- 70 Mio. Euro Betriebskosten-Streit um die Ostsee-Anbindungsleitung
- Terminal wurde 2024 ohne reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt
- Bundesgarantie für GASCADE und finanzielle Risiken für Steuerzahler ungeklärt
Hintergrund
Das LNG-Terminal „Deutsche Ostsee“ in Mukran auf Rügen nahm seinen Betrieb 2024 auf Grundlage des LNG-Beschleunigungsgesetzes auf, das für solche Anlagen das beschleunigte Genehmigungsverfahren ohne reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ermöglicht. Die rund 50 Kilometer lange Ostsee-Anbindungsleitung führt durch den Greifswalder Bodden, ein ökologisch hochwertiges Schutzgebiet in der Ostsee. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Betreiberin Deutsche ReGas GmbH bereits zur Zahlung von rund 70 Mio. Euro Betriebskosten an den OAL-Betreiber GASCADE Gastransport GmbH verurteilt. Frühere parlamentarische Anfragen (BT-Drs. 21/4115, 21/3520, 21/5802) haben einzelne Aspekte des Projekts beleuchtet, ohne nach Darstellung der AfD-Fraktion alle zentralen Fragen zu klären.
Im Detail
Trotz dieser bisherigen parlamentarischen Befassung sind zentrale Fragen zum Kostenstreit, zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz, zu den kommunalen Lasten und zur Sicherheit der Anlage weiterhin ungeklärt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8742, AfD-Fraktion
Das LNG-Terminal Mukran auf Rügen steht seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 2024 im Mittelpunkt politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8742 vom 21. Oktober 2026 erkundigt sich die AfD-Fraktion in 20 Einzelfragen nach dem aktuellen Stand des Rechtsstreits, dem finanziellen Risiko des Bundes, der Auslastung des Terminals und offenen Umweltfragen rund um den Greifswalder Bodden.
LNG-Terminal Mukran: Kostenstreit um 70 Mio. Euro
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Betreiberin Deutsche ReGas GmbH zur Zahlung von rund 70 Mio. Euro für den Betrieb der Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) an den Leitungsbetreiber GASCADE Gastransport GmbH verurteilt. Die AfD-Fraktion fragt die Bundesregierung nach dem aktuellen Verfahrensstand dieses Rechtsstreits, nach Höhe und Bedingungen einer möglichen Bundesgarantie zugunsten von GASCADE sowie nach dem finanziellen Risiko für den Bund, falls die Deutsche ReGas GmbH zahlungsunfähig werden sollte. Frühere Schriftliche Fragen (BT-Drs. 21/4115 und 21/3520) haben bereits Teilaspekte dieser Fragen beleuchtet, ohne sie nach Auffassung der Fragesteller abschließend zu klären.
Was gilt aktuell?
Das LNG-Terminal wurde 2024 auf Basis des LNG-Beschleunigungsgesetzes im beschleunigten Verfahren genehmigt. Dieses Verfahren sieht keine reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. Die rund 50 Kilometer lange OAL führt durch den Greifswalder Bodden, ein als ökologisch hochsensibel eingestuftes Gewässer mit Schutzgebieten für Schweinswale und Zugvögel. Ein laufendes Umweltmonitoring für Terminal und OAL besteht, dessen Ergebnisse die Bundesregierung im Rahmen dieser Anfrage offenlegen soll. Energiepolitisch steht das LNG-Terminal Mukran im Kontext der deutschen Bemühungen, nach dem Wegfall russischer Pipelinegaslieferungen alternative Versorgungswege zu erschließen – wie etwa beim Thema Energiesicherheit und digitale Souveränität diskutiert wird.
