- Bundestag senkt Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter
- Steuerausfall belastet Bundeshaushalt mit rund 2,8 Milliarden Euro
- Weitergabe an Verbraucher bisher nur zu zwei Dritteln erfolgt
Zweiter Tankrabatt 2026: Bundestag senkt Energiesteuer bis Jahresende
Der Deutsche Bundestag hat am 25. September 2026 eine erneute befristete Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel beschlossen. Die Maßnahme gilt vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 und wird umgangssprachlich als „Tankrabatt“ bezeichnet. Grundlage ist eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, die den rechtlichen Rahmen, die fiskalischen Folgen und die politische Debatte um die Maßnahme sachlich aufbereitet.
Rechtlicher Rahmen und Höhe der Entlastung
Die Steuersenkung beruht auf einer Änderung des Energiesteuergesetzes sowie der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Die Steuersätze gemäß § 68 Absatz 1 EnergieStG wurden für Benzin und Diesel um jeweils 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Die Absenkung orientiert sich an der unionsrechtlich vorgeschriebenen Mindestbesteuerung für Diesel. Da sich durch die niedrigere Energiesteuer auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer verringert, ergibt sich für Verbraucher rechnerisch eine Bruttoentlastung von rund 17 Cent pro Liter.
Als gesetzgebungstechnisches Vehikel diente das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG), in das die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die entsprechenden Artikel einfügten. Begründet wurde der Schritt mit den anhaltend hohen Kraftstoffpreisen als Folge des Iran-Krieges.
Fiskalische Folgen
Nach Angaben der Bundesregierung entstehen durch die Steuersenkung Mindereinnahmen von rund 2,485 Milliarden Euro bei der Energiesteuer sowie weitere rund 293 Millionen Euro bei der Umsatzsteuer. Der Bundeshaushalt wird damit insgesamt mit voraussichtlich rund 2,8 Milliarden Euro belastet. Die Koalitionsfraktionen erwarten allerdings, dass die erhöhte Kaufkraft der Bevölkerung zu Umsatzsteuermehreinnahmen in anderen Bereichen in ähnlicher Höhe führt.
Weitergabe an Verbraucher bleibt unvollständig
Eine gesetzliche Pflicht zur vollständigen Weitergabe der Steuerersparnis an Endverbraucher besteht nicht. Die Preisentwicklung an der Zapfsäule obliegt den Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreibern. Erfahrungen aus dem ersten Tankrabatt, der vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 galt, zeigen, dass die Steuerersparnis damals durchschnittlich nur zu 78 bis 83 Prozent weitergegeben wurde. Aktuelle Auswertungen des DIW Berlin und des ifo-Instituts belegen, dass beim laufenden Tankrabatt sogar nur rund zwei Drittel der Preissenkung bei den Verbrauchern ankommen. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt überwacht die Preisentwicklung.
Kritik und Alternativen
Opposition, Sozial- und Umweltverbände sowie Teile der Wirtschaftswissenschaft kritisieren die Maßnahme als sozial unausgewogen, da einkommensstarke Haushalte mit höherem Kraftstoffverbrauch überproportional profitieren. Außerdem werde die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen gefestigt. Als Alternativen werden einkommensabhängige Transferleistungen, Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr und eine Übergewinnsteuer genannt.
Die Bundesregierung kündigte an, mit der Mineralölwirtschaft Gespräche über einen Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens aufzunehmen, der spätestens zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
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