- Nur 9 % der 3,7 Mio. Selbstständigen sind gesetzlich rentenversichert
- Neue Selbstständige sollen ab 2028 Pflichtbeiträge zahlen
- Beamtenversorgung kostet Bund und Länder 59,8 Mrd. Euro jährlich
Hintergrund
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist gemäß § 1 SGB VI traditionell eine Versicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Von den rund 3,7 Millionen Selbstständigen in Deutschland waren 2024 unter den rund 40 Millionen aktiv Versicherten nur etwa 330.000 — entsprechend knapp 9 Prozent — in der GRV abgesichert, wie der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2024 belegt. Aktuell beziehen rund 1,8 Millionen Pensionäre (Beamte, Richter, Soldaten) Versorgungsleistungen; die jährlichen Ausgaben für Ruhegehälter und Hinterbliebenenfürsorge beliefen sich 2021 auf 17,1 Milliarden Euro beim Bund und 42,7 Milliarden Euro bei Ländern und Kommunen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die bestehenden Versorgungsrücklagen von rund 52 Milliarden Euro bei den Ländern und 25 Milliarden Euro beim Bund als „vollkommen unzureichend“ bewertet.
- 3,7 Mio. Selbstständige — davon sind nur rund 330.000 (ca. 9 %) in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert (Stand 2024).
- 4,4 % Grundsicherungsquote — bei ehemals Selbstständigen im Alter, gegenüber nur 2,1 % bei ehemaligen abhängig Beschäftigten.
- 17,1 Mrd. Euro (Bund) + 42,7 Mrd. Euro (Länder/Kommunen) — jährliche Ausgaben für Ruhegehälter und Hinterbliebenenfürsorge im Jahr 2021.
- 1,8 Mio. Pensionäre — Beamte, Richter und Soldaten beziehen aktuell Pensionen; Höhepunkt wird für 2029 erwartet.
- 2,2 % des BIP — prognostizierter Anstieg der Beamtenversorgungsausgaben bis zum Jahr 2080 laut Sachverständigenrat (aktuell 1,7 %).
Im Detail
„Es ist deshalb notwendig und sinnvoll, Bundestagsabgeordnete, Selbständige, Beamt*innen und Vorstandsmitglieder in die gesetzliche Rente einzubeziehen und die Idee der Bürgerversicherung in der Rente umzusetzen.“
— BT-Drs. 21/8576, Seite 4
Nur 9 Prozent der rund 3,7 Millionen Selbstständigen in Deutschland zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein — der Rest ist auf private Vorsorge angewiesen, die häufig unzureichend ausfällt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 14. Oktober 2026 mit BT-Drs. 21/8576 einen umfangreichen Antrag zur Einführung einer Bürgerversicherung in der Rentenversicherung vorgelegt, der diesen Zustand grundlegend verändern soll.
Was gilt aktuell?
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist nach § 1 SGB VI traditionell auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnitten. Selbstständige unterliegen nur in bestimmten Berufsgruppen — etwa Handwerksmeister, selbstständige Lehrerinnen, Hebammen, Künstler und Publizisten — der Versicherungspflicht. Beamtinnen und Beamte sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der GRV ausdrücklich befreit; ihre Versorgung erfolgt über das Alimentationsprinzip. Bundestagsabgeordnete fallen ebenfalls nicht unter die GRV, sondern haben eigene Versorgungsregelungen. Der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2024 zeigt, dass die Hälfte der ehemals Selbstständigen im Alter nur ein Nettoeinkommen unter 1.500 Euro bezieht, während die Grundsicherungsquote bei ehemals Selbstständigen mit 4,4 Prozent mehr als doppelt so hoch liegt wie bei ehemals abhängig Beschäftigten (2,1 Prozent).
Kernforderungen der Bürgerversicherung Rente
Der Antrag gliedert sich in drei Teile: Erstens erklärt der Bundestag seine Entschlossenheit, Abgeordnete ab Beginn der 22. Legislaturperiode verpflichtend in die GRV einzubeziehen — je zur Hälfte auf Kosten der Abgeordneten und des Bundestages. Zweitens fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, per Gesetz alle Personen, die ab dem 1. Januar 2028 neu eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen und keine anderweitige Pflichtvorsorge haben, obligatorisch einzubeziehen. Bereits Selbstständige sollen einbezogen werden, aber per Opt-Out austreten können. Drittens sollen neue Beamtinnen und Beamte künftig in die GRV einbezogen werden; bestehende Versorgungsansprüche bleiben ausdrücklich geschützt.
Um Gründern die Anfangsphase zu erleichtern, sieht der Antrag eine Karenzzeit von drei, auf Antrag fünf Jahren vor, in der keine Pflichtbeiträge fällig werden. Beiträge können später freiwillig nachgezahlt werden. Die Beitragsbemessung soll sich am steuerpflichtigen Einkommen orientieren und flexibel auf schwankende Einkommensverhältnisse reagieren. Besonders hervorzuheben ist die Forderung, Zeiten der Kindererziehung und Pflege für Selbstständige gleichwertig mit denen abhängig Beschäftigter anzurechnen — ein Instrument, das gezielt die geschlechtsspezifische Rentenlücke schließen soll.
