- Seit 11. September 2026 sind Drittstaatskapitäne auf deutschen Schiffen erlaubt
- Übergangsregelung für Schiffsoffiziere gilt bis 30. Juni 2027
- 28 Fragen zu Kontrollen, Ausbildungsfolgen und Evaluierung
Hintergrund
Mit Artikel 1 der Verordnung für Bürokratierückbau und Vereinfachungen in der Seeschifffahrt vom 7. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 257) hat die Bundesregierung die §§ 4, 5 und 12 der Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) geändert. Unter den dort genannten Voraussetzungen können seither auch Drittstaatsangehörige als Kapitäne und Schiffsoffiziere auf Schiffen unter deutscher Flagge zugelassen werden. Für Schiffsoffiziere besteht eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2027. Die Verwaltung der Deutschen Flagge erläuterte die neue Praxis am selben Tag ihrer Inkraftsetzung. Eine vorausgegangene Anfrage der AfD zu Rückgang und Gefährdung der deutschen Handelsflotte hatte die Bundesregierung bereits mit BT-Drs. 21/5445 beantwortet.
Im Detail
§ 5 Absatz 4 SchBesV in der nach § 12 Absatz 2 SchBesV bis zum Ablauf des 30. Juni 2027 geltenden Fassung sieht eine fünfjährige Evaluierung ab dem 11. September 2026 hinsichtlich der Beschäftigung deutscher Seeleute und der Ausbildung auf Schiffen unter deutscher Flagge vor.
— BT-Drs. 21/8514, Vorbemerkung der Fragesteller
Seit dem 11. September 2026 gilt in Deutschland eine neue Rechtslage für die Besetzung von Schiffen unter deutscher Flagge: Die geänderte Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) erlaubt es Reedereien unter bestimmten Voraussetzungen, Kapitäne und Schiffsoffiziere aus Drittstaaten — also aus Ländern außerhalb der EU und des EWR — einzusetzen. Die AfD-Fraktion hat dazu mit BT-Drs. 21/8514 vom 12. Oktober 2026 eine Kleine Anfrage mit 28 Fragen an die Bundesregierung gestellt.
Was gilt aktuell nach der Schiffsbesetzungsverordnung?
Vor der Neuregelung war der Einsatz von Drittstaatsangehörigen in Führungspositionen auf deutschen Schiffen deutlich stärker eingeschränkt. Die zum 11. September 2026 in Kraft getretenen Änderungen der §§ 4, 5 und 12 SchBesV erlauben nun auch Kapitänen aus Nicht-EU-Staaten die Übernahme des Kommandos, sofern eine behördliche Genehmigung vorliegt. Für Schiffsoffiziere gilt vorerst eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2027. Zudem ist eine reedereibezogene Genehmigung möglich, die nicht nur für einzelne Schiffe, sondern für die gesamte Flotte einer Reederei gilt. Die Verwaltung der Deutschen Flagge hat die neue Genehmigungspraxis am Tag des Inkrafttretens erläutert.
Warum wird die Schiffsbesetzungsverordnung jetzt diskutiert?
Der Hintergrund der Neuregelung ist der anhaltende Fachkräftemangel in der europäischen Seefahrt. Reedereien berichten seit Jahren von Schwierigkeiten, qualifizierte EU- und EWR-Seeleute für Führungspositionen zu finden. Die Bundesregierung hat die Änderung als Teil eines Pakets zum Bürokratierückbau und zur Vereinfachung in der Seeschifffahrt vorgenommen. Kritiker — darunter laut Drucksache offenbar Gewerkschaften und Berufsverbände — sehen in der Öffnung für Drittstaatler ein Risiko für die Beschäftigung europäischer Seeleute und für die maritime Ausbildung in Deutschland.
Die AfD-Fraktion knüpft mit ihrer Anfrage ausdrücklich an eine frühere Kleine Anfrage an (BT-Drs. 21/5445), mit der bereits Fragen zur Gefährdung der maritimen Sicherheit durch den Rückgang deutscher Seeleute gestellt worden waren. Die neuen 28 Fragen konzentrieren sich auf die konkrete Anwendung der Schiffsbesetzungsverordnung seit September 2026 — nicht auf allgemeine Bestandsfragen, die bereits beantwortet wurden.
