- EFI berät Bundesregierung seit 2006 zu Forschungs- und Innovationspolitik
- Forschungszulage und SPRIND von EFI-Empfehlungen mitgeprägt
- Besetzung der EFI-Geschäftsstelle für Frühjahr 2027 geplant, Termin offen
Hintergrund
Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) wurde am 23. August 2006 auf Beschluss der Bundesregierung eingerichtet, nachdem der Bundestag am 22. Juni 2006 einem entsprechenden Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zugestimmt hatte (BT-Drs. 16/646 und 16/1705). Ihr Auftrag umfasst die unabhängige Analyse und Bewertung des deutschen Forschungs- und Innovationssystems sowie die Erarbeitung von Handlungsoptionen. Im September 2026 beging die EFI ihr 20-jähriges Bestehen, was die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Anlass nahm, mit der Kleinen Anfrage 21/8154 eine Bestandsaufnahme anzufordern.
Im Detail
Die Bundesregierung misst der unabhängigen wissenschaftlichen Beratung durch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) eine hohe Bedeutung bei.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8455, S. 2
Seit 20 Jahren liefert die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) der Bundesregierung unabhängige wissenschaftliche Analysen zur Lage des deutschen Innovations- und Forschungssystems. Anlässlich dieses Jubiläums hat die Bundesregierung am 8. Oktober 2026 auf 23 Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet (BT-Drs. 21/8455) und dabei die Bedeutung der EFI grundsätzlich bestätigt — bei einzelnen Zukunftsfragen aber keine konkreten Festlegungen getroffen.
Was die EFI bisher bewirkt hat
Die Bundesregierung nennt drei konkrete Beispiele für politische Maßnahmen, die wesentlich von EFI-Empfehlungen mitgeprägt wurden: die Forschungszulage als steuerlicher Anreiz für unternehmerische Forschungsausgaben, die SPRIND (Bundesagentur für Sprunginnovationen) zur Förderung radikaler technologischer Neuerungen sowie Empfehlungen zu regulatorischen Experimentierräumen, die in die Initiative zum Bundeserprobungsgesetz eingeflossen sind. Darüber hinaus fließen Empfehlungen aus dem EFI-Jahresgutachten 2026 laut Bundesregierung in die Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) ein, etwa zur Gestaltung von Technologie-Roadmaps und zur Erarbeitung einer Nationalen IP-Strategie.
EFI-Beratung und Strategiekreis des Bundeskanzlers
Eine der zentralen Fragen der Grünen-Fraktion betrifft das Verhältnis zwischen der EFI und dem Strategiekreis für Technologie und Innovation des Bundeskanzlers Friedrich Merz. Die Bundesregierung sieht hier keine Dopplung: Die EFI nehme einen dauerhaft festgelegten wissenschaftlichen Beratungsauftrag wahr, während der Strategiekreis hochrangige Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft kurzfristig zu spezifischen Themen zusammenbringe. Eine formale institutionelle Abgrenzung beider Gremien hält die Bundesregierung nicht für erforderlich. Für weiterführende Informationen verweist sie auf eine frühere Antwort (BT-Drs. 21/4049).
Was gilt aktuell für die EFI-Geschäftsstelle?
Die EFI verfügt derzeit über sechs Kommissionsmitglieder und eine Geschäftsstelle. Fragen zur künftigen personellen, organisatorischen und finanziellen Ausstattung sind laut Bundesregierung Gegenstand laufender Haushalts- und Abstimmungsverfahren. Eine Neubesetzung der Geschäftsstelle ist für Frühjahr 2027 vorgesehen; wann die Ausschreibung veröffentlicht wird, lässt die Bundesregierung offen. Konkrete Zusagen zu Ressourcen oder strukturellen Änderungen werden in der Antwort nicht gemacht.
Die Bundesregierung betont, dass die institutionelle und wissenschaftliche Unabhängigkeit der EFI eine wesentliche Grundlage für die Qualität und Glaubwürdigkeit ihrer Arbeit bildet und durch den Einrichtungsbeschluss gewährleistet wird. Themen wie technologische Abhängigkeiten, kritische Forschungsinfrastrukturen und strategische Lieferketten könnten künftig Teil des EFI-Arbeitsprogramms werden — die Schwerpunktsetzung obliegt dabei der Kommission selbst.
Das Thema unabhängiger Forschungsberatung gewinnt vor dem Hintergrund wachsender geopolitischer Unsicherheiten und knapper Haushaltsmittel an Bedeutung. Wie Deutschland staatliche Investitionen in Forschung und Technologie strategisch ausrichtet, entscheidet maßgeblich über seine wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in den kommenden Jahrzehnten. Mehr zu verfassungsrechtlichen Aspekten staatlicher Forschungsförderung findet sich in der Analyse Verfassungsrechtliche Gewährleistungspflichten im Bereich der Wissenschaft und Forschung.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und innovationsgetriebene Unternehmen in Deutschland, deren politisches Umfeld durch EFI-Empfehlungen mitgestaltet wird. Mittelbar wirken die Empfehlungen auf alle Steuerzahler, da staatliche Forschungsförderung — etwa über die Forschungszulage — auf Basis dieser Beratung ausgestaltet wird.
Die Bundesregierung beantwortet die inhaltlichen Fragen weitgehend, weicht jedoch bei den Fragen zur künftigen personellen und finanziellen Ausstattung der EFI sowie zum konkreten Zeitpunkt der Ausschreibung der Geschäftsstelle auf laufende Haushalts- und Abstimmungsverfahren aus. Konkrete Zahlen oder Zeitpläne werden nicht genannt.
Die Kleine Anfrage ist mit der Antwort des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 7. Oktober 2026 abgeschlossen. Zur künftigen Ausstattung der EFI-Geschäftsstelle verweist die Bundesregierung auf laufende Haushalts- und Abstimmungsverfahren; Entscheidungen stehen noch aus. Die Ausschreibung für die Geschäftsstelle soll einer Neubesetzung im Frühjahr 2027 vorausgehen, ein konkreter Termin ist nach aktuellem Stand nicht festgelegt.
- EFI
- Die Expertenkommission Forschung und Innovation ist ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung, das seit 2006 jährliche Gutachten zur Innovationsfähigkeit Deutschlands vorlegt.
- SPRIND
- Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) fördert radikale technologische Neuentwicklungen in Deutschland; ihre Gründung wurde durch EFI-Empfehlungen mitgeprägt.
- Forschungszulage
- Eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen von Unternehmen, die 2020 in Deutschland eingeführt wurde und auf EFI-Empfehlungen zurückgeht.
Was ist die EFI und seit wann gibt es sie?
Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) wurde auf Grundlage eines Bundesregierungsbeschlusses vom 23. August 2006 eingerichtet. Sie bewertet unabhängig die Forschungs- und Innovationspolitik Deutschlands und legt jährlich ein Gutachten vor.
Welche Gesetze wurden konkret durch EFI-Empfehlungen geprägt?
Laut Bundesregierung wurden die Forschungszulage, die SPRIND (Bundesagentur für Sprunginnovationen) sowie das Bundeserprobungsgesetz wesentlich durch EFI-Empfehlungen mitgeprägt.
Wie viele Mitglieder hat die EFI aktuell?
Laut Bundesregierung besteht die EFI derzeit aus sechs Kommissionsmitgliedern sowie einer Geschäftsstelle.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8455 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































