- 84-MW-KWK-Anlage in Lubmin kostenlos an Naftogaz übertragen
- SEEHG-Aufsichtsrat beschloss Schenkung einstimmig am 21. Februar 2025
- Buchwerte und Gutachtendetails als VS-Vertraulich eingestuft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6577 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die KWK-Anlage der Industriekraftwerk Greifswald GmbH (IKG) in Lubmin diente bis September 2022 der Vorwärmung von über Nord Stream 1 angelandetem russischen Erdgas. Nach dem Stopp der Gaslieferungen lief die Anlage noch im Vorhaltebetrieb, bevor der reguläre Betrieb im Jahr 2023 eingestellt wurde. Die Bundesnetzagentur bestätigte am 10. Juli 2024 (Verteilnetz) und 15. Juli 2024 (Übertragungsnetz), dass die Anlage nicht systemrelevant ist. Das ukrainische Energieministerium hatte im Sommer 2023 beim damaligen BMWK ein Hilfeersuchen für Sachspenden zur Reparatur beschädigter Energieinfrastruktur gestellt. Nachdem Verkaufsverhandlungen mit der Deutsche ReGas im Juni 2024 scheiterten und keine weiteren Kaufinteressenten gefunden wurden, nahm der SEFE-Finanzvorstand Kontakt mit der ukrainischen Präsidialadministration auf.
- 84 MW — Gesamtleistung der KWK-Anlage (38,2 MW elektrisch, 45,8 MW thermisch)
- 51 % / 49 % — Gesellschafterstruktur der IKG: SEFE Energy GmbH (51 %) und E.ON Energy Projects GmbH (49 %); wesentliche Beschlüsse erfordern 75 % Mehrheit
- 21. Februar 2025 — Datum des einstimmigen Aufsichtsratsbeschlusses der SEEHG zur unentgeltlichen Übertragung
- 25. Februar 2025 — Unterzeichnung des Transfer Agreement zwischen IKG und ukrainischem Empfänger
- 2 500 m² — Erbbaupachtfläche auf GASCADE-1-Gelände, die IKG nach dem Transfer zurückbauen und renaturieren muss
Im Detail
Die unentgeltliche Überlassung der Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlage erfolgt aus ökonomischen Gründen. Der an der IKG beteiligten staatlichen SEFE-Gruppe entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6577, Antwort zu Frage 6
Eine 84-Megawatt-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage im Industriehafen Lubmin, die mittelbar Bundesvermögen darstellt, wird kostenlos an den ukrainischen Staatskonzern Naftogaz übertragen. Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2026 mit BT-Drucksache 21/6577 auf 45 Fragen der AfD-Fraktion geantwortet und den Vorgang umfassend dargestellt — zentrale Finanzdaten stufte sie jedoch als geheimhaltungspflichtig ein.
KWK-Anlage Lubmin: Vom Gasnetz zur Schenkung
Die KWK-Anlage der Industriekraftwerk Greifswald GmbH (IKG) diente bis September 2022 ausschließlich der Vorwärmung von über Nord Stream 1 angelandetem Erdgas. Als die russischen Gaslieferungen durch die Ostsee eingestellt wurden, verlor die Anlage ihren Betriebszweck. Sie lief noch im Vorhaltebetrieb weiter, bevor der Betrieb 2023 vollständig eingestellt wurde. Verkaufsverhandlungen mit der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA scheiterten im Mai 2024 ergebnislos. Über Siemens und einen Makler verliefen weitere Vermarktungsversuche ebenfalls ohne Ergebnis. Die Gasturbine vom Typ SIEMENS SGT750 ist weltweit nur sieben bis zehn Mal verkauft worden und gilt als Prototyp — ein Sekundärmarkt existiert nicht.
Wer hat die Schenkung beschlossen?
Die IKG ist ein Joint Venture von SEFE Energy GmbH (51 Prozent) und E.ON Energy Projects GmbH (49 Prozent). Da der Bund seit November 2022 die SEFE-Holding zu 100 Prozent hält, ist der SEFE-Anteil an der IKG mittelbares Bundesvermögen. Wesentliche Beschlüsse innerhalb der IKG erfordern laut Satzung eine 75-Prozent-Mehrheit, sodass SEFE allein keine Kontrolle ausübt. Am 25. Juni 2024 fassten beide Gesellschafter einstimmig einen Beschluss zur Stilllegung und zur Prüfung einer Übertragung an ukrainische Unternehmen. Am 21. Februar 2025 beschloss der Aufsichtsrat der SEEHG-Holding die unentgeltliche Übertragung einstimmig. Am 25. Februar 2025 unterzeichneten IKG und der ukrainische Empfänger das Transfer Agreement sowie ein Collaboration Agreement mit Ukranafta PJSC und der NJSC Naftogaz of Ukraine.
Initiator und humanitärer Zweck
Den Anstoß gab das ukrainische Energieministerium, das im Sommer 2023 beim damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Hilfeersuchen für Sachspenden zur Reparatur beschädigter ukrainischer Energieinfrastruktur stellte. Das Ministerium ermutigte daraufhin Verbände und Unternehmen der deutschen Energiewirtschaft zur Beteiligung. Nach dem Scheitern der Verkaufsverhandlungen nahm der SEFE-Finanzvorstand im Juni 2024 Kontakt zur ukrainischen Präsidialadministration auf. Der Schenkungszweck ist laut Bundesregierung klar auf humanitäre Hilfe zur Sicherstellung der ukrainischen Energieversorgung beschränkt. Ein Weiterverkauf — auch in Teilen — sowie eine Weitergabe nach Russland oder Belarus sind vertraglich untersagt. Die Empfängerin, die National Joint Stock Company Naftogaz of Ukraine mit Sitz in Kiew, steht zu 100 Prozent im ukrainischen Staatsbesitz.