Datenbasis, Kontrolle und Ausbildung im Fokus
Ein Kernpunkt der Anfrage betrifft die Frage, auf welcher Datengrundlage die Bundesregierung die Neuregelung der Schiffsbesetzungsverordnung erlassen hat. Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, wie viele offene Stellen für Kapitäne und Offiziere zum Stichtag 11. September 2026 bekannt waren und ob tatsächlich kein geeignetes EU- oder EWR-Personal verfügbar war. Weitere Fragen richten sich auf das Genehmigungsverfahren der Berufsgenossenschaft: Nach welchem Prüfverfahren stellt sie die Nichtverfügbarkeit europäischer Fachkräfte fest — und wie wird verhindert, dass die bloße Ablehnung schlechter Arbeitsbedingungen als fehlende Verfügbarkeit gewertet wird?
Auch die Ausbildungsfolgen stehen im Mittelpunkt: Die Schiffsbesetzungsverordnung sieht vor, dass Reedereien, die eine Genehmigung für Drittstaatspersonal erhalten, zusätzliche Ausbildungs- und Junioroffiziersstellen schaffen müssen. Die Anfrage fragt, wie viele solcher Stellen seit September 2026 tatsächlich besetzt wurden — und welche Sanktionen greifen, wenn Reedereien diese Pflicht nicht erfüllen. Angesichts der Bedeutung der maritimen Ausbildung für den Fachkräftenachwuchs ist dies ein zentraler Prüfstein für den Erfolg der Reform.
Versorgungssicherheit und fünfjährige Evaluierung
Neben Arbeitsmarkt- und Ausbildungsfragen thematisiert die Anfrage die nationale Versorgungssicherheit: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Bedeutung der neuen Besetzungsregeln für Krisenvorsorge und Versorgungssicherheit — über die Antwort auf BT-Drs. 21/5445 hinaus? Die Schiffsbesetzungsverordnung selbst sieht eine fünfjährige Evaluierung ab September 2026 vor. Die AfD fragt nach den konkreten Indikatoren, Ausgangswerten und Erhebungsintervallen, die die Regierung dabei zugrunde legt, und ob während des Evaluierungszeitraums Zwischenberichte veröffentlicht oder dem Bundestag vorgelegt werden. Auch der Zusammenhang zwischen der Neuregelung und der Entwicklung der deutschen Handelsflotte — gemessen an Ein- und Ausflaggungen — ist Gegenstand der Anfrage. Fragen zu regionalen Wirtschaftseffekten ähnlicher Politikfelder zeigen, wie eng wirtschafts- und sicherheitspolitische Aspekte bei Infrastrukturthemen verknüpft sind.
Betroffen sind deutsche und europäische Seeleute, die um Stellen auf Schiffen unter deutscher Flagge konkurrieren, sowie Auszubildende und Nachwuchskräfte, für die Ausbildungsplätze und Aufstiegschancen auf dem Spiel stehen. Auch Reedereien, die unter deutscher Flagge fahren, sowie die zuständige Berufsgenossenschaft als Genehmigungsbehörde sind unmittelbar von der Neuregelung betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8514) ist am 12. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung soll grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt antworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV)
- Bundesrechtliche Verordnung, die regelt, welche Qualifikationen Besatzungsmitglieder auf Schiffen unter deutscher Flagge haben müssen und unter welchen Bedingungen Nicht-EU-Staatsangehörige eingesetzt werden dürfen.
- Reedereibezogene Genehmigung
- Eine Genehmigung, die nicht für ein einzelnes Schiff, sondern für eine gesamte Reederei erteilt wird und den Einsatz von Drittstaatskapitänen oder -offizieren über mehrere Schiffe hinweg erlaubt.
- Befähigungszeugnis
- Amtlicher Nachweis über die fachliche Qualifikation eines Seemanns, z. B. als Kapitän oder Schiffsoffizier; muss für den Einsatz auf deutschen Schiffen anerkannt werden.
Was ändert die neue Schiffsbesetzungsverordnung konkret?
Seit dem 11. September 2026 können Reedereien unter bestimmten Bedingungen Kapitäne und Schiffsoffiziere aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten auf Schiffen unter deutscher Flagge einsetzen. Für Schiffsoffiziere gilt eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2027.
Wer genehmigt den Einsatz von Drittstaatskapitänen?
Laut Anfrage ist die zuständige Berufsgenossenschaft für die Genehmigung verantwortlich. Die AfD fragt nach dem genauen Prüfverfahren und den genutzten Datenquellen.
Welche Pflichten haben Reedereien gegenüber Auszubildenden?
Reedereien, die eine Genehmigung erhalten, müssen zusätzliche Ausbildungs- und Junioroffiziersstellen schaffen. Die AfD fragt, wie deren Erfüllung kontrolliert wird und welche Rechtsfolgen bei Verstößen vorgesehen sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8514 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































