- 101 Mio. Euro Bundesförderung für Neurotechnologie seit 2015
- Kein eigenständiges Neurotechnologie-Gesetz geplant
- 78 % der Neurotech-Firmen behalten Recht auf Hirndata-Weitergabe vor
Hintergrund
Neurotechnologien verbinden das menschliche Gehirn mit digitalen Systemen. Der globale Markt soll laut Marktanalysen von Fortune Business Insights von rund 19 Mrd. US-Dollar im Jahr 2026 auf über 32 Mrd. US-Dollar bis 2034 wachsen. Die UNESCO verabschiedete im November 2025 eine Empfehlung zum ethischen Umgang mit Neurotechnologien, an deren Erarbeitung Deutschland mitgewirkt hat. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) untersucht in einer aktuellen Studie Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb und mögliche Regulierungslücken.
- 101 Mio. Euro — Gesamtförderung des BMFTR für Neurotechnologie-Forschung von 2015 bis 2026 (2026 vorläufig)
- 13,8 Mio. Euro (2022) — Höchster Jahreswert der Bundesförderung; niedrigster Wert 3,2 Mio. Euro im Jahr 2015
- 32 Mrd. US-Dollar — Prognostiziertes globales Marktvolumen für Neurotechnologie bis 2034 (Fortune Business Insights)
- 5 klinische Prüfungen — Bekannte BCI- und Tiefhirnstimulations-Studien an deutschen Universitätskliniken in den vergangenen zehn Jahren
- 700 % — Anstieg der Investitionen in Neurotechnologie-Unternehmen zwischen 2014 und 2021 laut UNESCO
Im Detail
Der Bereich der Neurotechnologien entwickelt sich dynamisch und bietet vielfältige Chancen für Patientinnen und Patienten, Verbraucherinnen und Verbraucher auf der einen, sowie für neue Wachstumsmärkte für deutsche und europäische Unternehmen auf der anderen Seite.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8513
Neurotechnologien — Systeme, die das menschliche Gehirn mit Computern verbinden — gewinnen als Medizin- und Zukunftstechnologie rasch an Bedeutung. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat zwischen 2015 und 2026 insgesamt rund 101 Millionen Euro für entsprechende Forschungsprojekte bereitgestellt. Den Höhepunkt markierte das Jahr 2022 mit 13,8 Millionen Euro; für 2026 weist die Bundesregierung vorläufig 7,3 Millionen Euro aus. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8513, veröffentlicht am 12. Oktober 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Neurotechnologie-Forschungsförderung: breites Projektportfolio
Die geförderten Projekte reichen von implantierbaren bidirektionalen Gehirn-Computer-Schnittstellen zur Wiederherstellung motorischer Funktionen (MOTOR-BIC, 5,7 Mio. Euro) über intelligente Orthetik und Prothetik (INOPRO, 9,3 Mio. Euro) bis zu Ethik- und Neurorecht-Projekten wie dem Research Hub Neuroethik (RHUNE) mit rund einer Million Euro Förderung. Laufende Projekte adressieren unter anderem Parkinson-Therapie, Schlaganfallrehabilitation, Epilepsie-Detektion und kognitive Verbesserung bei älteren Menschen. Eine speziell auf Neurotechnologien ausgerichtete Förderrichtlinie plant die Bundesregierung nicht; die Projekte werden über bestehende Programme wie „KMU-innovativ – Medizintechnik“ finanziert.
Was gilt aktuell beim Schutz neuronaler Daten?
Neuronale Daten, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand erlauben, fallen bereits heute unter Artikel 9 der DSGVO als besonders sensible Gesundheits- oder biometrische Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur in engen Ausnahmefällen erlaubt. Für Neurotechnologien, die als Medizinprodukte eingestuft sind, gilt zusätzlich die europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) mit einem Konformitätsbewertungsverfahren durch unabhängige Prüfstellen. Enthält ein Produkt KI-Komponenten, greift zudem die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), die unter anderem unterschwellige Manipulation verbietet. Ein eigenständiges nationales Neurotechnologie-Gesetz plant die Bundesregierung nicht.
Kritischer Punkt: Hirndaten-Weitergabe durch Unternehmen
Ein zentrales Datenschutzproblem benennt die Bundesregierung selbst: Laut einer Untersuchung des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2024 behalten sich 78 Prozent der kommerziellen Neurotech-Unternehmen in ihren Nutzungsbedingungen das Recht vor, anonymisierte Hirndaten an Dritte weiterzuverkaufen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass nach vollständiger Anonymisierung datenschutzrechtlich keine personenbezogenen Daten mehr vorliegen — sofern eine Re-Identifizierung tatsächlich ausgeschlossen ist. Die Aufsicht obliegt den unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern. Aus dem Bereich der Forschungsförderung gibt es damit auch beim Datenschutz offene Governance-Fragen.
