- Linke will Kultur und Sport ins Grundgesetz
- 31 Milliarden Euro Investitionsstau bei Sportstätten
- Schutz vor Kürzungen in Krisenzeiten
Kultur und Sport als Staatsziel: Linke fordert Grundgesetzänderung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6099 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Derzeit gelten Kultur und Sport rechtlich als „freiwillige Aufgaben“ der Kommunen. In Haushaltsnotlagen werden diese Bereiche oft zuerst gekürzt. Die Linke verweist auf das Beispiel des Umweltschutzes, der bereits als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert ist.
Kultur und Sport gehören zum unabdingbaren Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts, unserer demokratischen Resilienz sowie der physischen und psychischen Gesundheit der Bevölkerung.
— Antrag BT-Drs. 21/6099
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zur Verankerung von Kultur und Sport als Staatsziele im Grundgesetz vorgelegt. Die Drucksache 21/6099 vom 21. Mai 2026 fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Kultur und Sport werden in der aktuellen Verfassungsarchitektur nicht ausreichend berücksichtigt, führt die Linke aus. Beide Bereiche gelten in der kommunalen Praxis rechtlich als „freiwillige Aufgaben“. Bei Haushaltsnotlagen werden sie häufig gekürzt. Dies ist bemerkenswert, da gerade diese Bereiche oft als gesellschaftlich unverzichtbar gelten. Nach Ansicht der Fraktion entsteht so ein erheblicher Investitionsrückstand – allein bei kommunalen Sportstätten beziffert sie den Bedarf auf 31 Milliarden Euro.
Rückgang der Schwimmbäder dokumentiert
Besonders deutlich zeigt sich die Unterfinanzierung bei der Schließung von Schwimmbädern. Die Zahl der Nichtschwimmer in Deutschland steigt dadurch, argumentiert die Linke. Die Fraktion sieht eine problematische soziale Entwicklung: Wohlhabende Haushalte können weiterhin in Freizeit, Bildung und Kultur investieren, während Familien mit geringem Einkommen bei genau diesen Bereichen sparen müssen.
Eine Staatszielbestimmung würde als zwingende Auslegungsrichtlinie für alle staatlichen Entscheidungen fungieren. Hintergrund ist, dass solche Verfassungsnormen bei fiskalischen Konflikten besonderes Gewicht haben. Insbesondere bei der Anwendung der Schuldenbremse würde sie Sport und Kultur das nötige juristische Gewicht verleihen, heißt es im Antrag. Als Vorbild verweist die Fraktion auf Artikel 20a des Grundgesetzes zum Umweltschutz.
Gesellschaftliche Funktion hervorgehoben
Sportvereine und Kultureinrichtungen seien wichtige Orte gesellschaftlichen Zusammenhalts, betont die Linke. In Zeiten wachsender Polarisierung fungieren sie vielerorts als niedrigschwellige Räume für soziale Begegnung über politische Grenzen hinweg.
Kritik äußert der Antrag am geplanten Sportfördergesetz. Die Fraktion sieht eine Privatisierungstendenz bei öffentlichen Infrastrukturen. Als konkretes Beispiel nennt sie das drohende Aus des Sport- und Erholungszentrums (SEZ) in Berlin. Dort sollen künftig renditeträchtige Bauprojekte entstehen.
Eine Staatszielbestimmung für Kultur und Sport würde deren Schutz bei Haushaltsentscheidungen stärken, ohne die Kulturhoheit der Länder anzutasten.
Weiterlesen:
Betroffen wären alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung – Bund, Länder und Kommunen – die bei Haushaltsentscheidungen Kultur und Sport stärker berücksichtigen müssten. Bürger würden von einem besseren Schutz kultureller und sportlicher Einrichtungen profitieren.
Der Antrag wird zunächst einem Fachausschuss zugewiesen und dort beraten. Anschließend erfolgt die Abstimmung im Bundestag-Plenum. Bei Annahme müsste die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung vorlegen, der einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat bedarf.
- Staatsziel
- Eine verfassungsrechtliche Zielvorgabe, die alle staatlichen Entscheidungen leiten soll, aber keine konkreten Rechtsansprüche begründet.
- Daseinsvorsorge
- Öffentliche Aufgaben zur Grundversorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen.
Was sind Staatsziele im Grundgesetz?
Staatsziele sind verfassungsrechtliche Vorgaben, die alle staatlichen Ebenen bei ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen.
Würde das die Kulturhoheit der Länder antasten?
Nein, laut Antrag ist eine Staatszielbestimmung keine kompetenzrechtliche Regelung, sondern ein Programmauftrag an alle staatlichen Ebenen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6099 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
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