio. Euro an externe Beratungsunternehmen für die Digitalstrategie und eine trägerübergreifende Stabsstelle gezahlt hat. Die Anfrage erkundigt sich, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung nach diesem Bericht ergriffen hat und wie sich das externe Beratungsvolumen im Zeitraum 2019 bis 2025 entwickelt hat.
Trägerstruktur und Selbstverwaltung unter Druck
Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung formulierte in ihrem Bericht vom Juni 2026 deutliche Kritik: Die historisch gewachsene Struktur aus 16 selbständigen Trägern mit doppelter Selbstverwaltung erzeuge erheblichen Abstimmungsaufwand und lasse vorhandene Größenvorteile ungenutzt. Die Steuerung sei „schwerfällig und langsam“, Entscheidungen fielen häufig auf dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“. Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung diese Einschätzung teilt und welche Konsequenzen sie daraus zieht. Außerdem will die Fraktion wissen, ob seit der Reform von 2005 Untersuchungen zu Einsparpotenzialen einer weiteren Trägerkonsolidierung durchgeführt wurden. Vergleichbare Debatten über Verwaltungsstrukturen betreffen auch andere Bereiche der öffentlichen Hand, wie etwa die Diskussion über die Trägerstruktur der Pflegeversicherung.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die Kosten des Grundrentenzuschlags: Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf BT-Drs. 20/7429 für das Jahr 2023 einen Budgetansatz von 204 Mio. Euro für die Grundrente genannt, aber gleichzeitig erklärt, dass die geltende Haushaltssystematik keine leistungsbezogene Kostenzuordnung erlaubt. Die Anfrage fragt nun, ob und bis wann die Bundesregierung diese Systematik anpassen will.
Die Bundesregierung hat die Fragen bislang nicht beantwortet. Gemäß § 104 GO-BT sieht die Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die rund 21,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner sowie die rund 62.400 Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung. Mittelbar sind alle Beitragszahler betroffen, da Verwaltungskosten die für Rentenleistungen verfügbaren Mittel reduzieren.
Die Anfrage ist am 13. Oktober 2026 beim Bundestag eingegangen und an das Bundeskanzleramt zugeleitet worden. Die Bundesregierung soll die Fragen gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten.
- Vollzeitäquivalent (VZÄ)
- Maßzahl, die Teilzeitbeschäftigte auf Vollzeitstellen umrechnet, um den tatsächlichen Personalaufwand vergleichbar zu machen.
- Selbstverwaltung
- Organisationsprinzip der Sozialversicherung, bei dem Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten paritätisch über die Verwaltung mitentscheiden.
- Netto-Verwaltungskosten
- Tatsächliche Verwaltungskosten nach Abzug von Erstattungen, z. B. durch andere Sozialleistungsträger oder den Bund.
Wie hoch sind die Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung?
Laut BT-Drs. 21/8517 beliefen sich die Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten im Jahr 2022 auf rund 4,58 Mrd. Euro, gegenüber 4,08 Mrd. Euro im Jahr 2019.
Wie viele Mitarbeiter hat die Deutsche Rentenversicherung?
Zum 30. Juni 2024 beschäftigte die Deutsche Rentenversicherung nach eigenen Angaben insgesamt 62.400 Mitarbeiter.
Wie unterscheidet sich die DRV von der schwedischen Pensionsmyndigheten?
In Schweden betreut ein Mitarbeiter rechnerisch rund 1.400 Pensionäre, bei der DRV sind es laut Drucksache nur rund 340 Rentner je Mitarbeiter.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8517 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































