- ArgonOS-Kauf beim BfV: Bundesregierung beantwortet keine Detailfragen
- Staatswohl-Vorbehalt blockiert parlamentarische Kontrolle der Software
- Palantir-Kauf nicht ausgeschlossen — Prüfung im Bund-Länder-Programm P20 läuft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7079 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Medienberichte von tagesschau.de und taz hatten öffentlich gemacht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Analysesoftware ArgonOS des französischen Unternehmens ChapsVision beschafft hat — und damit auf die US-Software Palantir Technologies verzichtete, die seit Jahren wegen Grundrechtsbedenken kritisiert wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2023 (1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20) klargestellt, dass bereits automatisierte Datenverarbeitung einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellt. Im Bund-Länder-Programm P20 wurde Anfang 2026 ein modularer Ansatz für Datenanalyse-Fähigkeiten bei Sicherheitsbehörden beschlossen.
Im Detail
Eine Bekanntgabe von Einzelheiten zu der im Rahmen der erfragten Maßnahme genutzten Software würde weitgehende Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten und unmittelbar auf die technische Ausstattung sowie das Aufklärungspotenzial des BfV zulassen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7079
Der Verfassungsschutz setzt eine neue KI-gestützte Analysesoftware ein — und der Bundestag erfährt so gut wie nichts darüber. Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur ArgonOS-Software des französischen Unternehmens ChapsVision nahezu alle Detailfragen unbeantwortet gelassen. Als Begründung verweist das Bundesministerium des Innern auf das Staatswohl: Auskünfte würden Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ermöglichen und damit Sicherheitslücken erzeugen.
Was ist ArgonOS?
ArgonOS ist eine Analysesoftware des französischen Unternehmens ChapsVision. Laut Medienberichten von tagesschau.de und taz hat das BfV diese Software beschafft und sich damit gegen den Einsatz der umstrittenen US-Software Palantir Technologies entschieden. Palantir steht seit Jahren wegen seiner Möglichkeiten zur massenhaften Datenzusammenführung, automatisierten Verdachtsgenerierung und algorithmischen Profilbildung in der Kritik von Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen. Die Entscheidung für eine europäische Alternative löst nach Ansicht der Fragesteller die grundsätzlichen Fragen zu Datenschutz und parlamentarischer Kontrolle jedoch nicht.
Parlamentarische Kontrolle des ArgonOS-Einsatzes blockiert
Die Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer und weitere Mitglieder der Fraktion Die Linke hatten in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6752 insgesamt 21 Unterfragen gestellt: Welche Daten verarbeitet ArgonOS? Werden KI-Algorithmen eingesetzt, und wenn ja, welche? Auf welchen Servern werden Daten gespeichert? Gab es ein Ausschreibungsverfahren? Und welche finanziellen Mittel hat der Kauf gekostet? Die Antwort der Bundesregierung vom 7. Juli 2026 (BT-Drs. 21/7079) lautet auf all diese Fragen sinngemäß: keine Auskunft. Nicht einmal in eingestufter Form — also als Verschlusssache in der Geheimschutzstelle des Bundestages — will die Regierung die Informationen bereitstellen. Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden, könne unter keinen Umständen hingenommen werden, heißt es in der Drucksache.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2023 in zwei Entscheidungen (1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20) klargestellt, dass bereits die automatisierte Datenverarbeitung — auch mit ohnehin bei Behörden gespeicherten Daten — einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellt. Die Frage, wie ArgonOS diese Grundrechtsanforderungen erfüllt, bleibt damit parlamentarisch ungeklärt.
Was gilt aktuell?
Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in allgemeiner und technologieneutraler Form. Die Paragraphen 10, 11 und 12 BVerfSchG sind laut Bundesregierung einzuhalten; soweit ein Dateiverfahren diese Vorschriften gewährleistet, bestehe kein datenschutzrechtlicher Hinderungsgrund für seinen Einsatz. Über die konkrete technische Umsetzung bei ArgonOS macht die Regierung keine Angaben.
Palantir weiterhin im Gespräch
Einen generellen Ausschluss von Palantir-Produkten lehnt die Bundesregierung ab. Im Bund-Länder-Programm P20 wurde Anfang 2026 beschlossen, Fähigkeiten zur Datenauswertung über einen modularen und hybriden Ansatz aufzubauen — eine Kombination aus Bestandsprodukten, Eigenentwicklungen und marktverfügbaren Kaufprodukten. Abschließende Produktbewertungen, die für eine konkrete Beschaffung notwendig wären, liegen laut Antwort derzeit nicht vor. Für andere Bundesministerien ist eine Beschaffung von Palantir-Produkten aktuell nicht beabsichtigt.