Bürgerversicherung Rente und die Beamtenversorgung
Die Beamtenversorgung bildet einen zentralen Kostenfaktor: 2021 beliefen sich die jährlichen Ausgaben für Ruhegehälter und Hinterbliebenenfürsorge auf 17,1 Milliarden Euro beim Bund und 42,7 Milliarden Euro bei Ländern und Kommunen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung prognostiziert einen Anstieg der Beamtenversorgungsausgaben von derzeit 1,7 Prozent auf 2,2 Prozent des BIP bis 2080, während die bestehenden Versorgungsrücklagen als „vollkommen unzureichend“ bewertet werden. Zur Lösung des Doppelbelastungsproblems — gleichzeitig laufende Pensionen finanzieren und neue GRV-Beiträge abführen — empfiehlt der Antrag, dem Vorschlag des Sachverständigenrats folgend, separate Beitragskassen innerhalb der GRV für neu einbezogene Beamte einzurichten.
Auch Vorstände von Aktiengesellschaften sollen nach dem Willen der Antragsteller künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Der Antrag betont dabei, dass die Bürgerversicherung Rente nicht als Sparmaßnahme konzipiert ist, sondern das Gesamtversorgungsniveau für alle betroffenen Gruppen auf einem verfassungskonformen Niveau sichern soll. Eine vorbereitende Bund-Länder-Kommission zur Einbeziehung neuer Beamter ist ebenfalls vorgesehen.
Der Antrag verweist auf die Entwicklung der letzten Jahrzehnte: Nach einer zurückhaltenden Einstellungspolitik in den 1990er Jahren ist die Zahl der Beamtinnen und Beamten — insbesondere in den Ländern — zuletzt wieder gestiegen. Rund 1,8 Millionen Personen beziehen aktuell Pensionen, der erwartete Höhepunkt liegt bei 2029. Das durchschnittliche Eintrittsalter in den Ruhestand betrug 2021 rund 62,5 Jahre.
Die Frühstartrente, ein weiteres rentenpolitisches Vorhaben der Grünen, zeigt, wie vielschichtig die aktuelle Rentendebatte im Bundestag geführt wird. Auch die Frage der sozialen Absicherung im Alter berührt Grundsatzdebatten, die zuletzt etwa beim Thema Bürgergeld und Berufsqualifikation im Petitionsausschuss sichtbar wurden.
Unmittelbar betroffen wären rund 3,7 Millionen Selbstständige — insbesondere Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer mit niedrigen Einkommen —, alle künftig neu verbeamteten Personen im öffentlichen Dienst sowie Bundestagsabgeordnete ab der nächsten Legislaturperiode. Darüber hinaus sieht der Antrag die Einbeziehung von Vorständen börsennotierter Aktiengesellschaften in die GRV vor. Frauen sind überproportional betroffen, da Selbstständige mit Unterbrechungen durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen im bestehenden System besonders große Rentenlücken aufweisen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8576) wurde am 14. Oktober 2026 eingebracht und ist beim Deutschen Bundestag eingegangen. Als nächster Schritt steht die Überweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Arbeit und Soziales — an. Nach der Ausschussberatung folgt die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum.
- Bürgerversicherung
- Konzept zur Erweiterung einer Sozialversicherung auf alle Bevölkerungsgruppen unabhängig vom Erwerbsstatus, um die Solidargemeinschaft zu verbreitern.
- Opt-Out-Lösung
- Regelung, bei der alle Betroffenen automatisch in ein System einbezogen werden, aber aktiv austreten können. Gegenteil ist die Opt-In-Lösung.
- Alimentationsprinzip
- Verfassungsrechtlicher Grundsatz, nach dem der Staat seinen Beamten und deren Familien einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu garantieren hat — einschließlich der Altersversorgung.
Ab wann sollen Selbstständige Pflichtbeiträge zahlen?
Laut Antrag sollen alle Personen, die neu eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen und keine anderweitige verpflichtende Altersvorsorge haben, ab dem 1. Januar 2028 obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Was gilt für bereits aktive Selbstständige?
Bereits Selbstständige sollen ebenfalls einbezogen werden, können sich aber per Opt-Out dagegen entscheiden.
Werden bestehende Beamtenversorgungsansprüche gestrichen?
Nein. Der Antrag sieht ausdrücklich vor, dass für alle jetzigen Beamtinnen und Beamten das eigenständige Versorgungssystem erhalten bleibt und erworbene Ansprüche geschützt werden. Nur neu verbeamtete Personen sollen in die GRV einbezogen werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8576 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































