- Direktwahl statt Bundesversammlung für Bundespräsident
- 70 Prozent der Deutschen befürworten Direktwahl laut Umfrage
- Grundgesetzänderung würde demokratische Teilhabe stärken
Direktwahl des Bundespräsidenten: AfD will Grundgesetz ändern
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5423 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundespräsident wird derzeit von der Bundesversammlung gewählt, die aus allen Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Anzahl von Vertretern der Landesparlamente besteht. In vielen europäischen Nachbarstaaten wählt dagegen das Volk direkt das Staatsoberhaupt. Eine repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2017 ergab, dass über 70 Prozent der Deutschen eine Direktwahl befürworten.
- 70 Prozent — Anteil der Deutschen, die laut einer repräsentativen Umfrage von 2017 eine Direktwahl des Bundespräsidenten befürworten
- 0,5 Prozent — Mindestanteil aller Wahlberechtigten, der Bürgervorschläge für Präsidentschaftskandidaten unterstützen müsste
- 18 Jahre — Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei der geplanten Direktwahl
- 40 Jahre — Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bundespräsidenten
Das sich hierin offenbarende Demokratiedefizit steht in einem direkten Widerspruch zu dem heutigen Verständnis von einer modernen Demokratie und trägt dazu bei, dass bei einem immer größer werdenden Anteil der Bevölkerung die Politikverdrossenheit zunimmt.
— Begründung BT-Drs. 21/5423
Die AfD-Fraktion hat am 16. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Der Entwurf sieht die Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk anstatt durch die Bundesversammlung vor. Über 70 Prozent der Deutschen unterstützten laut einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2017 eine solche Reform.
Künftig sollen alle wahlberechtigten Bürger ab 18 Jahren das Staatsoberhaupt bestimmen. Dies geschieht in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Sowohl die Fraktionen des Bundestages als auch direkt das Wahlvolk können Kandidaten vorschlagen. Für Bürgervorschläge benötigt man die schriftliche Unterstützung von mindestens 0,5 Prozent aller Wahlberechtigten.
Wahlverfahren mit Stichwahl
Das geplante Wahlverfahren orientiert sich am französischen Modell. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, findet nach zwei Wochen eine Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten statt. Die Bundesversammlung verliert ihre Funktion und wird abgeschafft.
Bisher wählt die Bundesversammlung – bestehend aus allen Bundestagsabgeordneten und Vertretern der Landesparlamente – den Bundespräsidenten. Bei einer Direktwahl würden alle Bürger direkt abstimmen können.
Die AfD begründet ihren Vorstoß mit einem „Demokratiedefizit“ im aktuellen System. Die Fraktion sieht in der indirekten Wahl des Staatsoberhaupts einen Gegensatz zu modernen demokratischen Standards und führt an, dies trägt zur Politikverdrossenheit bei. Das Volk hat derzeit keinen direkten Einfluss auf die Besetzung des höchsten Amtes im Staat.
Kompetenzen bleiben unverändert
Der Gesetzentwurf sieht keine Erweiterung der Befugnisse des Bundespräsidenten vor. Die verfassungsrechtliche Machtbalance zwischen Bundespräsident, Parlament und Bundesregierung bleibt unverändert. Damit begegnet die AfD dem Einwand, eine Direktwahl führt automatisch zu einer Stärkung der präsidialen Macht.
Die Kosten für eine Direktwahl entsprechen nach Einschätzung der Antragsteller denen einer Bundestagswahl. Zusätzliche Ausgaben können für die Erstattung von Wahlkampfkosten entstehen, um die Chancengleichheit zwischen Parteien und parteilosen Bewerbern zu gewährleisten.
In vielen europäischen Nachbarstaaten wie Frankreich, Österreich oder Polen wählt das Volk bereits direkt das Staatsoberhaupt. Deutschland gehört zu den wenigen Demokratien, die an der indirekten Wahl festhalten.
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Betroffen wären alle wahlberechtigten Bürger ab 18 Jahren, die künftig direkt über das Staatsoberhaupt abstimmen könnten. Die Bundesversammlung würde abgeschafft, da sie keine Funktion mehr hätte.
Der Gesetzentwurf muss zunächst den Ausschüssen zugewiesen werden. Da es sich um eine Grundgesetzänderung handelt, sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse gilt eine Verabschiedung als unwahrscheinlich.
- Bundesversammlung
- Verfassungsorgan zur Wahl des Bundespräsidenten, bestehend aus allen Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Anzahl von Vertretern der Landesparlamente.
- Grundgesetzänderung
- Verfassungsänderungen benötigen Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat sowie die Einhaltung der Ewigkeitsklausel des Artikels 79.
Wer würde bei einer Direktwahl kandidieren können?
Kandidaten können von jeder Bundestagsfraktion oder direkt vom Wahlvolk vorgeschlagen werden. Bürgervorschläge benötigen 0,5 Prozent aller Wahlberechtigten als Unterstützer.
Wie würde das Wahlverfahren ablaufen?
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Bei keiner absoluten Mehrheit findet eine Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten statt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5423 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































