- Fünf EU-Staaten planen gemeinsam Abschiebezentren in Drittstaaten
- Schutzquote für Ruanda-Asylbewerber fiel auf 7,12 Prozent in 2026
- Bundesregierung verweigert Details zu laufenden Verhandlungen
Hintergrund
Die EU-Rückkehrverordnung, der das Europäische Parlament im Juni 2026 mit Stimmen konservativer und rechter Fraktionen zugestimmt hat, schafft erstmals eine europarechtliche Grundlage für die Einrichtung von Return Hubs in Drittstaaten. Laut Verordnung dürfen solche Zentren nur in Ländern eingerichtet werden, die internationale Menschenrechtsnormen und das Refoulement-Verbot einhalten. Deutschland betreibt innerhalb einer Fünf-Länder-Arbeitsgruppe gemeinsam mit Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland unter Begleitung der EU-Kommission erste Sondierungsgespräche mit möglichen Partnerstaaten. Das Bundesministerium des Innern ist federführend.
- 7,12 Prozent — Bereinigte BAMF-Schutzquote für ruandische Asylsuchende im ersten Halbjahr 2026, gegenüber 35,71 Prozent im Jahr 2022.
- 45,5 Prozent — Aufhebungsquote der Verwaltungsgerichte bei Klagen ruandischer Asylsuchender im ersten Halbjahr 2026 (ohne formelle Entscheidungen).
- 11,57 Prozent — Bereinigte BAMF-Schutzquote für ugandische Asylsuchende im ersten Halbjahr 2026, nach einem Höchststand von 51,19 Prozent im Jahr 2023.
- 5 Länder — Deutschland, Österreich, Niederlande, Dänemark und Griechenland bilden die Arbeitsgruppe zu Return Hubs unter Begleitung der EU-Kommission.
- 4 Regierungskonsultationen mit Ruanda — Das BMZ führte seit 2021 vier bilaterale Regierungsverhandlungen oder -konsultationen durch (2021, 2022, 2023, 2024).
Im Detail
Innovative Lösungen wie Return Hubs können bestehende europäische Ansätze zur Migrationssteuerung und -kontrolle ergänzen. Hierdurch sollen Anreize zu irregulärer Migration genommen und das Geschäftsmodell von Schleppern bekämpft werden.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8424
Abschiebezentren außerhalb der EU stehen im Zentrum einer neuen europäischen Migrationspolitik. Deutschland verhandelt gemeinsam mit Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland unter Begleitung der EU-Kommission über die Einrichtung sogenannter Return Hubs in Drittstaaten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 7. Oktober 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/8424) hervor. Federführend ist das Bundesministerium des Innern.
Was sind Return Hubs?
Return Hubs sind Aufnahmelager in Staaten außerhalb der EU, in die ausreisepflichtige Personen ohne Bleiberecht verbracht werden sollen, wenn eine direkte Abschiebung ins Herkunftsland scheitert — etwa weil der Herkunftsstaat nicht kooperiert oder Reisedokumente fehlen. Die EU-Rückkehrverordnung, die das Europäische Parlament im Juni 2026 verabschiedet hat, bildet erstmals eine europarechtliche Grundlage für dieses Instrument. Die Verordnung schreibt vor, dass Return Hubs nur in Staaten eingerichtet werden dürfen, die internationale Menschenrechtsnormen und das Refoulement-Verbot einhalten. Die Bundesregierung betont, dass das Modell nicht mit dem früheren britisch-ruandischen Abkommen gleichzusetzen sei, bei dem Asylverfahren selbst im Drittstaat durchgeführt werden sollten.
Bundesregierung verweigert Details zu Verhandlungen
Auf die konkreten Fragen der Fraktion Die Linke — welche EU-Staaten an Gesprächen mit Ruanda teilnahmen, wann und wo diese stattfanden, welche Bundesministerien beteiligt waren und was inhaltlich besprochen wurde — erteilt die Bundesregierung keine Auskunft. Sie beruft sich auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung: Da Beratungen und Verhandlungen noch andauern, unterliegen sie nach Auffassung der Regierung grundsätzlich nicht der parlamentarischen Kontrolle. Für Aussagen zu konkreten Partnerstaaten und zur Ausgestaltung der Vereinbarungen sei es „derzeit noch zu früh“. Das Ziel seien konkrete Schritte bis Ende des Jahres 2026. Auch die Frage, ob das Transitzentrum Gashora in Ruanda als möglicher Standort im Gespräch ist, beantwortet die Bundesregierung weder mit Ja noch mit Nein.
Zum Vergleich mit dem US-amerikanischen Modell, das seit Januar 2025 unter Präsident Trump mehr als 23.000 Menschen in 26 Drittstaaten deportiert hat, stellt die Bundesregierung klar: Deutschland steht mit der US-Regierung zu diesem Thema nicht im Austausch und plant keine Übernahme oder gemeinsame Nutzung US-amerikanischer Strukturen.
