Bundessozialgericht im Fokus des Bundestags: Neue Richter, wegweisende Urteile und offene Fragen
Das Bundessozialgericht (BSG) stand im Jahr 2026 mehrfach im Mittelpunkt parlamentarischer Aufmerksamkeit. Neben personellen Veränderungen und wichtigen Grundsatzentscheidungen warfen aktuelle Entwicklungen Fragen zur künftigen Ausrichtung des deutschen Sozialrechts auf.
Personelle Erneuerung am höchsten Sozialgericht
Zum 1. März 2026 erhielt das Bundessozialgericht drei neue Richter, womit die Besetzung des höchsten deutschen Gerichts im Bereich des Sozialrechts erweitert wurde. Diese Personalveränderung erfolgte vor dem Hintergrund einer kontinuierlich hohen Arbeitsbelastung des Gerichts.
Gleichzeitig trauert das Gericht um den am 27. April 2026 im Alter von 92 Jahren verstorbenen Richter am Bundessozialgericht a.D. Hans-Egon Bender, dessen Tod als Verlust für die deutsche Sozialgerichtsbarkeit bezeichnet wird.
Wegweisende Entscheidungen zu Berufskrankheiten
Der 2. Senat des Bundessozialgerichts setzte mit seinem Urteil vom 24. März 2026 (Aktenzeichen B 2 U 19/23 R) neue Maßstäbe bei der Anerkennung von Berufskrankheiten. Das Gericht entschied, dass posttraumatische Belastungsstörungen bei Leichenumbettern als Berufskrankheit anerkennungsfähig sind. Diese Entscheidung wird als wichtige Weichenstellung für den Anerkennungsumfang von arbeitsplatzbedingten psychischen Erkrankungen bewertet.
Die Verhandlung zu dieser Grundsatzfrage fand bereits am 24. März 2026 statt und behandelte eine Problematik von erheblicher arbeitsmedizinischer und sozialrechtlicher Tragweite. Die psychische Belastung von Leichenumbettern durch ihre berufliche Tätigkeit wurde dabei erstmals höchstrichterlich als potenzielle Berufskrankheit anerkannt.
Bildungsfinanzierung und Grundsicherung
In zwei parallelen Verfahren beschäftigte sich der 4. Senat des Bundessozialgerichts am 12. März 2026 mit der Frage, ob Schulgebühren für private Berufsfachschulen bei der Berechnung der Grundsicherung absetzbar sind. Das nachfolgende Urteil (B 4 AS 8/25 R) zog eine klare Grenze: Schulgeld für private Berufsfachschulen kann nicht als notwendige Ausgabe von der Berechnung des Arbeitslosengelds II abgezogen werden.
Parlamentarische Initiative der Linken
Die Fraktion Die Linke reichte am 21. Mai 2026 eine Kleine Anfrage ein, die auf die generelle Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheit abzielt. Diese Initiative steht im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der BSG-Entscheidung zu posttraumatischen Belastungsstörungen bei Leichenumbettern. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Anfrage steht noch aus.
Bilanz und Ausblick der Gerichtsleitung
Beim Jahrespressegespräch am 11. Februar 2026 zog das Bundessozialgericht unter Leitung von Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch eine Bilanz des Jahres 2025. Die Gerichtsleitung warnte vor strukturellen Herausforderungen und betonte die Notwendigkeit von Reformen im deutschen Sozialstaat. Diese Äußerungen werden als deutliches Signal für die Komplexität der aktuellen sozialrechtlichen Entwicklungen interpretiert.
Parlamentarische Bilanz
Die dokumentierten Vorgänge zeigen eine intensive Auseinandersetzung des Bundestags mit sozialrechtlichen Grundsatzfragen. Während das Bundessozialgericht durch seine Rechtsprechung neue Standards bei der Anerkennung psychischer Berufskrankheiten setzte, blieben parlamentarische Initiativen wie die Kleine Anfrage der Linken zur generellen Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheiten unbeantwortet. Die personelle Verstärkung des Gerichts deutet auf eine anhaltend hohe Arbeitsbelastung hin, während die Mahnungen der Gerichtsleitung zu Sozialstaatsreformen parlamentarischen Handlungsbedarf signalisieren.

































































