- EinsatzWVG-Reform: Altersgrenze soll kein Hindernis mehr sein
- 33 einsatzgeschädigte Soldaten zivil in Bundeswehr übernommen
- 136 Inklusionsdienstposten im Verteidigungsbereich eingerichtet
Hintergrund
Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) regelt, wie Soldatinnen und Soldaten, die durch einen Einsatz dauerhaft gesundheitlich geschädigt wurden, innerhalb des Bundeswehr-Geschäftsbereichs weiterverwendet werden können. Eine Evaluierung des Gesetzes durch das Bundesministerium der Verteidigung aus dem Jahr 2025 empfahl, die zivile Weiterverwendung von soldatischen Altersgrenzen zu entkoppeln, da diese in der Praxis als Hindernis wirken können. Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) zählen zu den häufigsten einsatzbedingten psychischen Erkrankungen und stellen besondere Anforderungen an Therapie und berufliche Reintegration.
- 33 — Einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten wurden bislang in zivile Beschäftigungsverhältnisse im BMVg-Bereich übernommen (30 Beamte, 3 Arbeitnehmer).
- 136 Inklusionsdienstposten — 120 für schwerbehinderte Zivilbeschäftigte und 16 für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten im Geschäftsbereich des BMVg.
- 2027 — Erste Ergebnisse der Bundeswehr-Studie zur pferdegestützten Einzeltherapie bei psychischen Traumafolgen werden für dieses Jahr erwartet.
- 2026 — Start des Pilotprojekts Reha-Management für einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten an ausgewählten Bundeswehr-Standorten.
Im Detail
Die optimale Versorgung von einsatzgeschädigten Bundeswehrangehörigen ist ein besonderes Anliegen des Bundesministeriums der Verteidigung. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, werden die bestehenden Regelwerke beständig geprüft und weiterentwickelt.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8454
Einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sollen künftig leichter einen zivilen Arbeitsplatz im Verteidigungsbereich erhalten. Die Bundesregierung bestätigt in BT-Drs. 21/8454 vom 8. Oktober 2026, dass sie § 8 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) ändern will, damit das Erreichen der soldatischen Altersgrenze einer zivilen Weiterverwendung nicht mehr entgegensteht. Bislang wurden 33 einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten überhaupt zivil übernommen — 30 als Beamte, drei als Arbeitnehmer.
PTBS-Versorgung Bundeswehr: Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht richtet sich die medizinische Versorgung aktiver Soldatinnen und Soldaten nach dem Leistungskatalog des SGB V. Tiergestützte Therapieformen — etwa hundegestützte oder pferdegestützte Psychotherapie — sind darin nicht enthalten. Mangels Rechtsgrundlage können sie im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV) derzeit nicht erstattet werden. Die Bundeswehr erprobt diese Ansätze dennoch seit mehreren Jahren im Rahmen eigener Forschungsvorhaben: Im Psychotraumazentrum der Bundeswehr läuft hundegestützte Psychotherapie als Pilotforschung, erste Ergebnisse einer Studie zur pferdegestützten Einzeltherapie bei Einsatzgeschädigten mit psychischen Traumafolgen sind laut Bundesregierung für 2027 zu erwarten.
Inklusionsdienstposten und zivile Weiterverwendung
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung bestehen derzeit 136 Inklusionsdienstposten: 120 für schwerbehinderte Zivilbeschäftigte und 16 für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten. Diese Posten sind personengebunden und werden außerhalb der regulären Sollorganisation eingerichtet; sie entfallen, wenn die betroffene Person den Geschäftsbereich verlässt. Eine eigene Statistik darüber, wie oft das Erreichen der soldatischen Altersgrenze eine zivile Weiterverwendung verhindert hat, führt das Ministerium laut Antwort nicht.
Die geplante EinsatzWVG-Reform geht auf eine Evaluierung des Gesetzes zurück, die das BMVg 2025 veröffentlicht hatte. Diese Evaluierung empfahl ausdrücklich, die zivile Weiterverwendung von soldatischen Altersgrenzen zu entkoppeln. Die Bundesregierung erklärt auf Frage 9, dass derzeit keine organisatorischen, personalwirtschaftlichen oder haushalterischen Hindernisse für eine stärkere zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten bestehen.
