- DRiG-Reform soll politische Einflussnahme auf Richterernennungen stoppen
- Präsidialräte sollen Vetorecht bei Beförderungsentscheidungen erhalten
- Gestuftes Referendariat gegen rechtsextreme Unterwanderung geplant
Hintergrund
Das Deutsche Richtergesetz (DRiG) regelt bundeseinheitlich die Voraussetzungen für das Richteramt, die Strukturen der Selbstverwaltung der Justiz sowie die Ausbildung von Juristen. Die Fraktion Die Linke stützt ihren Antrag auf eine Studie des Justiz-Projekts von 2025 zu Schwachstellen im deutschen Rechtsstaat sowie auf eine gemeinsame Erklärung der Justizminister Deutschlands, Liechtensteins, Luxemburgs, Österreichs und der Schweiz vom 15. September 2026, die Einschüchterungsversuche gegenüber Richtern und die Delegitimierung von Gerichten verurteilt. In Sachsen trat am 25. Mai 2026 eine Novellierung des Juristenausbildungsgesetzes in Kraft, die den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst auch bei verfassungsfeindlichem, aber nicht strafbarem Verhalten versagen kann.
Im Detail
Für eine gegenüber autoritär-populistischen Bedrohungen resiliente Justiz kommt es entscheidend auf das Personal an Gerichten und Staatsanwaltschaften an.
— Begründung BT-Drs. 21/8659, Fraktion Die Linke
Die Unabhängigkeit der deutschen Justiz steht politisch auf der Tagesordnung. Mit dem Antrag BT-Drs. 21/8659 vom 16. Oktober 2026 fordert die Fraktion Die Linke eine umfassende Deutsches Richtergesetz-Reform, die politischer Einflussnahme auf Richterernennungen, Beförderungen und Disziplinarverfahren einen rechtlichen Riegel vorschieben soll.
Was gilt aktuell?
Das Deutsche Richtergesetz in seiner geltenden Fassung sieht Präsidialräte als Kollegialorgane vor, die aus Richtern bestehen und bei Ernennungs- sowie Beförderungsentscheidungen beteiligt werden. In den meisten Bundesländern werden diese Gremien jedoch lediglich angehört; ein verbindliches Vetorecht oder ein aufschiebendes Blockaderecht besteht nicht. Das zuständige Justizministerium kann vom Votum des Präsidialrats abweichen, ohne eine qualifizierte Begründung liefern zu müssen. Zudem enthält § 31 DRiG eine Regelung zur Versetzung von Richtern in den Ruhestand, die laut Antrag ein Einfallstor für politisch motivierte Absetzungen darstellt, da sie nicht an dienstliches Fehlverhalten, sondern an eine Beeinträchtigung der Rechtspflege anknüpft, die auch durch gezielte Kampagnen von außen herbeigeführt werden kann.
Deutsches Richtergesetz-Reform: Neun Forderungen im Überblick
Der Antrag enthält neun konkrete Reformpunkte. Im Zentrum steht die Stärkung der Präsidialräte: Diese sollen umfassende Informations- und Akteneinsichtsrechte bereits im Vorfeld von Ernennungs- und Beförderungsverfahren erhalten. Zudem soll ihre Beteiligung auch bei der erstmaligen Berufung in ein Richterverhältnis auf Probe bundesgesetzlich in § 75 Abs. 1 DRiG verankert werden. Für Abweichungen des Justizministeriums vom Präsidialratsvotum soll eine qualifizierte Begründungspflicht eingeführt werden; bei Beförderungsentscheidungen ist ein aufschiebendes Vetorecht mit gesetzlich geregeltem Einigungsverfahren vorgesehen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Deutsches Richtergesetz-Reform betrifft die sogenannte exekutive Präsidentenreifung: Durch den Wechsel von Richtern in Ministerien und die dortige Beurteilung könnten diese anschließend bevorzugt auf leitende Positionen in der Justiz zurückkehren. Um dem entgegenzuwirken, sollen Mindestzeiten tatsächlicher richterlicher Erfahrung als Voraussetzung für Gerichtspräsidentenstellen in einem neuen § 9a DRiG kodifiziert werden. Daneben soll die ministerielle Beurteilung abgeordneter Richter begrenzt und richterliche Gremien daran beteiligt werden.
