- Tabaksteuer steigt bis 2030 um rund 30 Prozent je Zigarettenpackung
- Alkoholsteuererhöhung um 20 Prozent bringt 455 Mio. Euro jährlich
- Antrag fordert Abschaffung von Kaffee-, Bier- und Schaumweinsteuer
Hintergrund
Die Bundesregierung plant im Haushaltsbegleitgesetz 2027 eine Erhöhung der Steuersätze nach dem Alkoholsteuergesetz, dem Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz sowie dem Alkopopsteuergesetz um jeweils 20 Prozent. Parallel läuft das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (BT-Drs. 21/7859), das schrittweise Steuererhöhungen von 2027 bis 2030 vorsieht. Zusätzlich hat das Bundesfinanzministerium angekündigt, zum 1. Juli 2027 eine nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer auf zuckerhaltige Getränke einzuführen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben im Finanzausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der die Tabaksteuersätze noch deutlicher erhöht als der Regierungsentwurf.
- 455 Mio. Euro — jährliche Steuermehreinnahmen, die die Bundesregierung ab 2027 durch die 20-prozentige Alkoholsteuererhöhung erwartet
- 11,8 Mrd. Euro — kumulierte Tabaksteuermehreinnahmen 2027–2030 laut Koalitionsfraktionen, davon 3,3 Mrd. Euro zusätzlich gegenüber dem Regierungsentwurf
- ca. 550 Mio. Euro — Aufkommen der Biersteuer im Jahr 2025 bei sinkender Tendenz
- ca. 1,0 Mrd. Euro — Aufkommen der Kaffeesteuer im Jahr 2024
- 5,90 Euro bis 7,64 Euro — Anstieg der Mindeststeuerbelastung je Packung mit 20 Zigaretten von 2027 bis 2030 (plus knapp 30 Prozent)
Im Detail
Die nach eigener Darstellung „sehr ambitionierte[n] Steuererhöhungen“ sollen den Bundeshaushalt gemäß dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 konsolidieren. Vom Gesundheitsschutz ist dort keine Rede.
— Begründung BT-Drs. 21/8637
Verbraucher in Deutschland stehen vor einer Welle neuer Verbrauchsteuererhöhungen: Die Bundesregierung plant im Haushaltsbegleitgesetz 2027 eine Erhöhung der Alkoholsteuern um jeweils 20 Prozent, die ab 2027 jährlich rund 455 Millionen Euro in den Bundeshaushalt spülen soll. Parallel sieht das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Tabaksteuergesetz (BT-Drs. 21/7859) schrittweise Erhöhungen bis 2030 vor. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben im Finanzausschuss sogar noch schärfere Sätze beantragt als der Regierungsentwurf.
Tabaksteuer: Plus 30 Prozent bis 2030
Konkret soll der Stücksteuersatz für Zigaretten von 14,34 Cent (2027) schrittweise auf dauerhaft 18,57 Cent ab 2030 steigen. Hinzu kommt ein Wertsteueranteil von 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises. Die Mindestbelastung aus Tabak- und Umsatzsteuer je Packung mit 20 Zigaretten steigt damit laut Antragsbegründung von rund 5,90 Euro (2027) auf rund 7,64 Euro (2030) – ein Plus von knapp 30 Prozent innerhalb von vier Jahren. Beim Feinschnitt fällt der Anstieg noch deutlicher aus: Der Mengensteuersatz soll von 75,80 Euro auf 121,71 Euro je Kilogramm steigen, also um rund 60 Prozent. Die Koalitionsfraktionen beziffern die kumulierten Steuermehreinnahmen für 2027 bis 2030 auf rund 11,8 Milliarden Euro.
Zuckersteuer und Kunststoffabgabe geplant
Zusätzlich hat das Bundesfinanzministerium angekündigt, zum 1. Juli 2027 eine nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer auf zuckerhaltige Getränke einzuführen. Darüber hinaus wird laut Drucksache die Einführung einer Steuer auf bestimmte Kunststoffverpackungen bzw. nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle erwogen. Laut Antrag würden diese Kosten über höhere Preise an Handel, Gastronomie und Verbraucher weitergegeben.
Was gilt aktuell bei den Verbrauchsteuern?
Die letzte Stufe des bisherigen Tabaksteuer-Erhöhungspfades ist bereits am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Alkoholsteuern – geregelt im Alkoholsteuergesetz, dem Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz sowie dem Alkopopsteuergesetz – gelten bislang auf dem Stand vor dem Haushaltsbegleitgesetz 2027. Bagatellsteuern wie die Kaffeesteuer (Aufkommen 2024: ca. 1,0 Mrd. Euro), die Schaumweinsteuer (2025: rd. 365 Mio. Euro), die Biersteuer (2025: ca. 550 Mio. Euro) und die Zwischenerzeugnissteuer (2025: rd. 23 Mio. Euro) bestehen weiterhin. Alle vier Steuern liegen jeweils unter 0,2 Prozent des Gesamtsteueraufkommens.