Reha-Management als Pilotprojekt gestartet
Als weiteres Ergebnis der EinsatzWVG-Evaluierung hat die Bundeswehr zu Beginn des Jahres 2026 an ausgewählten Standorten das Pilotprojekt „Einführung eines Reha-Managements für einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten in der Schutzzeit“ gestartet. Ziel ist es, den medizinisch-beruflichen Rehabilitationsprozess stärker zu verzahnen. Parallel sollen die bisher als Modellvorhaben aufgestellten Rehabilitationsstützpunkte verstetigt und ausgeweitet werden. Bundeswehrkrankenhäuser haben ihre Behandlungskonzeptionen laut Bundesregierung in den vergangenen Jahren zunehmend auf die Bedürfnisse Einsatzgeschädigter angepasst.
Die PTBS-Versorgung Bundeswehr beschäftigt den Bundestag auch im Zusammenhang mit der breiteren Frage, wie der Staat seinen Fürsorgeverpflichtungen gegenüber Veteranen nachkommt. Einen anderen Aspekt staatlicher Schutzpflichten gegenüber Personen in besonderen Lebenslagen beleuchtet etwa der Beitrag zu den Schutzansprüchen ukrainischer Kriegsdienstverweigerer in Deutschland. Fragen zur Aufarbeitung institutionellen Versagens gegenüber schutzbedürftigen Gruppen werden auch im Kontext der Kinderverschickungen diskutiert.
Die Militärseelsorge bietet außerhalb der utV bereits heute finanzielle Unterstützung für pferdegestützte Therapie für einsatzgeschädigte Paare mit Traumafolgestörungen an. Eine Aufnahme tiergestützter Verfahren in die Regelversorgung hängt nach Auskunft der Bundesregierung von der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung und einer Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses ab. Die Forschungsergebnisse der laufenden Bundeswehr-Studien sollen dazu den Wirksamkeitsnachweis liefern.
Betroffen sind Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die durch Auslandseinsätze körperlich oder psychisch geschädigt wurden, insbesondere PTBS-Erkrankte. Mittelbar betreffen die geplante Gesetzesänderung und die Inklusionsstrukturen auch schwerbehinderte zivile Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen substanziell, verweist bei den Fragen 11 und 1 jedoch auf fehlende Statistiken. Bei Frage 12 verweist sie pauschal auf Frage 10, ohne eigenständige Ausführungen zur geplanten Verstetigung zu machen.
Die Anfrage ist mit der Antwort vom 8. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8454) abgeschlossen. Die angekündigte Änderung des § 8 EinsatzWVG befindet sich laut Bundesregierung noch in der Prüfungsphase; ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Erste Ergebnisse der Studie zur pferdegestützten Einzeltherapie werden für 2027 erwartet.
- EinsatzWVG
- Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz regelt Ansprüche und Verfahren für Soldatinnen und Soldaten, die durch einen Dienst- oder Einsatzunfall dauerhaft gesundheitlich geschädigt wurden und innerhalb der Bundeswehr weiterverwendet werden sollen.
- Truppenärztliche Versorgung (utV)
- Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ist die medizinische Grundversorgung aktiver Soldatinnen und Soldaten; sie orientiert sich am Leistungskatalog des SGB V.
- Inklusionsdienstposten
- Personengebundene Stellen außerhalb der regulären Sollorganisation, die bei Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung (GdB mindestens 50) eingerichtet werden und entfallen, wenn die betroffene Person ausscheidet.
Plant die Bundesregierung eine Reform des EinsatzWVG?
Ja. Die Bundesregierung bestätigt, dass sie § 8 EinsatzWVG ändern will, damit zivile Weiterverwendung künftig nicht mehr an soldatischen Altersgrenzen scheitert.
Wie viele einsatzgeschädigte Soldaten wurden zivil übernommen?
Laut Drucksache wurden bislang 30 Soldatinnen und Soldaten in ein Beamtenverhältnis und drei in ein Arbeitnehmerverhältnis übernommen.
Gibt es tiergestützte Therapie für PTBS-erkrankte Soldaten?
Tiergestützte Therapie ist derzeit nicht Teil der Regelversorgung, da keine Rechtsgrundlage im SGB V besteht. Die Bundeswehr erprobt hundegestützte und pferdegestützte Ansätze im Rahmen von Forschungsvorhaben; erste Ergebnisse zur pferdegestützten Therapie werden 2027 erwartet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8454 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































