Die AfD-Fraktion hat am 21. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Asylgesetzes vorgelegt. Das von der Fraktion als ‚Massenmigrationsbewältigungsgesetz‘ bezeichnete Vorhaben (BT-Drs. 21/5476) zielt darauf ab, Kommunen ein Vetorecht gegen die Zuweisung von Asylbewerbern zu gewähren.
Kommunales Widerspruchsrecht geplant
Kernstück des Entwurfs ist eine Ergänzung des Asylgesetzes um ein kommunales Vetorecht. Nach § 45 AsylG wäre die Zuweisung von Asylbewerbenden an Kommunen künftig unzulässig, wenn deren Kommunalvertretung sich mit Mehrheitsbeschluss gegen die Zuweisung ausspricht. Bisher erfolgt die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer. Diese nehmen dann die weitere Verteilung vor – ohne dass Kommunen Widerspruch einlegen können.
Die AfD argumentiert, dass die Zuweisung von Asylbewerbern der Hauptgrund für angespannte Wohnungsmärkte in vielen Gemeinden ist.
Verschärfte Begründungspflicht für Mietpreisbremse
Zusätzlich sieht der Entwurf eine Änderung des § 556d BGB vor. Landesregierungen müssen künftig bei der Feststellung eines angespannten Wohnungsmarkts konkret darlegen, welche Auswirkungen die Zuweisung von Asylantragstellern auf den örtlichen Wohnungsmarkt hat. Mit welchen Maßnahmen diese ‚Mehrbelastung vollständig ausgeglichen werden soll‘, muss ebenfalls aufgezeigt werden.
Hintergrund ist die von der AfD-Fraktion vorgebrachte Argumentation mit Zahlen zu Asylanträgen. Zwischen 2015 und 2024 sind insgesamt 2.423.915 Asylgesuche gestellt worden. 2024 allein haben 250.945 Personen einen Asylantrag gestellt. Als federführende Abgeordnete zeichnen Tobias Matthias Peterka und Fabian Jacobi verantwortlich. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

































