Auslastung, Wirtschaftlichkeit und kommunale Lasten
Die Anfrage thematisiert auch die Auslastung des Terminals im ersten und zweiten Halbjahr 2026 in Prozent der Kapazität sowie langfristige Take-or-Pay-Abnahmeverträge und deren tatsächliche Inanspruchnahme. Darüber hinaus soll die Bundesregierung angeben, welche Gesamtkosten dem Bund und den Netznutzern durch die Anbindung des Terminals bislang entstanden sind. Die Stadt Sassnitz und der Landkreis Vorpommern-Rügen werden in der Anfrage als durch Terminal, OAL und Hafenausbau belastete Kommunen genannt; gefragt wird auch, in welchem Umfang sich der Bund an der Kompensation dieser kommunalen Lasten beteiligt. Ähnliche Fragen nach staatlicher Kostenkontrolle bei Infrastrukturprojekten tauchen regelmäßig im parlamentarischen Betrieb auf, etwa im Zusammenhang mit staatlich mitfinanzierten Versorgungsstrukturen.
Umwelt, Tourismus und Sabotagesicherheit
Ein weiterer Themenschwerpunkt der Kleinen Anfrage ist die ökologische Verträglichkeit der Anlage. Die Fragesteller wollen wissen, welche Auswirkungen auf Schweinswale, Vogelschutzgebiete sowie Fauna und Flora des Greifswalder Boddens bislang festgestellt wurden, ob eine nachträgliche UVP vorgesehen ist und welche Folgen das Terminal für den lokalen Tourismus auf Rügen hat. Schließlich richtet die Anfrage den Blick auf die Sicherheit kritischer Infrastruktur: Vor dem Hintergrund der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines fragt die AfD nach konkreten Sicherheitsvorkehrungen gegen Sabotage, nach den zuständigen Behörden, der Häufigkeit von Kontrollen im Jahr 2026 sowie nach sicherheitsrelevanten Vorfällen. Die Frage nach dem Risiko einer dauerhaften Abhängigkeit von einem einzelnen privaten Betreiber für kritische Infrastruktur schließt den Fragenkatalog ab.
Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Grundsätzlich ist sie innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung der Anfrage an das Bundeskanzleramt zu erteilen.
Weiterlesen:
Betroffen sind Netznutzer und Steuerzahler, die mittelbar über Bundesgarantien und Netzentgelte für die Infrastrukturkosten aufkommen. Die Stadt Sassnitz und der Landkreis Vorpommern-Rügen tragen laut Anfrage finanzielle und infrastrukturelle Lasten durch Terminal, OAL und Hafenausbau. Darüber hinaus sind Tourismusbetriebe auf Rügen sowie Natur- und Umweltschutzinteressen im Greifswalder Bodden berührt.
Die Kleine Anfrage ist am 21. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- LNG
- Liquefied Natural Gas (Flüssigerdgas): Erdgas, das durch Abkühlung auf etwa −162 °C verflüssigt wird, um es per Schiff zu transportieren und anschließend wieder in gasförmigen Zustand zurückzuführen.
- OAL
- Ostsee-Anbindungsleitung: Rund 50 Kilometer lange Unterwasser-Pipeline, die das LNG-Terminal Mukran durch den Greifswalder Bodden mit dem deutschen Gasfernleitungsnetz bei Lubmin verbindet.
- UVP
- Umweltverträglichkeitsprüfung: Formales Verfahren, das vor dem Bau größerer Infrastrukturprojekte die potenziellen Auswirkungen auf Natur und Umwelt prüft und bewertet.
Was ist die Ostsee-Anbindungsleitung (OAL)?
Die OAL ist eine rund 50 Kilometer lange Rohrleitung, die das LNG-Terminal in Mukran durch den Greifswalder Bodden mit dem Gasfernleitungsnetz bei Lubmin verbindet.
Warum gibt es keinen UVP für das Terminal?
Die Genehmigung erfolgte 2024 im beschleunigten Verfahren nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz, das eine reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung ausschließt.
Worum geht es im Rechtsstreit zwischen ReGas und GASCADE?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Deutsche ReGas GmbH zur Zahlung von rund 70 Mio. Euro für den Betrieb der OAL an die GASCADE Gastransport GmbH verurteilt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8742 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































