- Petitionsausschuss empfiehlt Abschluss von 2 Petitionen
- Thema: Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
- Beschlüsse vom 14. Oktober 2026, Protokoll Nr. 21/41
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu verschiedenen politischen Themen. In der Sammelübersicht 346 vom 14. Oktober 2026 (Protokoll Nr. 21/41) hat der Ausschuss zwei Petitionen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen beraten. Beide Eingaben tragen dasselbe Aktenzeichen-Präfix (Pet 4-20-11-89423) und betreffen dasselbe Sachgebiet.
Im Detail
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 14. Oktober 2026 zwei Petitionen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen beraten und empfiehlt, die Petitionsverfahren abzuschließen. Die entsprechende Beschlussempfehlung ist in der Sammelübersicht 346 (BT-Drs. 21/8586) dokumentiert.
Zwei Petitionen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
Die beiden Eingaben tragen die Aktenzeichen Pet 4-20-11-89423-008514 (Einsender aus 60528 Frankfurt am Main) und Pet 4-20-11-89423-035009 (Einsender aus 15537 Erkner). Beide Petitionen wurden unter demselben thematischen Oberbegriff zusammengefasst. Nähere inhaltliche Ausführungen zu den konkreten Anliegen der Petenten enthält die vorliegende Drucksache nicht.
Was gilt aktuell?
Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz (Artikel 17) verankert: Jeder Bürger hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und gibt eine Empfehlung ab, wie das Parlament damit verfahren soll. Eine Empfehlung zum Abschluss bedeutet, dass der Ausschuss keinen weiteren parlamentarischen Handlungsbedarf sieht.
Die Beschlüsse wurden laut Protokoll Nr. 21/41 des Petitionsausschusses am 14. Oktober 2026 gefasst. Amtierende Vorsitzende des Ausschusses ist Dr. Hülya Düber. Der Bundestag muss der Beschlussempfehlung noch zustimmen, bevor die Verfahren formal abgeschlossen sind.
Thematisch ähnliche Fragen zur sozialen Absicherung und Förderung werden im Bundestag regelmäßig behandelt, etwa im Zusammenhang mit dem Aufstiegs-BAföG oder der Pflegereform.
Weiterlesen:
Betroffen sind die zwei Petenten aus Frankfurt am Main (PLZ 60528) und Erkner (PLZ 15537), die Eingaben zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bundestag eingereicht haben. Das genaue inhaltliche Anliegen geht aus der vorliegenden Drucksache nicht hervor.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung zum Abschluss der beiden Petitionsverfahren vorgelegt. Die abschließende Zustimmung des Bundestages zu dieser Beschlussempfehlung steht noch aus.
- Sammelübersicht
- Dokument, in dem der Petitionsausschuss mehrere Petitionen bündelt und dem Bundestag eine gemeinsame Beschlussempfehlung vorlegt.
- Petitionsverfahren abschließen
- Der Ausschuss empfiehlt, eine Petition nicht weiter parlamentarisch zu verfolgen und das Verfahren damit zu beenden.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
In einer Sammelübersicht fasst der Petitionsausschuss mehrere Petitionen zusammen und gibt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung, wie mit den Eingaben verfahren werden soll.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen'?
Der Ausschuss empfiehlt, das Verfahren zu beenden, ohne dass weitere parlamentarische Schritte eingeleitet werden. Der Petition wird damit nicht weiter nachgegangen.
Worum geht es bei den Petitionen zu Einkommen und Vermögen?
Die Drucksache nennt als Betreff 'Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen', ohne nähere inhaltliche Ausführungen zu machen. Genauere Inhalte gehen aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8586 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































