- Digitale Fluggastabfertigung wird rechtlich ermöglicht
- Pass-Chip-Daten dürfen ausgelesen werden
- Teilnahme bleibt freiwillig für Passagiere
Digitale Fluggastabfertigung: Bundesregierung ermöglicht Chip-Auslesen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6129 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Gesetz setzt Maßnahmen aus dem Kabinettsbeschluss vom 5. November 2025 für Bürokratierückbau um. Mit jährlich über 100 Millionen Fluggästen in Deutschland entstehen zunehmend Engpässe bei der manuellen Abfertigung. Die Digitalstrategie der Bundesregierung sieht vor, Abläufe an Flughäfen durch moderne Technologie zu beschleunigen.
Dieser Gesetzentwurf dient der Anpassung des Luftverkehrsgesetzes, um den Prozess der Fluggastabfertigung zu digitalisieren und damit die Abläufe an Flugplätzen für Passagiere auf freiwilliger Basis erheblich vereinfachen und beschleunigen zu können.
— Begründung BT-Drs. 21/6129
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Digitalisierung der Fluggastabfertigung an deutschen Flughäfen vorgelegt. Drucksache 21/6129 vom 26. Mai 2026. Das Vorhaben sieht vor, dass Luftfahrtunternehmen Daten aus Pass-Chips auslesen und biometrische Gesichtserkennung für Check-in, Gepäckaufgabe und Boarding nutzen können.
Statt manueller Kontrollen können Fluggäste künftig durch automatische Gesichtserkennung abgefertigt werden – aber nur auf freiwilliger Basis.
Freiwilligkeit als Grundprinzip
Die Teilnahme bleibt freiwillig, stellt das Gesetz fest. Passagiere können weiterhin die reguläre Abfertigung wählen. Etwa 80 Prozent der jährlich 102 Millionen Fluggäste werden voraussichtlich die digitale Option nutzen, so die Einschätzung der Bundesregierung.
Dies ist bemerkenswert, da der Digitalisierungsschub bereits pro Fluggast etwa eine Minute Zeitersparnis bringt. Eine jährliche Entlastung von über einer Million Stunden ergibt sich daraus.
Datenschutz und Löschfristen
Datenschutzbestimmungen sind im Gesetz enthalten. Biometrische Daten werden verschlüsselt als nicht rückführbare Templates gespeichert. Spätestens drei Stunden nach Abflug erfolgt die Löschung. Hintergrund ist, dass die Verarbeitung ausschließlich innerhalb der EU stattfindet.
Einmalige Investitionen von etwa 884.000 Euro erfordert die technische Infrastruktur. Jährliche Kosteneinsparungen von über 60 Millionen Euro für die Wirtschaft sind die Folge.
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Betroffen sind alle Fluggäste an deutschen Flughäfen, Luftfahrtunternehmen, Flugplatzbetreiber und Bodenabfertigungsdienstleister. Besonders profitieren werden die jährlich etwa 80 Millionen Passagiere, die voraussichtlich die freiwillige digitale Abfertigung nutzen werden.
Der Gesetzentwurf wird zunächst den zuständigen Ausschüssen des Bundestages zur Beratung zugeleitet. Nach Ausschussberatung und möglichen Änderungen folgen erste und zweite Lesung im Plenum. Bei Verabschiedung muss noch der Bundesrat zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
- Digitale Fluggastabfertigung
- Automatisierte Abfertigung mit biometrischer Gesichtserkennung statt manueller Kontrollen.
- Pass-Chip
- Elektronischer Speicher im Reisepass mit biometrischen Daten wie Fingerabdrücken und Gesichtsbild.
- Biometrisches Muster
- Verschlüsselte digitale Vorlage von Gesichtsmerkmalen, aus der das ursprüngliche Bild nicht rekonstruierbar ist.
Ist die digitale Abfertigung verpflichtend?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Passagiere können weiterhin die reguläre Abfertigung wählen.
Welche Daten werden gespeichert?
Nur biometrische Muster und Namen, die spätestens drei Stunden nach Abflug gelöscht werden.
Wo gilt das Gesetz?
Nur für Flughäfen in Deutschland und nur innerhalb der EU-Datenschutzbestimmungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6129 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