Verbrauchsteuern: Antrag fordert Systemwechsel
Die AfD-Fraktion hat mit dem Antrag BT-Drs. 21/8637 vom 15. Oktober 2026 ein weitreichendes steuerpolitisches Programm vorgelegt. Sie fordert die Bundesregierung auf, die Tabaksteuererhöhungen möglichst vor Inkrafttreten der ersten Stufe zum 1. Januar 2027 rückgängig zu machen und die Alkoholsteuern auf dem Stand vom 31. Dezember 2026 festzuschreiben. Für die Zuckersteuer soll ein Aufhebungsgesetz vorgelegt werden, sobald sie mit dem Haushaltsbegleitgesetz beschlossen ist. Eine Kunststoffverpackungssteuer soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion gar nicht erst vorlegen.
Darüber hinaus verlangt der Antrag die vollständige Abschaffung der Kaffeesteuer, der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, der Biersteuer und der Alkopopsteuer – jeweils zum 1. Januar 2027. Das Deutsche Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler wird in der Begründung zitiert, wonach diese Bagatellsteuern gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstoßen und in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem Ertrag stehen. Die Teesteuer war bereits 1993 aus ähnlichen Gründen abgeschafft worden.
Kritisch merkt der Antrag auch an, dass eigenständige Besteuerungsvorhaben wie die Zuckersteuer nicht nachträglich in ein laufendes parlamentarisches Verfahren eingefügt werden sollten, da sie so einer angemessenen öffentlichen und parlamentarischen Beratung entzogen würden. Ähnliche Debatten über die Ausgabenstruktur des Bundes finden sich auch im Kontext der Diskussion über Einsparungen im Forschungsministerium. Die steuerpolitischen Herausforderungen sind eng verknüpft mit breiteren Fragen zur Standortpolitik, wie etwa der Fachkräftepolitik und den regionalen Wirtschaftseffekten öffentlicher Ausgaben.
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Direkt betroffen sind Verbraucher, die Tabakwaren, Alkohol, Kaffee oder zuckerhaltige Getränke konsumieren. Ebenso betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler und die Gastronomie, die mit höheren Beschaffungskosten und Bürokratieaufwand rechnen müssen. Die Zoll- und Steuerverwaltung wäre durch neue Steuertatbestände zusätzlich belastet.
Der Antrag BT-Drs. 21/8637 wurde am 15. Oktober 2026 eingebracht und steht zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschüssen an. Anschließend ist eine Abstimmung im Plenum des Bundestages erforderlich. Ob und wann der Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wird, ist noch nicht entschieden.
- Bagatellsteuer
- Steuer mit geringem Aufkommen im Verhältnis zum Gesamtsteueraufkommen, bei der Erhebungskosten und Verwaltungsaufwand in einem ungünstigen Verhältnis zum Ertrag stehen.
- Haushaltsbegleitgesetz
- Gesetz, das parallel zum Bundeshaushalt beschlossen wird und steuerliche oder rechtliche Anpassungen enthält, die zur Haushaltsfinanzierung beitragen sollen.
- Leistungsfähigkeitsprinzip
- Steuerprinzip, nach dem die Steuerbelastung am verfügbaren Einkommen des Steuerpflichtigen ausgerichtet sein soll – nicht an spezifischen Verbrauchsgewohnheiten.
Welche Steuern sollen laut Antrag abgeschafft werden?
Die AfD-Fraktion fordert die vollständige Abschaffung der Kaffeesteuer, der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, der Biersteuer sowie der Alkopopsteuer – jeweils zum 1. Januar 2027.
Wie stark soll die Tabaksteuer steigen?
Laut Antrag soll der Stücksteuersatz für Zigaretten von 14,34 Cent (2027) auf 18,57 Cent (2030) steigen. Die Mindestbelastung je Packung mit 20 Zigaretten steigt damit von rund 5,90 Euro auf rund 7,64 Euro – ein Plus von knapp 30 Prozent.
Wie viel Mehreinnahmen erwartet die Bundesregierung aus der Alkoholsteuer?
Ab 2027 rechnet die Bundesregierung laut Antragsbegründung mit jährlichen Steuermehreinnahmen von rund 455 Millionen Euro durch die 20-prozentige Erhöhung der Alkoholsteuersätze.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8637 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