Kosten: Wer zahlt was?
Die ukrainische Seite trägt alle Kosten und Risiken für Demontage, Verladung und Transport als sogenannter Selbstabholer. Die IKG übernimmt den Rückbau der rund 2.500 Quadratmeter großen Erbbaupachtfläche auf dem GASCADE-1-Gelände sowie Renaturierung und Altlastenuntersuchung. Sicherheits- und Folgekosten für den Industriehafen Lubmin, die der Bürgermeister der Gemeinde auf mindestens fünfstellige Beträge beziffert, sind noch nicht abschließend geklärt. Die rechtliche Prüfung zur Kostentragung liegt laut Bundesregierung bei der IKG und dauert noch an. Dem Bundeshaushalt entstehen nach Angaben der Bundesregierung keine zusätzlichen Kosten.
Parlamentarische Kontrolle: Vorher oder nachher?
Eine formelle Vorab-Unterrichtung des Bundestages hielt die Bundesregierung nicht für erforderlich, da das Vorhaben nach ihrer Einschätzung keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt oder die Energieversorgung habe. Nachträglich informierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den Haushaltsausschuss am 6. Mai 2026 mündlich und den Wirtschaftsausschuss am 20. Mai 2026 schriftlich. Fragen zu Buchwerten, zum Marktwertgutachten und zu Betriebskosten stufte die Bundesregierung als VS-Vertraulich ein; diese Informationen liegen in der Geheimschutzstelle des Bundestages. Auf die Frage, ob die Anlage für Strom- oder Wärmereserven genutzt werden könne, antwortete die Bundesregierung, die Anlage sei nicht für flexible Stromerzeugung ausgelegt und als nicht systemrelevant eingestuft worden — zuletzt durch den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz am 15. Juli 2024.
Die Drucksache 21/6577 dokumentiert auch, dass ein Marktwertgutachten vorliegt, dessen Ergebnis jedoch ebenfalls geheimgehalten wird. Die Frage nach einer Reaktivierung für den Fall einer Wiederinbetriebnahme der Nord-Stream-Pipelines verneinte die Bundesregierung mit dem Hinweis, am Standort Lubmin stünden über die GASCADE betriebene alternative Vorwärmeinrichtungen mit einer installierten thermischen Gesamtleistung von über 230 Megawatt zur Verfügung. Weitere Interessenten für die Anlage gab und gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen ist der Bund als mittelbarer Eigentümer der SEFE-Gruppe sowie die Gemeinde Seebad Lubmin, deren Industriehafen durch Demontage und Transport Sicherheits- und Folgekosten in mindestens fünfstelliger Höhe entstehen. Als künftige Eigentümerin und Betreiberin der Anlage ist die National Joint Stock Company Naftogaz of Ukraine betroffen, die zu 100 Prozent im ukrainischen Staatsbesitz steht.
Mehrere zentrale Fragen zu Buchwerten (Frage 17), Gutachtendetails (Frage 18), Standby-Kosten (Frage 32) und Wiederbeschaffungswert wurden als VS-Vertraulich eingestuft und nur in der Geheimschutzstelle hinterlegt. Zur Frage der Nord-Stream-Sabotage-Verantwortung verweist die Bundesregierung auf laufende Ermittlungen des Generalbundesanwalts.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 18.06.2026) AfD kritisiert kostenlose Kraftwerk-Schenkung an Ukraine →
- KWK-Anlage
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt und damit besonders effizient Energie nutzt.
- SEFE
- Securing Energy for Europe GmbH, vormals Gazprom Germania. Steht seit November 2022 zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes.
- VS-Vertraulich
- Verschlusssachen-Einstufung. Dokumente dieser Kategorie dürfen nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages von berechtigten Abgeordneten eingesehen werden.
Wem gehört die IKG, und warum ist der Bund beteiligt?
Die IKG ist ein Joint Venture von SEFE Energy GmbH (51 Prozent) und E.ON Energy Projects GmbH (49 Prozent). Der Bund hält seit November 2022 mittelbar 100 Prozent an der SEFE-Holding, womit der SEFE-Anteil an der IKG mittelbares Bundesvermögen ist.
Warum wurde die Anlage nicht verkauft?
Verkaufsverhandlungen mit der Deutsche ReGas scheiterten im Mai 2024. Die Gasturbine vom Typ SIEMENS SGT750 ist ein Prototyp ohne Sekundärmarkt; weitere Kaufinteressenten fanden sich nicht.
Wer trägt die Kosten für Demontage und Transport?
Laut Bundesregierung trägt die ukrainische Seite alle Kosten und Risiken für Demontage, Verladung und Transport. Die IKG übernimmt Rückbau und Renaturierung der genutzten Fläche.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6577 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































