In Ausschussberatung
- Ökodesign-Gesetz modernisiert EU-Regelungen national
- CDU/CSU und SPD dafür, Opposition dagegen
- Gebäudeenergiegesetz-Frist um vier Monate verschoben
Ökodesign-Gesetz: Bundestag modernisiert EU-Umsetzung
Hintergrund
Die EU hat mit der Verordnung 2024/1781 neue Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte beschlossen. Deutschland muss diese europäischen Regelungen in nationales Recht umsetzen, um Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Die neuen Regeln erweitern den Rahmen für produktbezogene Nachhaltigkeitsanforderungen erheblich und umfassen künftig Kriterien wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit.
Die vorgesehenen Änderungen sollen notwendige redaktionelle Aktualisierungen umsetzen, die sich vor allem aus Änderungen im EU-Recht ergeben und deren Implementierung wichtig für einen wirksamen Vollzug durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden ist.
— Begründung BT-Drs. 21/6051
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 20. Mai 2026 eine Beschlussempfehlung zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von EU-Ökodesign-Regelungen vorgelegt (BT-Drs. 21/6051). Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzten sich gegen die Opposition durch. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.
Kernpunkte der Reform
Das neue Ökodesign-Gesetz setzt die EU-Verordnung 2024/1781 in deutsches Recht um. Gleichzeitig modernisiert es die bestehenden Regelungen zur Energieverbrauchskennzeichnung, was längst überfällig war. Die Reform stärkt die Marktüberwachung und schafft einheitliche Definitionen für Hersteller, wodurch Verbraucher langlebigere Produkte mit verbesserter Energieeffizienz erhalten sollen.
Deutschland passt seine Gesetze an neue EU-Regeln für umweltfreundlichere Produkte an, damit Elektrogeräte künftig nachhaltiger und reparierbarer werden.
Zusätzlich verschiebt der Ausschuss eine Frist im Gebäudeenergiegesetz von Juni auf Oktober 2026. Hintergrund sind Rechtssicherheitsgründe. Die entsprechende Regelung wird mit dem künftigen Gebäudemodernisierungsgesetz vollständig aufgehoben.
Positionen der Fraktionen
Die AfD bezeichnete das Gesetz als „Bürokratiehammer“ und verwies auf Belastungen für mittelständische Unternehmen. Dies ist bemerkenswert, da die Fraktion bereits bei ähnlichen EU-Umsetzungsgesetzen entsprechende Kritik geäußert hatte. Die Grünen kritisierten das Verfahren scharf. Sie bezeichneten die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes als „klimapolitische Katastrophe“. Die Linke begrüßte zwar die EU-Umsetzung, kritisierte aber das Verfahren bei den Änderungsanträgen als intransparent.
Die Koalitionsfraktionen betonten demgegenüber eine bürokratiearme Umsetzung und die Bedeutung für den Verbraucherschutz. Der Gesetzentwurf schaffe Rahmenbedingungen für eine praxisnahe Umsetzung der europäischen Ökodesign-Richtlinie, argumentierten sie.
Zusätzliche Entschließung
Der Ausschuss verabschiedete eine Entschließung zur künftigen Entwicklung. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, den Bundestag frühzeitig über weiteren Anpassungsbedarf zu informieren. Praxisakteure sollen rechtzeitig einbezogen werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, wie Reparaturbetriebe außerhalb der Handwerksordnung rechtssicher einbezogen werden können.
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Betroffen sind Hersteller, Händler, Handwerksbetriebe, Reparaturbetriebe sowie Verbraucher. Unternehmen müssen künftig strengere Nachhaltigkeitsvorgaben einhalten, während Bürger von langlebigeren Produkten und besseren Reparaturmöglichkeiten profitieren sollen.
Der Gesetzentwurf geht nun zur ersten Lesung in den Bundestag. Nach den Ausschussempfehlungen soll das Gesetz in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet werden. Das Inkrafttreten ist für November 2026 geplant.
- Ökodesign
- EU-Regelwerk für umweltgerechte Produktgestaltung mit Anforderungen an Energieeffizienz, Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten.
- Marktüberwachung
- Behördliche Kontrolle, ob Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
- Notifizierte Stelle
- Offiziell anerkannte Prüforganisation, die Konformitätsbewertungen für bestimmte Produktgruppen durchführen darf.
Was ändert sich durch das neue Ökodesign-Gesetz?
Deutschland setzt EU-Vorgaben für nachhaltigere Produkte um, mit Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Energieeffizienz.
Warum wird das Gebäudeenergiegesetz mitgeändert?
Die Frist für die 65-Prozent-Regel bei Heizungen wird von Juni auf Oktober 2026 verschoben, bevor sie komplett aufgehoben wird.























































