Neuer Richter am Bundesfinanzhof: Dr. Lars Loewens verstärkt II. Senat
Der Bundesfinanzhof, das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in Steuer- und Finanzangelegenheiten, erhält personelle Verstärkung. Der Bundespräsident hat am 2. März 2026 Dr. Lars Loewens zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt. Diese Ernennung ist bedeutsam für die künftige Rechtsprechung in zentralen Bereichen des deutschen Steuerrechts.
Hintergrund und Qualifikation
Dr. Loewens bringt umfangreiche Erfahrung in Theorie und Praxis des Steuerrechts mit. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und einer Promotion an der Georg-August-Universität Göttingen war er zunächst als Rechtsanwalt mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer international ausgerichteten Kanzlei tätig. Sein Karriereweg führte ihn 2009 in den höheren Dienst der Hessischen Finanzverwaltung, wo er verschiedene Leitungsfunktionen in Finanzämtern übernahm. Seit 2016 war er als Richter am Hessischen Finanzgericht tätig, zunächst spezialisiert auf Körperschaftsteuerrecht. Vor seiner Ernennung zum Bundesfinanzhof arbeitete er ab November 2025 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bereits beim Bundesfinanzhof.
Zuständigkeitsbereich und praktische Bedeutung
Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Dr. Loewens dem II. Senat zugewiesen. Dieser Senat ist vornehmlich für zentrale Bereiche des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts, der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer zuständig. Diese Gebiete sind für Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland unmittelbar relevant, da sie bei Vermögensübergängen, Immobilienerwerben und Grundsteuerreformen zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen können.
Die Grundlagen für diese Steuerbereiche sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) und dem Grundsteuergesetz (GrStG) verankert. Der II. Senat entscheidet über Auslegungsfragen, die letztendlich die Steuerbelastung von Bürgern, Unternehmern und Investoren prägen.
Aktuelle Relevanz und Gesetzgebung
Die Ernennung erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem mehrere dieser Rechtsgebiete in politischer und juristischer Diskussion stehen. Die Grundsteuerreform, die durch das Grundsteuer-Reformgesetz 2021 umgesetzt wurde, führt aktuell zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten und Auslegungsfragen, die vor den Finanzgerichten und potenziell vor dem Bundesfinanzhof landen. Gleiches gilt für Fragen der Bewertung von Immobilien im Erbschaftsteuerrecht und zur Anrechnung von Erwerbsnebenkosten.
Die Expertise von Dr. Loewens wird daher in einer Phase besonderer Bedeutung für die Rechtsentwicklung in diesen Bereichen eingebracht. Insbesondere bei Fragen zur korrekten Anwendung der reformierten Grundsteuer und zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung können seine Urteile Leitlinien für die gesamte Rechtsanwendung in Deutschland setzen.

































































