- 74 Petitionen in 13 Beschlussgruppen zusammengefasst
- Themen reichen von Betreuungsrecht bis Tierschutz und ÖPNV
- Für 9 Petitionen Überweisung an Bundesministerien empfohlen
Hintergrund
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jeder hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und fasst abschließend beratene Fälle regelmäßig in Sammelübersichten zusammen, über die das Plenum abstimmt. Die vorliegende Sammelübersicht 356 (BT-Drs. 21/8956) wurde am 4. November 2026 beschlossen (Protokoll Nr. 21/42) und umfasst 74 Einzelpetitionen aus verschiedenen Politikbereichen.
- 74 — Petitionen insgesamt in der Sammelübersicht 356
- 13 — Beschlussempfehlungsgruppen, in die die Petitionen aufgeteilt sind
- 9 — Petitionen, für die eine Überweisung an Bundesministerien als Material empfohlen wird (Beschlussempfehlungen 1–3, 5–10)
- 4. November 2026 — Datum der Ausschussbeschlüsse (Protokoll Nr. 21/42)
- 1 — Petition, bei der dem Anliegen bereits vollständig entsprochen wurde (Beschlussempfehlung 12, Telekommunikationsinfrastruktur)
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8956, Deckblatt
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. November 2026 seine Beschlussempfehlungen zur Sammelübersicht 356 (BT-Drs. 21/8956) vorgelegt. Insgesamt 74 Bürgerpetitionen aus der laufenden 21. Wahlperiode wurden in 13 Beschlussempfehlungsgruppen zusammengefasst und dem Plenum zur Abstimmung empfohlen. Die Anliegen decken ein breites Themenspektrum ab: von Betreuungsrecht und Verbraucherschutz über Tierschutz und Jugendschutz bis hin zu Fragen der Verwaltungsmodernisierung, des Straßenverkehrs und der gesetzlichen Krankenversicherung.
Petitionsausschuss: Welche Empfehlungen wurden ausgesprochen?
Der Ausschuss hat für die 74 Petitionen unterschiedliche Handlungsempfehlungen erarbeitet. In den Beschlussempfehlungen 1 bis 10 wird vorgeschlagen, Anliegen an zuständige Bundesministerien als Material zu überweisen — darunter das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Einige Petitionen sollen zusätzlich den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben oder den Landesvolksvertretungen zugeleitet werden. Eine Petition zum Thema Tierschutz — konkret ein Verbot des Online-Handels mit Haus- und Heimtieren — soll laut Beschlussempfehlung 4 dem Europäischen Parlament zugeleitet werden.
Beschlussempfehlung 11 empfiehlt den Abschluss von neun Petitionsverfahren, weil den jeweiligen Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Betroffen sind Eingaben zu Themen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Veterinärwesen, Jagdwesen und der Bundesagentur für Arbeit. In einem weiteren Fall — einer Petition zur Telekommunikationsinfrastruktur aus Duisburg — empfiehlt Beschlussempfehlung 12 den Abschluss, weil dem Anliegen bereits vollständig entsprochen worden ist.
Der größte Block: 41 Petitionen werden abgeschlossen
Den mengenmäßig größten Teil bildet Beschlussempfehlung 13, die den schlichten Abschluss von 41 Petitionsverfahren vorsieht. Diese reichen von Eingaben zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), aufenthaltsrechtlichen Regelungen und humanitärer Hilfe über Fragen des Eherechts, der Einkommensteuer und der Pflegeversicherung bis zu Straßenverkehrsrecht und Fluggastrechten. Auch Petitionen zu Themen der Geflüchteten und Auslandsvertretungen sind in diesem Block enthalten.
Was gilt aktuell?
Das parlamentarische Petitionsverfahren ist in §§ 108 ff. der Geschäftsordnung des Bundestages sowie im Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses geregelt. Jeder Bürger kann jederzeit eine Petition einreichen — allein oder gemeinsam mit anderen. Der Petitionsausschuss ist verpflichtet, jede zulässige Petition zu prüfen und dem Bundestag eine Empfehlung vorzulegen. Eine unmittelbare Bindungswirkung für die Bundesregierung hat die Überweisung als Material nicht; sie signalisiert jedoch politischen Handlungsbedarf in dem jeweiligen Bereich. Themen wie Pflegereform oder Energiefragen tauchen auch im parlamentarischen Alltag über den Petitionsweg auf.
Besonders bemerkenswert ist die thematische Bandbreite dieser Sammelübersicht: Petitionen zu Fragen des Betreuungsrechts kommen mehrfach vor — sowohl solche, die an das Justizministerium überwiesen werden (Beschlussempfehlungen 1, 8, 10), als auch solche, die schlicht abgeschlossen werden. Dies spiegelt wider, dass das 2023 reformierte Betreuungsrecht weiterhin Fragen bei Betroffenen und Betreuern aufwirft. Auch das Thema Verwaltungsmodernisierung taucht mit vier Petitionen in Beschlussempfehlung 9 auf — alle an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen.
Die Drucksache liegt als Vorabfassung vor und wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorsitzende des Petitionsausschusses ist zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Dr. Hülya Düber als amtierende Vorsitzende.
Betroffen sind die Petentinnen und Petenten, deren Eingaben in dieser Sammelübersicht erfasst sind. Die 74 Anliegen kommen aus dem gesamten Bundesgebiet sowie einzelne aus dem Ausland (Spanien, Griechenland, Polen). Die Themen betreffen unter anderem Menschen, die rechtliche Unterstützung durch Betreuer in Anspruch nehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher, Tierschützer, Auszubildende sowie Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen am 4. November 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung über die Sammelübersicht 356 im Bundestags-Plenum steht noch aus. Erst nach dem Bundestagsbeschluss gilt das Verfahren als formal abgeschlossen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer abschließend beratener Petitionen durch den Petitionsausschuss, die dem Bundestag gemeinsam zur Abstimmung vorgelegt wird.
- Als Material überweisen
- Empfehlung des Petitionsausschusses, ein Anliegen einem zuständigen Bundesministerium zur Kenntnis und möglichen Berücksichtigung bei künftigen Vorhaben zu übermitteln, ohne konkretes Handeln zu fordern.
- Petitionsverfahren abschließen
- Der Ausschuss hat das Anliegen abschließend geprüft und sieht keinen weiteren parlamentarischen Handlungsbedarf, etwa weil dem Anliegen bereits entsprochen wurde.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst mehrere abschließend beratene Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und legt diese dem Bundestag zur Abstimmung vor. Damit werden alle enthaltenen Beschlussempfehlungen in einem Schritt beschlossen.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Wenn eine Petition einem Ministerium als Material überwiesen wird, bedeutet das, dass das Anliegen zur Kenntnis genommen und bei künftigen Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigt werden kann, jedoch kein konkretes Handeln verlangt wird.
Was passiert, wenn ein Petitionsverfahren abgeschlossen wird?
Der Abschluss eines Petitionsverfahrens bedeutet, dass der Ausschuss das Anliegen abschließend bewertet hat. Dies kann geschehen, weil dem Anliegen bereits entsprochen wurde, es teilweise berücksichtigt wurde oder keine weiteren Maßnahmen für nötig erachtet werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8956 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































