- 19 Fragen zu Kosten und Nutzen des Antidiskriminierungsbeauftragten
- Zahl der Regierungsbeauftragten stieg von 19 (2000–2002) auf bis zu 45 (2024)
- Antwort der Bundesregierung steht noch aus
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6541 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung ist ein in der laufenden 21. Wahlperiode eingerichtetes Amt. Laut der Vorbemerkung der anfragenden Fraktion ist die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: von 19 in den Jahren 2000 bis 2002 auf bis zu 45 im Jahr 2024. Stand Juli 2025 wies die offizielle BMI-Liste 27 Beauftragte aus. Eine frühere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu diesem Thema ist unter BT-Drs. 21/2361 dokumentiert. Die Einrichtung des neuen Amtes steht im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierungsschutz auf Bundesebene regelt.
- 19 — Zahl der Regierungsbeauftragten in den Jahren 2000 bis 2002 laut Vorbemerkung der Anfrage
- 45 — Höchststand der Beauftragten im Jahr 2024
- 27 — Aktuelle Zahl der Beauftragten laut BMI-Liste Stand Juli 2025
- 19 — Einzelfragen umfasst die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6541
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6541, AfD-Fraktion
Wie viele Stellen hat das Amt, was kosten externe Dienstleister, wie viele Dienstreisen wurden unternommen — und welche messbaren Ergebnisse gibt es? Diese 19 Fragen richtet die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6541 vom 18. Juni 2026 an die Bundesregierung. Gegenstand ist die Bilanz des ersten Jahres des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, eines in der laufenden 21. Wahlperiode neu eingerichteten Amtes.
Hintergrund: Wachsende Zahl von Regierungsbeauftragten
Aus Sicht der anfragenden Fraktion steht das neue Amt im Kontext einer deutlich gestiegenen Zahl von Regierungsbeauftragten insgesamt. Laut der Vorbemerkung der Anfrage lag diese Zahl in den Jahren 2000 bis 2002 noch bei 19, stieg bis 2024 auf 45 und beträgt laut aktueller BMI-Liste Stand Juli 2025 noch 27. Die Fragesteller verweisen dabei auch auf eine frühere Kleine Anfrage der Fraktion (BT-Drs. 21/2361), in der diese Entwicklung bereits dokumentiert wurde. Ob die Einrichtung neuer Beauftragter zu Doppelstrukturen mit bestehenden Ministerialzuständigkeiten führt, steht aus Sicht der Fragesteller zur Debatte.
Was gilt aktuell?
Der Antidiskriminierungsbeauftragte agiert auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das Benachteiligungen wegen Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet. Bislang war die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine dem Bundesministerium für Familie angegliederte Behörde. Mit der Einrichtung eines unabhängigen Beauftragten in der neuen Legislaturperiode wurde eine eigenständigere Struktur geschaffen — über deren Personal, Kosten und Ergebnisse die Anfrage Auskunft verlangt.
Die 19 Fragen im Überblick
Die Anfrage gliedert sich in mehrere Themenbereiche:
Personal und Kosten (Fragen 1–2): Die Fragesteller möchten wissen, wie viele Plan- und Besetzungsstellen existieren, welche Besoldungsgruppen zugeordnet sind und ob externe Dienstleister beauftragt wurden — und wenn ja, mit welchem finanziellen Volumen.
Vernetzung und Treffen (Fragen 3–6): Gefragt wird, wie viele Termine der Beauftragte mit Vertretern der Bundesministerien, mit Lobbyorganisationen und Verbänden, mit Landesregierungen sowie mit internationalen Organisationen wahrgenommen hat. Die Anfrage verlangt jeweils Aufschlüsselung nach Anlass und Zielsetzung.
Dienstreisen (Frage 7): Gefragt wird nach der Anzahl der Dienstreisen innerhalb und außerhalb Deutschlands, den jeweiligen Kosten, Reisezielen, Delegationsgrößen und etwaigen externen Begleitpersonen.
Öffentlichkeitsarbeit und Social Media (Fragen 8–9): Die Anfrage erkundigt sich nach Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sowie nach der Nutzung sozialer Medien inklusive Reichweiten und Interaktionskennzahlen.
Inhaltliche Tätigkeit (Fragen 10–12): Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen und Projekte wurden angestoßen? Hat der Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet? Wurden Strategiepapiere oder Berichte erstellt und veröffentlicht? Verfolgt das Amt Ziele aus dem Koalitionsvertrag?
Parlamentarische Kontrolle und Transparenz (Fragen 13–15): Hat der Beauftragte dem Bundestag oder Ausschüssen Berichte erstattet? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Transparenz ergriffen? Nahm der Beauftragte an internationalen Konferenzen teil?
Wirksamkeit und Evaluation (Fragen 16–19): Anhand welcher Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des Amtes? Welche Ziele wurden nicht erreicht? Ist eine Evaluation geplant — und welche messbaren Erfolge sieht die Regierung selbst?
Fragen zur Kontrolle und Wirksamkeit staatlicher Stellen tauchen im Bundestag regelmäßig auf, etwa bei der externen Beratung im Justizministerium oder bei der Debatte um fehlende Lagebilder staatlicher Institutionen. Auch die Frage nach dem Mehrwert staatlicher Strukturen stellt sich bei anderen Beauftragten, wie zuletzt in der Diskussion um Koordinierungsstrukturen in der Entwicklungszusammenarbeit.
Die Bundesregierung hat ab dem Einreichungsdatum 21 Tage Zeit für eine Antwort. Die Frist läuft bis zum 9. Juli 2026.
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Betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Personal- und Sachkosten des Amtes finanzieren, sowie Personen, die sich wegen Diskriminierung an staatliche Stellen wenden. Darüber hinaus berührt die Anfrage die Frage nach möglichen Doppelstrukturen mit bestehenden Ministerialzuständigkeiten.
Die Bundesregierung hat ab dem Einreichungsdatum (18. Juni 2026) 21 Tage Zeit, um die Kleine Anfrage zu beantworten — die Frist läuft bis zum 9. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
- Ein in der 21. Wahlperiode neu geschaffenes Amt auf Bundesebene, das Diskriminierungsschutz fördern und koordinieren soll, unabhängig von einzelnen Ministerien.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen wegen Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet.
- Planstelle
- Im Haushaltsplan ausgewiesene, dauerhaft finanzierte Stelle im öffentlichen Dienst mit festgelegter Besoldungs- oder Entgeltgruppe.
Was ist der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung?
Es handelt sich um ein in der 21. Wahlperiode neu eingerichtetes Amt, das sich mit dem Schutz vor Diskriminierung befasst und unabhängig von einzelnen Bundesministerien agiert.
Wie viele Regierungsbeauftragte gibt es derzeit?
Laut der Vorbemerkung der Anfrage waren es Stand Juli 2025 laut BMI-Liste 27 Beauftragte; 2024 hatte die Zahl bei 45 gelegen.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist bei Kleinen Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung, also bis zum 9. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6541 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































