Vollständig beantwortet
Zahlen unverheiratete Paare zu viel Grunderwerbsteuer?
Hintergrund
Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Bei einer durchschnittlichen Immobilie von 300.000 Euro fallen so 15.000 bis 19.500 Euro Steuern an. Während Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von der Grunderwerbsteuer befreit sind, gilt dies nicht für unverheiratete Paare – selbst wenn sie gemeinsame Kinder haben.
Die Bundesregierung hat am 6. Mai 2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Grunderwerbsteuer und steuerlichen Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften beantwortet (BT-Drs. 21/5776). Die Antwort zeigt eine unterschiedliche steuerliche Behandlung unverheirateter Paare.
Zahlen zur Privilegierung der Ehe
Bemerkenswert sind die vorgelegten Statistiken. Allein 2021 sind bundesweit 59.120 Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit gewesen. Weitere 7.500 steuerfreie Übertragungen kamen bei Scheidungen hinzu. Für unverheiratete Paare existiert keine entsprechende Regelung – eine Lücke, die finanzielle Folgen hat.
Bei einer 300.000-Euro-Immobilie zahlen unverheiratete Paare nach der Trennung zwischen 15.000 und 19.500 Euro Grunderwerbsteuer – geschiedene Ehepaare zahlen nichts.
Bundesregierung sieht Ungleichbehandlung als gerechtfertigt
Das Bundesfinanzministerium begründet die unterschiedliche Behandlung mit rechtlichen Unterschieden. Die Ehe schaffe „vielfältige, insbesondere vermögensbezogene Rechte und Pflichten“, während eine „vergleichbare Rechtsbindung in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht vorhanden“ sei.
Hintergrund dieser Argumentation ist jedoch eine gesellschaftliche Realität, die davon abweicht: Etwa 1 Million Familien mit minderjährigen Kindern lebten in Deutschland in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Das sind rund 15 Prozent aller Paarfamilien mit Kindern. Die Linke hat in ihrer Anfrage auf die Unterhaltspflichten zwischen unverheirateten Eltern hingewiesen.
Keine Pläne für Reformen
Zurückhaltend zeigt sich die Bundesregierung bei möglichen Reformen. Der Koalitionsvertrag enthält „keine Aussagen zur Grunderwerbsteuer“. Auch zu den Kosten verschiedener Reformoptionen liegen keine Informationen vor – etwa zu einer Grunderwerbsteuerbefreiung für unverheiratete Paare mit Kindern.
Die Antwort der Bundesregierung zeigt: An der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung unverheirateter Paare ändert sich vorerst nichts. Für die betroffenen Familien bleibt die Grunderwerbsteuer damit weiterhin ein erheblicher Kostenfaktor bei Trennungen.
Etwa 1 Million Familien mit minderjährigen Kindern leben in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, das entspricht rund 15 Prozent aller Paarfamilien. Hinzu kommen 1,6 Millionen Alleinerziehende. Alle unverheirateten Paare sind bei Immobilientransfers nach Trennung von der Grunderwerbsteuerbefreiung ausgeschlossen.
Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben keine Änderungen an der Grunderwerbsteuer. Der Koalitionsvertrag enthalte keine entsprechenden Aussagen. Weitere parlamentarische Initiativen durch andere Fraktionen sind möglich.
- Grunderwerbsteuer
- Steuer die beim Kauf eines Grundstücks anfällt, beträgt je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises.
- Vermögensauseinandersetzung
- Aufteilung des gemeinsamen Vermögens nach einer Scheidung oder Trennung, bei Ehepaaren grunderwerbsteuerfrei.























