Militärisches Risiko und klinische Studien
Gehirn-Computer-Schnittstellen in militärischen Anwendungen befinden sich nach Einschätzung der Bundesregierung noch in einem sehr frühen Forschungsstadium. Ein sicherheitspolitisches Risiko leitet sie daraus zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ab. Das Bundesministerium der Verteidigung beobachtet die Entwicklung im Rahmen der Wehrtechnischen Vorausschau; die gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium finanzierte Cyberagentur unterhält ein Forschungsprogramm im Bereich Brain-Computer-Interfaces. Für Behauptungen über „Mind Control“ oder gezielte Fernsteuerung von Personen liegen der Bundesregierung keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse vor.
In Deutschland sind der Bundesregierung fünf klinische Prüfungen mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse aus dem Bereich BCI und tiefer Hirnstimulation aus den vergangenen zehn Jahren bekannt — an Standorten wie Bonn, Würzburg und Freiburg, mit Indikationen von Parkinson über Epilepsie bis zu Bewegungsstörungen. Invasive Neurotechnologien werden in die höchste Medizinprodukte-Risikoklasse III eingestuft, was das strengste Zulassungsverfahren mit Beteiligung von Ethikkommissionen und Bundesoberbehörde erfordert.
Regulierungslücken und internationaler Vergleich
Ob Deutschland dem Vorbild einzelner US-Bundesstaaten (Colorado, Kalifornien) oder Chiles folgen sollte, das Neurorechte gesetzlich verankert haben, bewertet die Bundesregierung nicht abschließend. Sie beobachtet diese Initiativen aufmerksam. Ein im Frühjahr 2026 veröffentlichtes Gutachten der Deutschen UNESCO-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie im medizinischen Bereich bereits im Wesentlichen erfüllt. Für Konsumgüter außerhalb des Medizinprodukterechts sieht die Bundesregierung derzeit keinen unmittelbaren gesetzlichen Handlungsbedarf, will den Markt aber weiter beobachten. Ähnliche Abwägungen zwischen Innovationsförderung und Regulierung kennt man bereits aus dem Bereich der digitalen Infrastruktur.
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Unmittelbar betroffen sind Patienten mit neurologischen Erkrankungen wie Parkinson, Epilepsie oder nach Schlaganfall, die von medizinischen Neurotechnologien profitieren könnten. Mittelbar betroffen sind alle Verbraucher, die neurotechnologische Konsumprodukte wie EEG-Wearables nutzen, sowie Unternehmen der Medizintechnikbranche, die im regulierten europäischen Markt tätig sind.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist jedoch bei mehreren Detailfragen auf andere Antworten innerhalb der Drucksache oder auf öffentlich zugängliche Internetseiten von GBA und anderen Behörden. Bei der Frage nach konkreten Haushaltsmitteln für künftige Jahre verweist sie darauf, dass Planungen zu künftigen Haushaltsjahren interne Instrumente seien und nicht veröffentlicht werden.
Die Anfrage ist mit der Antwort der Bundesregierung vom 9. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8513, veröffentlicht am 12. Oktober 2026) abgeschlossen. Ein weiterer parlamentarischer Schritt ist nicht vorgesehen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die technologische Entwicklung weiter zu beobachten und bei erkennbarem Regulierungsbedarf zu handeln. Das Bundesministerium für Gesundheit plant zudem ein eigenes Gutachten zu gesundheitsspezifischen Umsetzungsbedarfen der UNESCO-Empfehlungen.
- Brain-Computer-Interface (BCI)
- Technische Schnittstelle, die neuronale Signale des Gehirns erfasst und in Steuerbefehle für externe Geräte umwandelt — etwa zur Steuerung einer Prothese oder eines Computers durch Gedanken.
- Tiefe Hirnstimulation
- Invasives Verfahren, bei dem implantierte Elektroden gezielt Hirnareale elektrisch stimulieren, um Symptome bei Parkinson, Epilepsie oder schwerer Depression zu lindern.
- Neuroenhancement
- Pharmakologische oder technologische Steigerung kognitiver oder körperlicher Leistungen bei gesunden Menschen ohne medizinische Notwendigkeit.
Wie viel Geld gibt der Bund für Neurotechnologie aus?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt stellte zwischen 2015 und 2026 jährlich zwischen 3,2 Mio. und 13,8 Mio. Euro bereit — insgesamt rund 101 Mio. Euro. Der höchste Jahreswert wurde 2022 mit 13,8 Mio. Euro erreicht.
Ist 'Mind Control' per Neurotechnologie möglich?
Nein. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik gibt es laut Bundesregierung keine verifizierbaren Erkenntnisse, dass Technologien existieren, die eine Fernsteuerung des menschlichen Bewusstseins ermöglichen.
Sind neuronale Daten durch das Datenschutzrecht geschützt?
Ja. Neuronale Daten fallen je nach Kontext unter 'Gesundheitsdaten' oder 'biometrische Daten' nach Artikel 9 DSGVO und unterliegen damit dem höchsten Schutzstandard — ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur in engen Ausnahmefällen erlaubt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8513 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































