AfD fragt nach Missständen bei Essenslieferdiensten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5124 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz behandelte im November 2025 die prekären Arbeitsbedingungen bei Essenslieferdiensten. Arbeitsministerin Bärbel Bas erwägt ein Direktanstellungsgebot als letztes Mittel gegen Missstände. Komplexe Subunternehmerstrukturen erschweren faire Arbeitsverhältnisse und den Schutz der Beschäftigten. Besonders betroffen sind Beschäftigte mit ausländischer Herkunft.
Die AfD-Fraktion hat am 10. März 2026 eine Kleine Anfrage zu Missständen bei Essenslieferdiensten eingereicht (BT-Drs. 21/5124). In insgesamt 15 detaillierten Fragen erkundigt sie sich bei der Bundesregierung nach geplanten Maßnahmen gegen prekäre Arbeitsbedingungen in der Branche.
Direktanstellungsgebot als mögliche Lösung
Ein mögliches Direktanstellungsgebot für Essenslieferanten steht im Zentrum der Anfrage. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat gegenüber dem RBB erklärt, ein Verbot von Subunternehmen könne das einzige wirksame Instrument sein. Dies ist bemerkenswert, da die rechtlichen Hürden beträchtlich sind – sowohl verfassungsrechtlich als auch mit Blick auf EU-Recht.
Die AfD fragt die Regierung, ob und wann ein Gesetz kommt, das Lieferdienste zwingt, ihre Fahrer direkt anzustellen statt über Subunternehmer.
Bereits im November 2025 hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz das Thema in München behandelt. Die Länder forderten vom Bund ein gesetzliches Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte bei Essenslieferdiensten. Hilfsweise sollten die Regelungen des Paketbotenschutzgesetzes auf die Essenslieferdienste übertragen werden.
Komplexe Subunternehmerstrukturen verschleiern Verantwortung
Komplexe Subunternehmerstrukturen werden von Plattformen wie Lieferando und Wolt zunehmend genutzt, kritisierten die AfD-Abgeordneten. Hintergrund ist, dass diese vielschichtigen Auftragsketten es erschweren, faire und transparente Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Verantwortlichkeiten werden verschleiert.
Beschäftigte mit ausländischer Herkunft sind besonders von den Missständen betroffen. Sie machen einen erheblichen Anteil der Arbeitskräfte in diesem Sektor aus. Die Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich durch befristete Verträge aus. Niedrige Löhne. Starke Abhängigkeit von den digitalen Plattformen.
Bis Ende Mai 2026 hat die Bundesregierung Zeit für ihre Antwort auf die umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion.
Betroffen sind die Beschäftigten bei Essenslieferdiensten wie Lieferando und Wolt, insbesondere Fahrer mit ausländischer Herkunft. Auch die Plattformanbieter müssten ihre Geschäftsmodelle anpassen, falls ein Direktanstellungsgebot kommt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 14.04.2026)
- Direktanstellungsgebot
- Ein Verbot für Unternehmen, Arbeiten über Subunternehmer zu vergeben – sie müssen die Beschäftigten direkt anstellen.
- EU-Plattformrichtlinie
- EU-Richtlinie (2024/2831) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern, die bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
- Subunternehmerstrukturen
- Komplexe Auftragsketten, bei denen Plattformen nicht direkt mit den Fahrern arbeiten, sondern über zwischengeschaltete Unternehmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5124 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































