Bundestag beschließt Digitalisierung von Immobilienverträgen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5806 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bisher erfolgt die Kommunikation beim Vollzug von Immobilienverträgen fast ausschließlich in Papierform per Post. Dies verzögert Verfahren und führt zur mehrfachen Erhebung identischer Daten. Der elektronische Rechtsverkehr mit Grundbuchämtern wird durch papiergebundene Dokumente unterbrochen. Jährlich fallen bei etwa 600.000 Immobilienverträgen erhebliche Ressourcen für den papiergebundenen Austausch an.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 6. Mai 2026 die Annahme des Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen in geänderter Fassung empfohlen (BT-Drs. 21/5806). Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben zugestimmt. AfD und Die Linke enthielten sich.
Das Gesetz ermöglicht den elektronischen Austausch zwischen Notaren, Gerichten und Verwaltungsstellen. Dadurch wird die Abwicklung von Immobiliengeschäften beschleunigt. Bisher erfolgt die Kommunikation überwiegend in Papierform per Post, was zu Verzögerungen führt. Dies ist bemerkenswert, da auch mehrfache Datenerhebung vermieden werden kann.
Immobilienkäufe werden ab 2027 durch elektronischen Datenaustausch zwischen Notaren und Behörden beschleunigt – ohne Papierverfahren.
Eine Änderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf betrifft die bundeseinheitliche Einführung zum 1. Januar 2027. Die ursprünglich vorgesehene Pilotierungsmöglichkeit der Länder entfällt. Zusätzlich ist die geplante notarielle Hinweispflicht gegenüber Gutachterausschüssen gestrichen worden.
Neu hinzugefügt worden ist eine Abfragemöglichkeit für Steuer-Identifikationsnummern. Hintergrund ist, dass Notare künftig bei der Bundesnotarkammer elektronisch die Steuer-ID von Käufern und Verkäufern erfragen können, wenn diese nicht vorliegt. Die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten wird dadurch vereinfacht.
Die steuerlichen Aspekte beim Immobilienkauf blieben Gegenstand im parlamentarischen Verfahren. Das neue System stellt auch den Gutachterausschüssen vollständige Datensätze zu Immobilientransaktionen zur Verfügung. Damit verbessert sich die Transparenz am Immobilienmarkt.
Immobilienkäufer und -verkäufer profitieren von schnelleren Eigentumsumschreibungen. Notare erhalten vereinfachte Arbeitsabläufe durch elektronischen Datenaustausch. Grundbuchämter, Finanzämter und weitere Verwaltungsstellen müssen ihre IT-Systeme anpassen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen. (Stand: 07.05.2026) Digitalisierung des Immobilienkaufs: Bundestag beschließt elektronische Abwicklung ab 2027 →
- EGVP
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach für sichere behördliche Kommunikation
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- Elektronische Steuererklärung – System für digitale Kommunikation mit Finanzämtern
- XML-Strukturdatensätze
- Maschinenlesbare Datenformate, die automatische Weiterverarbeitung ermöglichen
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5806 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































