Kirchensteuerpflicht: BFH setzt klare Grenzen für Finanzgerichte bei Mitgliedschaftsfragen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 30. Oktober 2025 (X R 28/22) eine wichtige Entscheidung zur Kontrolle von Kirchensteuerfestsetzungen getroffen. Das Gericht musste klären, nach welchen Maßstäben Finanzgerichte prüfen dürfen, ob jemand in eine Religionsgemeinschaft eingetreten ist oder wieder eingetreten ist.
Kernaussage des Urteils
Der BFH hat entschieden, dass Finanzgerichte nicht eigenständig das innerkirchliche Recht auslegen dürfen. Stattdessen müssen sie die Regelungen der Kirchen so anwenden, wie dies die maßgeblichen innerkirchlichen Stellen selbst tun. Dies gilt ausdrücklich auch für Bestimmungen über den Wiedereintritt von Mitgliedern. Der Senat hob das Urteil des Finanzgerichts München auf und verwies die Sache zurück.
Der konkrete Fall
Ein Kläger hatte gegen Kirchensteuerfestsetzungen für 2012 bis 2018 geklagt. Das Kirchensteueramt war davon ausgegangen, dass er 1985 wieder in die evangelische Kirche eingetreten war – obwohl er 1973 ausgetreten war. Als Grundlage diente eine alte Karteikarte und die lange Zahlungshistorie von Kirchensteuern. Das Finanzgericht München bestätigte den Wiedereintritt. Der BFH sah dies jedoch kritisch: Die Feststellungen zum innerkirchlichen Recht waren für diese Entscheidung nicht ausreichend.
Verfassungsrechtlicher Hintergrund
Die Entscheidung beruht auf Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung. Diese Normen räumen den Religionsgesellschaften das Recht ein, ihre „eigenen Angelegenheiten“ selbst zu regeln – hierzu gehört auch die Definition von Mitgliedschaft. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe schränkt die Prüfungsbefugnisse der ordentlichen Gerichtsbarkeit erheblich ein.
Die konkrete Anwendung regelt das Einkommensteuergesetz (EStG), das die Kirchensteuer als Erhebungsgegenstand vorsieht. Die Kirchensteuerpflicht setzt jedoch voraus, dass die Person tatsächlich Kirchenmitglied ist – und dies nach kirchlichen, nicht nach staatlichen Maßstäben.
Praktische Bedeutung
Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf Kirchensteuerprozesse: Finanzgerichte können nicht mehr auf Basis von Indizien (wie alten Karteikarteneinträgen oder langer Zahlungshistorie) einen Wiedereintritt annehmen. Stattdessen müssen sie präzise klären, nach welchen Regeln die jeweilige Kirche einen Wiedereintritt vornimmt und ob diese erfüllt waren. Im Rückweisungsfall muss das Münchener Gericht nun untersuchen, ob und wie ein in Baden-Württemberg wohnhafter ehemaliger Kirchenmitglied gegenüber einem bayerischen Pfarrer in die evangelische Kirche hätte eintreten können.
Möglicher Handlungsbedarf
Das Urteil verdeutlicht eine strukturelle Frage: Ohne einheitliche, transparente Dokumentation kirchlicher Mitgliedschaftsregeln entstehen regelmäßig Beweise- und Auslegungsschwierigkeiten. Gesetzgeber und Kirchen könnten erwägen, Regelungen zur Dokumentation und Nachweisbarkeit von Kircheneintritten und -austritten zu harmonisieren, um solche Prozesse künftig zu vermeiden.

































































