- Kontrolle externer Berater im BMJV mangelhaft
- Bundesrechnungshof kritisierte bereits 2023 Defizite
- 19 Fragen zu Zielvorgaben und Erfolgsmessung
Externe Beratungskosten BMJV: Kontrolle ohne System?
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6181 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesrechnungshof hatte bereits 2023 strukturelle Defizite bei der Berichterstattung über externe Beratungsleistungen festgestellt. In seinem aktuellen Bericht von 2025 kritisiert er, dass eine ressortübergreifende Strategie zum Einsatz externer Berater weiterhin fehlt und die Ausgaben trotz entsprechender Vorgaben gestiegen sind. Zudem würden wesentliche Teile externer Leistungen, insbesondere im IT-Bereich, nicht von der Berichterstattung erfasst.
Im Detail
Eine belastbare Bewertung der Wirtschaftlichkeit externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen setzt voraus, dass messbare Ziele festgelegt und deren Erreichung nachvollziehbar überprüft wird.
— Begründung BT-Drs. 21/6181
Das Bundesjustizministerium steht wegen der Kontrolle seiner Beraterverträge unter Beobachtung. Die AfD-Fraktion hat eine umfassende Kleine Anfrage zur Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen eingereicht. Grund ist, dass eine vorherige Anfrage aus ihrer Sicht nur unvollständig beantwortet worden ist.
Die 19 Fragen der Drucksache 21/6181 zielen auf verschiedene Aspekte bei der Planung, Überwachung und Bewertung von Beraterverträgen ab. Konkret erkundigt sich die Fraktion, in wie vielen Fällen vor der Beauftragung externer Berater eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt worden ist. Zudem will sie wissen, ob geprüft wurde, ob die Leistung durch eigenes Personal erbracht werden könnte.
Was gilt aktuell?
Im Justizministerium fehlt ein standardisiertes System zur systematischen Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen. Die Anfrage erkundigt sich nach einheitlichen Bewertungskriterien für die Zielerreichung und dokumentierten Verfahren zur Qualitätssicherung. Die AfD führt das Fehlen messbarer Zielvorgaben vor Vertragsbeginn an.
Der Bundesrechnungshof hatte bereits 2023 strukturelle Defizite bei der Berichterstattung über externe Beratungsleistungen festgestellt. Dazu zählten fehlende oder unzureichende Dokumentation der Zielvorgaben. Eine unzureichende Darlegung zur Überprüfung der Zielerreichung sowie Defizite bei der Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse sind ebenfalls kritisiert worden.
Steigende Ausgaben ohne Strategie
In seinem aktuellen Bericht von 2025 stellt der Bundesrechnungshof fest, dass eine ressortübergreifende Strategie zum Einsatz externer Beratungsleistungen weiterhin fehlt. Die Ausgaben sind trotz entsprechender Vorgaben gestiegen. Wesentliche Teile externer Leistungen, insbesondere im IT-Bereich, werden nicht von der Berichterstattung erfasst.
Die AfD-Anfrage konzentriert sich auch auf die Konsequenzen bei Nichterreichung der Ziele. Sie fragt nach Fällen, in denen vereinbarte Ziele nicht vollständig oder nicht fristgerecht erreicht worden sind, und ob daraufhin Vergütungen gekürzt oder Rückforderungen geltend gemacht wurden.
Abhängigkeit von externen Dienstleistern
Der Bundesrechnungshof sieht eine zunehmende Abhängigkeit der Verwaltung von externen Dienstleistern. Die Anfrage will klären, inwieweit das Justizministerium eine solche strukturelle oder wiederkehrende Abhängigkeit erfasst und bewertet. Besonders im IT-Bereich werden externe Leistungen oft nicht als Beratungsleistungen erfasst.
Die Bundesregierung hat seit dem Bundesrechnungshof-Bericht von 2023 verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Dokumentation und Steuerung angekündigt. Die AfD fragt, welche davon vollständig umgesetzt wurden, sich noch in der Umsetzung befinden oder nicht realisiert worden sind.
Seit dem 5. Mai 2023 findet eine systematische Erfassung der Arbeitszeit der im Justizministerium tätigen Juristen statt. Die Anfrage prüft, ob diese Zeiterfassung tatsächlich umgesetzt wurde, um besser beurteilen zu können, welche Aufgaben extern vergeben werden müssen.
Weiterlesen:
Betroffen sind Steuerzahler, deren Gelder für externe Beratungsleistungen eingesetzt werden, sowie das Bundesjustizministerium und seine nachgeordneten Behörden, die auf externe Expertise angewiesen sind.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die Kleine Anfrage zu beantworten. Die Antwortfrist endet am 22. Juni 2026. Nach der Beantwortung ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
- Bundesrechnungshof
- Oberste Kontrollbehörde des Bundes, die die Haushalts- und Wirtschaftsführung prüft und dem Bundestag berichtet.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Instrument zur schriftlichen Befragung der Bundesregierung mit 21-tägiger Antwortfrist.
Was kritisiert der Bundesrechnungshof an den Beraterverträgen?
Fehlende Dokumentation der Zielvorgaben, unzureichende Überprüfung der Zielerreichung und mangelnde Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse.
Welche Gefahr sieht der Bundesrechnungshof?
Eine zunehmende Abhängigkeit der Verwaltung von externen Dienstleistern bei gleichzeitig unzureichender Erfolgskontrolle.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6181 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































