Bundessozialgericht prüft Verfassungsmäßigkeit des Arbeitslosengeldes II 2022
Der 7. Senat des Bundessozialgerichts wird sich am 2. Dezember 2025 mit einer grundsätzlichen Frage auseinandersetzen: War die Höhe des Arbeitslosengeldes II (ALG II) im Jahr 2022 verfassungsgemäß? In drei verbundenen Verfahren sollen die Richter klären, ob die damalige Leistung die gestiegenen Lebenshaltungskosten infolge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs angemessen abgebildet hat.
Hintergrund und Kernfrage
Das Arbeitslosengeld II – heute unter dem Namen „Bürgergeld“ bekannt – ist eine bedarfsorientierte Leistung für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Die Höhe wird regelmäßig neu festgesetzt und soll den grundlegenden Bedarf widerspiegeln. Im Jahr 2022 führten außergewöhnliche wirtschaftliche Entwicklungen zu Preissteigerungen, die durch die Energiekrise und Lieferengpässe verstärkt wurden.
Die zentrale Frage lautet: Haben die damaligen Regelsätze noch das Existenzminimum gewährleistet, das verfassungsrechtlich garantiert sein muss? Hier geht es um die Vereinbarkeit mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (Menschenwürde) und dem sich daraus ergebenden Anspruch auf menschenwürdige Existenzsicherung.
Rechtsrahmen und parlamentarische Dimension
Die Regelungen zum Arbeitslosengeld II sind im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) verankert. Die Regelsätze werden durch Rechtsverordnung auf Basis empirischer Datenerhebungen bestimmt. Das Bundessozialgericht überprüft in solchen Fällen, ob der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten hat.
Der Bundestag hat mehrfach Anpassungen des ALG II vorgenommen. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts könnte aufzeigen, ob der parlamentarische Gesetzgeber nachträglich handeln muss, um eine Unterversorgung 2022 auszugleichen oder um zukünftige Mechanismen zur schnelleren Anpassung an Preissteigerungen zu schaffen.
Praktische Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Sollte das Gericht feststellen, dass die 2022 geltenden Sätze zu niedrig waren, könnte dies zu Nachzahlungen für betroffene Personen führen. Zugleich hätte ein solches Urteil Signalwirkung für künftige Krisen: Es würde verdeutlichen, dass der Staat in Zeiten außergewöhnlicher Preissteigerungen rascher reagieren muss, um den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag zu erfüllen.
Für Millionen von Menschen, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, geht es um die Frage, ob ihre materielle Existenz in Krisenzeiten angemessen gesichert ist.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Unabhängig vom Ausgang der Entscheidung dürfte das Urteil dem Bundestag Anlass geben, die Mechanismen der Regelsatzfeststellung zu überprüfen. Eine flexiblere, schneller reagierende Anpassungsmechanismus könnte künftige Rechtsstreitigkeiten vermeiden und Grundsicherungsempfänger besser schützen.

































































