- Mehrere externe Berateraufträge ohne dokumentierte Erfolgskontrolle
- Arbeitszeiterfassung der Ministeriumsjuristen seit 2023 nicht eingeführt
- Bundesrechnungshof rügt fehlende ressortübergreifende Beratungsstrategie
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6506 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht 2023 strukturelle Defizite bei der Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen der Bundesministerien festgestellt. Konkret bemängelte er fehlende Zielvorgaben, unzureichende Dokumentation der Zielerreichung und mangelnde Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse. In einem aktuelleren Bericht stellte der Rechnungshof zudem fest, dass eine ressortübergreifende Strategie weiterhin fehlt, die Ausgaben trotz gegenteiliger Vorgaben gestiegen sind und IT-nahe Leistungen häufig nicht als externe Beratung erfasst werden. Die vorliegende Antwort ist die zweite Nachfrage der AfD-Fraktion zu diesem Themenkomplex im BMJV; eine erste Anfrage (BT-Drs. 21/3817) wurde nach Einschätzung der Fragesteller nur unzureichend beantwortet.
- mind. 4 Aufträge ohne Erfolgskontrolle — Laut Tabelle in der Anlage wurde bei Vergaben u. a. im IKT-Bereich (Vergabeunterstützung, BZR/GZR-Positionierung, EMAS-Umweltmanagement, KI-Schlichtung) keine Erfolgskontrolle durchgeführt oder dokumentiert.
- Laufzeiten 2020 bis 2028 — Die in der Anlage erfassten Beratungsverträge reichen von Vergaben ab Juli 2020 bis zu Verträgen mit Laufzeitende November 2028.
- 0 (Null) — Auf die Frage, ob eine systematische Arbeitszeiterfassung der Ministeriumsjuristen stattfindet, antwortet die Bundesregierung schlicht: Nein.
Im Detail
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich abhängig von der konkreten Maßnahme und den angestrebten Zielen.
— Antwort der Bundesregierung zu Frage 9, BT-Drs. 21/6506
Externe Berater im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) werden nach Angaben der Bundesregierung grundsätzlich einzelfallbezogen beauftragt. Ob ihre Ziele tatsächlich erreicht wurden, lässt sich in mehreren Fällen aus den vorliegenden Unterlagen nicht belegen – das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6506, eingereicht als BT-Drs. 21/6181, beantwortet am 15. Juni 2026).
Erfolgskontrolle externer Beratung: Lücken in der Dokumentation
Die Antwort der Bundesregierung beantwortet die Fragen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Zielfestlegungen und Erfolgskontrollen überwiegend durch Verweis auf eine tabellarische Anlage. Aus dieser geht hervor, dass bei einer Reihe von Aufträgen zwar Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt und dokumentiert wurden, die Erfolgskontrolle jedoch ausblieb. Betroffen sind unter anderem Beratungsleistungen zur Vergabeunterstützung im IKT-Bereich (Laufzeit 07/2020–07/2024), zur strategischen Positionierung des Bundeszentralregisters und Gewerbezentralregisters (12/2022–03/2024), zur Einführung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung (10/2022–12/2025) sowie zur Konzeption einer KI-Anwendung für die Schlichtungsstelle Luftverkehr (12/2025–02/2026). In all diesen Fällen verzeichnet die Tabelle bei der Frage nach Erfolgskontrolle und deren Dokumentation: Nein.
Was gilt aktuell?
Die Beauftragung externer Berater im BMJV erfolgt laut Bundesregierung nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und der geltenden Verwaltungsvorschriften. Einheitliche messbare Kriterien für die Zielerreichung existieren dabei nach eigener Auskunft nicht: Die Bewertung erfolge „grundsätzlich abhängig von der konkreten Maßnahme und den angestrebten Zielen.“ Eine ressortübergreifende Strategie zum Einsatz externer Beratungsleistungen, die der Bundesrechnungshof bereits 2023 als fehlend bemängelt hatte, besteht nach den vorliegenden Informationen weiterhin nicht.
Arbeitszeiterfassung der Juristen: Fehlanzeige
Besonders prägnant fällt die Antwort auf Frage 4 aus: Ob seit dem 5. Mai 2023 eine systematische Erfassung der Arbeitszeit und der Arbeitszeitanteile der im BMJV tätigen Juristen stattfindet, beantwortet die Bundesregierung knapp mit einem einzigen Wort: „Nein.“ Eine solche Erfassung wäre Voraussetzung dafür, den tatsächlichen Bedarf an externer Unterstützung objektiv beurteilen und mit eigener Kapazität vergleichen zu können.