Schutzquoten für Ruanda und Uganda stark gesunken
Die Drucksache enthält detaillierte Statistiken zur Asylentscheidungspraxis. Die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für ruandische Asylsuchende betrug 2022 noch 35,71 Prozent, sank bis 2025 auf 10,17 Prozent und lag im ersten Halbjahr 2026 bei nur noch 7,12 Prozent. Gleichzeitig heben Verwaltungsgerichte BAMF-Bescheide zu ruandischen Fällen in erheblichem Umfang auf: Im ersten Halbjahr 2026 lag die Aufhebungsquote bei 45,5 Prozent. Für ugandische Asylsuchende sank die BAMF-Schutzquote von einem Höchststand von 51,19 Prozent im Jahr 2023 auf 11,57 Prozent im ersten Halbjahr 2026.
Menschenrechtslage in beiden Ländern kritisch bewertet
Die Bundesregierung bewertet die Menschenrechtslage in Uganda als unbefriedigend: Nach den Wahlen im Januar 2026 habe die ugandische Regierung ihr Vorgehen gegen Oppositionelle, Demonstranten und Journalisten verschärft, es gebe zahlreiche willkürliche Verhaftungen und Foltervorwürfe. Homosexualität steht in Uganda unter Strafe. Für Ruanda stellt die Bundesregierung fest, dass in den Bereichen politische Rechte, Meinungs- und Pressefreiheit Verbesserungsbedarf bestehe; positiv hebt sie hervor, dass Homosexualität dort nicht kriminalisiert ist und Ruanda Flüchtlinge in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR aufnimmt. Zur militärischen Unterstützung der kongolesischen Rebellengruppe M23 durch ruandische Streitkräfte erklärt die Bundesregierung, diese auf Basis von UN-Berichten als fortlaufend einzuschätzen, und hat sich im Rahmen der Internationalen Kontaktgruppe Große Seen für ein Ende dieser Unterstützung ausgesprochen.
Die IOM soll laut Bundesregierung bei der Konzeptionierung von Return Hubs einbezogen werden; eine inhaltliche Bewertung der Rolle der IOM bei US-Abschiebungen lehnt die Bundesregierung hingegen ab, da sie sich grundsätzlich nicht zur bilateralen Zusammenarbeit anderer Staaten mit internationalen Organisationen äußere. Zur Frage der Transparenz bei staatlichem Handeln und zu Fragen des Rechtsstaatsprinzips ergeben sich aus der Drucksache keine weitergehenden Aussagen.
Weiterlesen:
- Regelbedarf: Linke fordert Ernährungsrecht im Grundgesetz
- Gaza-Hilfe: Deutschland gibt 420 Mio. Euro seit Oktober 2023
Unmittelbar betroffen sind vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Bleiberecht in Deutschland, die mangels Kooperation des Herkunftsstaats oder fehlender Reisedokumente bislang nicht abgeschoben werden konnten. Mittelbar betroffen sind auch Schutzsuchende aus Ruanda und Uganda, deren Schutzquoten beim BAMF zuletzt deutlich gesunken sind.
Die Bundesregierung weicht bei zentralen Fragen (Fragen 1–10) unter Berufung auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung aus und verweigert Angaben zu Partnerstaaten, Gesprächsterminen, Teilnehmern und Verhandlungsinhalten. Fragen zur Menschenrechtslage in Ruanda und Uganda sowie zu Haushaltsmitteln werden hingegen substanziell beantwortet.
Die Anfrage ist mit der Antwort des Bundesministeriums des Innern vom 7. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8424) abgeschlossen. Die Bundesregierung strebt laut Antwort konkrete Schritte zur Einrichtung von Return Hubs bis Ende des Jahres 2026 an; der genaue Zeitplan und die Partnerstaaten bleiben vertraulich.
- Return Hub
- Rückkehrzentrum in einem Drittstaat außerhalb der EU, in das ausreisepflichtige Personen verbracht werden, wenn eine direkte Abschiebung ins Herkunftsland nicht möglich ist.
- Refoulement-Verbot
- Völkerrechtliches Verbot, eine Person in ein Land abzuschieben, in dem ihr Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Es ist in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert.
- Exekutive Eigenverantwortung
- Verfassungsrechtlich anerkannter Kernbereich regierungsinterner Beratungs- und Entscheidungsprozesse, über den das Parlament grundsätzlich keine Auskunft verlangen kann, solange Vorgänge noch nicht abgeschlossen sind.
Was sind Return Hubs?
Return Hubs sind Rückkehrzentren in Drittstaaten außerhalb der EU, in die ausreisepflichtige Personen verbracht werden sollen, die nicht direkt in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können, etwa weil sie keine Papiere haben oder ihr Herkunftsstaat nicht kooperiert.
Mit welchen Ländern verhandelt Deutschland?
Die Bundesregierung nennt keine konkreten Partnerstaaten und beruft sich auf vereinbarte Vertraulichkeit. Medienberichten zufolge fanden Gespräche mit Ruanda statt; die Bundesregierung bestätigt oder dementiert dies ausdrücklich nicht.
Wie hoch ist die Schutzquote für Asylbewerber aus Ruanda?
Die bereinigte Schutzquote beim BAMF lag 2022 bei 35,71 Prozent, sank bis 2025 auf 10,17 Prozent und betrug im ersten Halbjahr 2026 nur noch 7,12 Prozent.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8424 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































