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Fachkräfte-Zuwanderung: AfD hinterfragt 160.000 Aufenthaltstitel
Hintergrund
Die Anfrage knüpft an Daten aus der Bundestagsdrucksache 21/2141 an, wonach 2024 rund 160.000 Personen eine Aufenthaltserlaubnis zur Fachkräfteanwerbung erhielten. Dies erfolgte über verschiedene Programme wie THAMM Plus oder African Skills 4 Germany der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Die AfD möchte nun eine umfassende Bilanz der Fachkräftezuwanderung seit 2015 ziehen.
Die AfD-Fraktion hat am 15. Mai 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Fachkräftezuwanderung gestellt (Bundestagsdrucksache 21/5955). Die 11 Abgeordneten um René Springer fragen nach detaillierten Zahlen zur Vergabe von Aufenthaltstiteln an ausländische Arbeitskräfte seit 2015.
Kern der Anfrage sind zwölf verschiedene Aufenthaltstitel. Darunter befindet sich die neue Chancenkarte (§ 20a AufenthG), die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) sowie Titel für Berufsausbildung (§ 16a AufenthG). Für jeden Titel will die AfD die jährlichen Zahlen seit 2015 wissen, aufgeschlüsselt nach den Top-10-Nationalitäten. Dies ist bemerkenswert, da ein derart detaillierter Überblick bislang nicht öffentlich verfügbar ist.
Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion nach der Integration in den Arbeitsmarkt. Wie viele der zugewanderten Fachkräfte arbeiten tatsächlich sozialversicherungspflichtig? Wie viele beziehen Grundsicherung nach SGB II oder XII? Diese Fragen knüpfen an frühere AfD-Anfragen zu Sozialleistungen an.
Verdacht auf Missbrauch und Kontrollmechanismen
Die AfD äußert den Verdacht, dass Aufenthaltstitel missbraucht werden könnten. „Scheinarbeitsverhältnisse“ oder „fiktive Weiterbildungsmaßnahmen“ stehen im Raum. Hintergrund ist offenbar die Sorge, die Titel könnten als „Zugangsweg in die deutschen Sozialsysteme“ genutzt werden. Deshalb fragt die Fraktion nach konkreten Kontrollmechanismen.
Zudem interessiert sich die AfD für das Rückkehrverhalten. Welche Motive haben Fachkräfte, Deutschland wieder zu verlassen? Was geschieht, wenn der Aufenthaltszweck wegfällt – etwa durch Ausbildungsabbruch oder Exmatrikulation?
Die Anfrage zielt darauf ab, eine umfassende Bilanz der deutschen Fachkräftestrategie seit 2015 zu ziehen und Schwachstellen zu identifizieren.
Die Bundesregierung muss nun zu allen elf Fragepunkten Stellung nehmen. Angesichts der Detailtiefe – von Kosten über Nationalitäten bis hin zu spezifischen SGB XII-Kapiteln – dürfte die Antwort mehrere Wochen dauern.
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Betroffen sind ausländische Fachkräfte, Forscher und Auszubildende mit verschiedenen Aufenthaltstiteln seit 2015. Indirekt betrifft das Thema auch deutsche Arbeitnehmer, da es um Arbeitsmarktkonkurrenz und die Wirksamkeit der Fachkräftestrategie geht. Relevant ist die Anfrage auch für Kommunen, die bei der Integration zugewanderter Fachkräfte gefordert sind.
Die Bundesregierung hat nun Zeit, die umfangreiche Anfrage mit 11 Fragepunkten zu beantworten. Eine Antwortfrist ist nicht explizit genannt, üblicherweise erfolgt die Beantwortung Kleiner Anfragen innerhalb weniger Wochen. Die Antwort wird dann als separate Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- Chancenkarte
- Neuer Aufenthaltstitel nach § 20a AufenthG, der qualifizierten Fachkräften die Arbeitsplatzsuche in Deutschland ermöglicht, auch ohne konkretes Jobangebot.
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte aus Nicht-EU-Staaten nach § 18g AufenthG, der erleichterte Bedingungen für Akademiker mit Jobangebot bietet.
- ZAV
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit, die Programme zur Anwerbung ausländischer Fachkräfte koordiniert.























