Externe Beratung im BMJV: Auftragsspektrum 2024 und 2025
Aus der Anlage zur Drucksache geht das Spektrum der erfassten Beratungsaufträge hervor. Es reicht von einem Forschungsvorhaben zum Schutz vor Energiearmut (Laufzeit 11/2025–11/2026, ursprünglich beim Bundesumweltministerium angesiedelt) über die Machbarkeitsstudie einer bundeseinheitlichen Justizcloud (12/2023–04/2024) bis zu Projekten rund um digitale Werkzeuge im Gesetzgebungsverfahren und die Einführung der elektronischen Akte. Für laufende Verträge – etwa den Aufbau eines Lizenzmanagements (11/2025–11/2028) – ist eine Erfolgskontrolle noch nicht fällig, da die Verträge noch nicht abgeschlossen sind.
Die Bundesregierung weist zudem ausdrücklich auf die Vorläufigkeit der Daten für das Haushaltsjahr 2025 hin. Der offizielle Jahresbericht über Zahlungen für externe Beratungsleistungen werde über mehrere Monate mit aufwändigen Abstimmungen erstellt; endgültige Zahlen seien erst nach dessen Veröffentlichung verfügbar.
Bundesrechnungshof rügt strukturelle Defizite
Hintergrund der parlamentarischen Nachfrage ist ein Bericht des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2023, in dem strukturelle Defizite bei der Steuerung externer Beratungsleistungen quer durch alle Bundesministerien dokumentiert sind. Ein aktualisierter Bericht stellt laut Vorbemerkung der Fragesteller fest, dass die Ausgaben trotz gegenteiliger Vorgaben gestiegen sind und wesentliche IT-Leistungen systematisch nicht als externe Beratung erfasst werden. Zu letzterem Punkt antwortet das BMJV, die Abgrenzung erfolge nach der Definition des Bundesfinanzministeriums – ohne diese inhaltlich zu erläutern. Wer sich für den breiteren Kontext staatlicher Beratungsausgaben interessiert, findet auf drucksachlich.de auch Informationen zu weiteren aktuellen Drucksachen der Sitzungswoche.
Weiterlesen:
- Kernenergie für Wärme und Wasserstoff nach Atomgesetz nicht verboten
- Bundestag 18.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind in erster Linie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Mittel für externe Beratungsleistungen im Bundesjustizministerium und seinen nachgeordneten Behörden eingesetzt werden. Mittelbar sind auch die Beschäftigten des Ministeriums betroffen, da die Frage nach eigener Personalkapazität versus externer Vergabe direkt ihre Aufgabenverteilung berührt.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen 1–3, 5–8 und 11–14 ausschließlich durch Verweis auf eine tabellarische Anlage, ohne im Fließtext konkrete Fallzahlen zu nennen. Fragen 15–18 zur Strategie und zu Maßnahmen nach dem Rechnungshof-Bericht 2023 werden gemeinsam mit allgemeinen Aussagen beantwortet, ohne konkrete Maßnahmen oder Umsetzungsstände zu benennen. Zu Frage 4 (Arbeitszeiterfassung) erfolgt eine klare Verneinung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 15.06.2026) Beraterkosten BMJV: Fehlt die systematische Erfolgskontrolle? →
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
- Pflichtprüfung vor der Vergabe öffentlicher Aufträge, die bewertet, ob eine Maßnahme mit vertretbarem Mitteleinsatz die angestrebten Ziele erreicht.
- Erfolgskontrolle
- Nachträgliche Prüfung, ob ein beauftragtes Projekt die vereinbarten messbaren Ziele erreicht hat; nach Bundeshaushaltsordnung grundsätzlich vorgeschrieben.
- Bundesrechnungshof
- Unabhängige oberste Bundesbehörde, die die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes prüft und dem Bundestag sowie der Bundesregierung berichtet.
Erfasst das Justizministerium die Arbeitszeiten seiner Juristen?
Nein. Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort auf Frage 4 ausdrücklich, dass seit dem 5. Mai 2023 keine systematische Arbeitszeiterfassung der im BMJV tätigen Juristen stattfindet.
Werden externe Berater auf Zielerreichung überprüft?
Laut der beigefügten Tabelle erfolgt die Erfolgskontrolle nicht einheitlich: Bei mehreren Aufträgen – etwa im IKT-Bereich oder beim Umweltmanagementsystem – ist keine Erfolgskontrolle dokumentiert.
Warum sind die Daten für 2025 möglicherweise unvollständig?
Die Bundesregierung weist ausdrücklich auf die Vorläufigkeit der Daten zum Jahr 2025 hin, da der offizielle Jahresbericht über externe Beratungsleistungen erst nach aufwändigen Abstimmungen über mehrere Monate erstellt wird.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6506 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
📊 Themen-Monitor
🔍 Energiewende-Monitor


































