Eine weitere Frage der Kleinen Anfrage zielte auf mögliche frühere geschäftliche Kontakte von Bundeskanzler Friedrich Merz: Im Jahr 2019 war Merz Aufsichtsratsvorsitzender bei BlackRock Asset Management Deutschland, als BlackRock das Unternehmen eFront für 1,3 Milliarden Dollar übernahm. Gründer von eFront ist Olivier Dellenbach — heute CEO von ChapsVision, dem Hersteller von ArgonOS. Die Bundesregierung lehnte eine Antwort ab: Die Frage betreffe eine frühere Funktion des Kanzlers und unterliege nicht der parlamentarischen Kontrolle. Einen weiteren Aspekt der Verfassungsschutzdebatte beleuchtet die AfD-Fraktion in ihrer Stellungnahme zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts.
Das Spannungsfeld zwischen nachrichtendienstlicher Geheimhaltung und parlamentarischer Kontrolle ist nicht neu. Ähnliche Fragen stellen sich beim Umgang mit Daten zu politisch motivierter Kriminalität. Auch die Debatte um Dual-Use-Technologien zeigt, wie schwierig die parlamentarische Kontrolle sensibler Sicherheitstechnologien ist.
Weiterlesen:
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Potenziell betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, über die der Verfassungsschutz im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Daten verarbeitet. Darüber hinaus betrifft das Thema Abgeordnete des Bundestages, deren parlamentarisches Informationsrecht durch die Verweigerung der Antworten eingeschränkt wird.
Die Bundesregierung hat die zentrale Frage 1 mit allen 21 Unterfragen vollständig unbeantwortet gelassen und lehnt sogar eine Einstufung als Verschlusssache mit Hinterlegung in der Geheimschutzstelle des Bundestages ab. Fragen 2 bis 5 wurden teilweise inhaltlich beantwortet, Frage 6 zu Kanzler Merz als nicht parlamentarisch relevant eingestuft.
Die Linke: Die Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage 21/6752 insgesamt 6 Hauptfragen mit 21 Unterfragen zu Datenschutz, KI-Einsatz, Kosten und parlamentarischer Kontrolle gestellt. Die Verweigerung nahezu aller konkreten Antworten bestätigt aus Sicht der Fragesteller ihre Sorge über mangelnde Transparenz beim Ausbau digitaler Überwachungskapazitäten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Verfassungsschutz kauft ArgonOS: KI-Analyse-Software unter Kontrolle →
- Staatswohl-Vorbehalt
- Rechtliche Möglichkeit der Bundesregierung, parlamentarische Anfragen unbeantwortet zu lassen, wenn die Preisgabe von Informationen die Sicherheitsinteressen Deutschlands gefährden würde.
- Bund-Länder-Programm P20
- Gemeinsames Programm von Bund und Ländern zum Aufbau moderner Datenauswertungs- und Analysefähigkeiten bei Sicherheitsbehörden.
- Informationelle Selbstbestimmung
- Grundrecht jedes Menschen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden; vom Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet.
Was ist ArgonOS und warum kaufte es der Verfassungsschutz?
ArgonOS ist eine Analysesoftware des französischen Unternehmens ChapsVision. Laut Medienberichten entschied sich das BfV dafür statt für die umstrittene US-Software Palantir. Details zum Kauf beantwortet die Bundesregierung nicht.
Warum beantwortet die Regierung die Fragen nicht?
Die Bundesregierung begründet die Verweigerung damit, dass Einzelheiten zur eingesetzten Software Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten des BfV ermöglichen würden und damit das Staatswohl gefährden könnten.
Ist Palantir-Software beim Bund künftig ausgeschlossen?
Nein. Die Bundesregierung schließt zukünftige Käufe von Palantir-Produkten nicht aus und entscheidet nach eigenen Angaben im Einzelfall nach Sicherheits-, Vergabe- und Datenschutzvorgaben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7079 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

















































