- 84-MW-Kraftwerk soll kostenlos an Ukraine
- AfD kritisiert Verschenkung von Bundesvermögen
- 45 Detailfragen zu Rechtmäßigkeit gestellt
Kraftwerk-Übertragung: AfD hinterfragt unentgeltliche Ukraine-Schenkung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6108 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Kraftwerk in Lubmin diente bis 2022 der Vorwärmung von russischem Erdgas aus der Pipeline Nord Stream 1. Nach dem Stopp der Gaslieferungen wurde der Betrieb im April 2025 eingestellt. Die Industriekraftwerk Greifswald GmbH ist ein Joint Venture zwischen SEFE Energy GmbH und E.ON Energy Projects GmbH. Die SEFE steht seit November 2022 vollständig im Bundeseigentum.
Die Ukraine profitiere hier mithin doppelt von ihrem widerrechtlichen mutmaßlichen Anschlag auf deutsche Energieinfrastruktur.
— Begründung BT-Drs. 21/6108
Die AfD-Fraktion stellt 45 Fragen zur geplanten unentgeltlichen Übertragung einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage aus Lubmin an ein ukrainisches Unternehmen. Die Anfrage vom 22. Mai 2026 (BT-Drs. 21/6108) richtet sich an die Bundesregierung. Dabei geht es um mittelbares Bundesvermögen, dessen Übertragung rechtlich umstritten ist.
Das betroffene Kraftwerk der Industriekraftwerk Greifswald GmbH verfügt über eine installierte Gesamtleistung von rund 84 Megawatt. Diese teilt sich auf 38 MW elektrisch und 46 MW thermisch auf. Bis 2022 hat die Anlage der Erzeugung von Prozesswärme für die Vorwärmung von russischem Erdgas aus der Pipeline Nord Stream 1 gedient. Nach dem Wegfall der Gaslieferungen wurde der Betrieb zum 1. April 2025 eingestellt. Dies ist bemerkenswert, da die Anlage nach Aussagen des Bürgermeisters von Lubmin technisch voll funktionsfähig ist.
Fragen zur Haushaltsrechtlichen Zulässigkeit
Die unentgeltliche Abgabe sieht die AfD als unvereinbar mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach der Bundeshaushaltsordnung an. Hintergrund ist, dass die SEFE Securing Energy for Europe GmbH seit November 2022 vollständig im Bundeseigentum steht. Somit handelt es sich bei dem anteiligen Vermögen der Industriekraftwerk Greifswald GmbH um mittelbares Bundesvermögen.
Die ukrainische Firma Naftogaz soll nach Medienberichten die Anlage als „Selbstabholer“ erhalten. Bis zum Sommer 2026 sollen Demontage und Abtransport abgeschlossen sein. Beteiligt an den Rückbau- und Transportprozessen sind Unternehmen aus Deutschland, der Ukraine, Polen und Aserbaidschan.
Sicherheitskosten und Proteste
Mit einer E-Mail vom 1. Mai 2026 hat der Bürgermeister von Lubmin auf Sicherheits- und Folgekosten in mindestens fünfstelliger Höhe für den Industriehafen hingewiesen. Er stellt die Vereinbarkeit mit dem Verursacherprinzip in Frage. Zudem weist er auf mögliche Protest- und Störlagen am Hafen hin. Bisher hat sich kein Verantwortlicher für die Übernahme der Mehrkosten rechtlich verantwortlich erklärt.
In ihrer Begründung führt die AfD-Fraktion den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025 an. Demnach sprechen dringende Gründe dafür, dass der ukrainische Staat den Sabotageakt an der Nord-Stream-Pipeline initiiert und gesteuert haben soll.
Die Fragesteller bezeichnen es als „unerträglich“, dass ausgerechnet ein ukrainisches Unternehmen von der Verwertung mittelbaren Bundesvermögens profitieren soll, das erst durch mutmaßliches Sabotage-Handeln der Ukraine zum „Verwertungsfall“ geworden ist.
45 Detailfragen zur Rechtmäßigkeit
Gesellschafterrechtliche Rechte des Bundes stehen im Zentrum der Anfrage. Weitere Schwerpunkte sind getroffene Beschlüsse in den Gremien sowie die Einhaltung haushaltsrechtlicher Pflichten. Auch die Bewertung durch den Bundesrechnungshof wird thematisiert. Darüber hinaus geht es um vertragliche Regelungen, Verkehrswertgutachten, Verkaufsversuche und alternative Verwertungsoptionen.
Weiterlesen:
Betroffen sind die Gemeinde Lubmin durch Sicherheits- und Folgekosten, potenzielle deutsche Käufer der Anlage sowie Steuerzahler als mittelbare Eigentümer über das Bundesvermögen.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die 45 Fragen der AfD-Fraktion zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 12. Juni 2026. Parallel dazu soll laut Medienberichten die Demontage und der Abtransport bis Sommer 2026 abgeschlossen werden.
- Kraft-Wärme-Kopplung
- Technologie zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme mit hohem Wirkungsgrad
- SEFE
- Securing Energy for Europe GmbH, seit November 2022 vollständig im Bundeseigentum stehende ehemalige Gazprom Germania
- Joule-Thomson-Effekt
- Physikalisches Phänomen, bei dem sich Gas beim Entspannen abkühlt und daher vorgewärmt werden muss
Welche Anlage soll übertragen werden?
Eine 84-MW-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Lubmin mit 38 MW elektrischer und 46 MW thermischer Leistung, die bis 2022 der Erdgas-Vorwärmung für Nord Stream 1 diente.
Warum kritisiert die AfD die Übertragung?
Die AfD sieht Verstöße gegen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, da die funktionsfähige Anlage mittelbares Bundesvermögen ist und kostenlos abgegeben werden soll.
Wer ist der geplante Empfänger?
Nach Medienberichten soll es sich um die ukrainische Firma Naftogaz handeln, die die Anlage als 'Selbstabholer' erhalten soll.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6108 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
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