Beim Thema Referendariat knüpft der Antrag an eine Rechtsentwicklung an, die zuletzt Sachsen vorangetrieben hat: Dort wurde am 25. Mai 2026 das Juristenausbildungsgesetz novelliert, das den Zugang zum Vorbereitungsdienst nun auch bei verfassungsfeindlichem, aber nicht strafbarem Verhalten versagen kann. Die Linke fordert eine bundesweit einheitliche Regelung. Als Instrument schlägt sie ein gestuftes Referendariat vor: Referendare, die das Menschenwürdegebot oder das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip aktiv bekämpfen, sollen von hoheitlichen Aufgaben im Referendariat ausgeschlossen werden. Eine vollständige Zugangssperre lehnt die Fraktion jedoch ab, um den Zugang zum Beruf der Rechtsanwältin und des Rechtsanwalts offenzuhalten.
Ehrenamtliche Richter und Ausbildungsauftrag
Schließlich verlangt die Fraktion Die Linke, dass die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter explizit im DRiG verankert und die bestehende Soll-Regelung in § 44a DRiG durch eine Muss-Regelung ersetzt wird. Als Konsequenz soll bei fehlerhafter Besetzung ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 1 StPO entstehen. Darüber hinaus soll der in § 5a Abs. 2 DRiG vorgesehene bundesrechtliche Ausbildungsauftrag zur Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Diktatur und dem SED-Unrecht konkretisiert und auf den Vorbereitungsdienst nach § 5b DRiG ausgeweitet werden. Hintergrund ist laut Fraktion, dass dieser Auftrag derzeit auf ein inadäquates Minimum reduziert werden kann. Die Fraktion hatte bereits mit BT-Drs. 21/6467 eine Stärkung ehrenamtlicher Richter gefordert.
Die bevorstehende Pensionierungswelle, besonders in ostdeutschen Bundesländern, verleiht dem Thema zusätzliche Dringlichkeit: Bei zahlreichen Neubesetzungen besteht aus Sicht der Antragsteller das Risiko eines sogenannten Sammelbeckenszenarios, bei dem Stellen gezielt für politisch nahestehende Kandidaten genutzt werden könnten. Zum Vergleich verweist der Antrag auf den Justizumbau unter den Regierungen in Polen und Ungarn, wo politisch motivierte Entlassungen und Disziplinarverfahren durch die Exekutive das Justizsystem veränderten. Wie die GRW-Neuaufstellung 2026 zeigt, spielen strukturelle Unterschiede zwischen ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern auch in anderen Politikfeldern eine zunehmende Rolle.
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Betroffen sind Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bundesweit, insbesondere in ostdeutschen Bundesländern, wo laut Antrag eine unmittelbar bevorstehende Pensionierungswelle die Neubesetzung vieler Stellen erforderlich macht. Darüber hinaus betreffen die vorgesehenen Änderungen Rechtsreferendare, ehrenamtliche Richter und Schöffen sowie mittelbar alle Bürgerinnen und Bürger, die auf eine unabhängige Justiz angewiesen sind.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8659) ist am 16. Oktober 2026 eingebracht worden und wird zunächst an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Nach Abschluss der Ausschussberatungen erfolgt die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- Präsidialrat
- Ein aus Richtern zusammengesetztes Kollegialorgan, das bei Ernennungen und Beförderungen von Richtern eine beratende Kontrollfunktion gegenüber dem zuständigen Justizministerium ausübt.
- Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- Bundesgesetz, das die persönlichen Voraussetzungen für das Richteramt, die Ausbildung von Juristen und die Organisation der Justiz bundeseinheitlich regelt.
- Gestuftes Referendariat
- Ein Modell des juristischen Vorbereitungsdienstes, bei dem Referendare, die aktiv gegen Grundrechte oder das Demokratieprinzip vorgehen, von bestimmten hoheitlichen Aufgaben ausgeschlossen werden können, ohne vollständig vom Referendariat ausgeschlossen zu werden.
Was sind Präsidialräte?
Präsidialräte sind Kollegialorgane, die aus Richtern zusammengesetzt sind und an der Ernennung sowie Beförderung von Richtern beteiligt werden. Derzeit werden sie in den meisten Bundesländern lediglich angehört, ohne echte Veto- oder Blockaderechte zu besitzen.
Was ist ein gestuftes Referendariat?
Ein gestuftes Referendariat würde es ermöglichen, Rechtsreferendaren, die aktiv gegen das Menschenwürdegebot oder das Demokratieprinzip vorgehen, von der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auszuschließen, ohne ihnen den Zugang zum Referendariat generell zu verwehren.
Was ist die exekutive Präsidentenreifung?
Als exekutive Präsidentenreifung bezeichnet man eine Praxis, bei der Richter vorübergehend in Ministerien wechseln und dort Beurteilungen erhalten, die anschließend für ihre Bewerbung auf leitende Positionen in der Justiz genutzt werden. Der Antrag will dieser Praxis durch Mindestzeiten in der Justiz entgegenwirken.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8659 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































