- Aktuelles ASPIDES-Mandat deckt Minenraeumung in der Strasse von Hormus nicht ab
- Rein nationales Mandat scheitert wahrscheinlich an fehlendem UN-Sicherheitsratsbeschluss
- Erweiterter EU-Ratsbeschluss zu ASPIDES wäre möglicher, aber schwieriger Ausweg
Hintergrund: Iranische Seeminen blockieren wichtige Schifffahrtsstrasse
Als Reaktion auf Angriffe Israels und der USA auf den Iran seit dem 28. Februar 2026 hat der Iran in der Strasse von Hormus Seeminen verlegt. Nachrichtendiensten zufolge befinden sich dort rund 90 Sprengkoerper in vier Minenfeldern. Da die Strasse von Hormus zu den wichtigsten Schifffahrtsrouten der Weltwirtschaft zaehlt, erwagen mehrere europaeische Staaten eine gemeinsame Minenraeummission. Eine Beteiligung der Deutschen Marine wuerde nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zwingend ein Mandat des Deutschen Bundestages erfordern.
Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes
Der Fachbereich EU 6 der Unterabteilung Europa des Deutschen Bundestages hat in einer Analyse vom 17. Juli 2026 geprüft, ob das bestehende Bundestagsmandat für die EU-Operation EUNAVFOR ASPIDES eine solche Minenraeummission abdeckt und welche alternativen Mandatierungsmoeglichkeiten bestehen.
Aktuelles ASPIDES-Mandat reicht nicht aus
Das bisherige Bundestagsmandat für ASPIDES, zuletzt verlaengert am 27. August 2025, umfasst zwar geografisch auch die Strasse von Hormus. Sein Auftrag beschränkt sich jedoch auf den rein defensiven Schutz von Schiffen vor Angriffen der jemenitischen Huthi-Rebellen. Die zugrunde liegenden UN-Resolutionen beziehen sich ausschließlich auf Bedrohungen im Roten Meer. Eine aktive Minenraeumung, die der Iran als offensive Maßnahme gegen sich werten könnte, ist durch das aktuelle Mandat nicht gedeckt. Der Wissenschaftliche Dienst kommt daher zu dem Ergebnis, dass das bestehende Mandat als Rechtsgrundlage nicht ausreicht.
Option 1: Rein nationales Mandat
Ein neues, rein nationales Mandat des Bundestages wuerde eine klare voelkerrechtliche Grundlage in Form einer UN-Sicherheitsratsresolution erfordern. Ein entsprechender Resolutionsentwurf scheiterte jedoch bereits am 7. April 2026 am Veto Russlands und Chinas. Die von Bahrain eingebrachte Resolution 2817 (2026) vom 11. Maerz 2026, die zwischenzeitlich als mögliche Grundlage diskutiert wurde, wird von Voelkerrechtlern als nicht ausreichend bewertet, da sie kein ausdrueckliches Mandat zur Minenraeumung enthaelt und zu einem Zeitpunkt verabschiedet wurde, als ein iranischer Mineneinsatz noch nicht konkret absehbar war.
Option 2: Erweiterter EU-Ratsbeschluss zu ASPIDES
Als zweite Möglichkeit skizziert die Analyse ein Bundestagsmandat auf Grundlage eines neuen EU-Ratsbeschlusses, der den Auftrag von ASPIDES auf Minenraeumung ausweitet. EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas sowie die EU-Kommission haben entsprechende Vorstoesse signalisiert. Allerdings wuerde eine solche Erweiterung die einstimmige Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten erfordern. Solange der Iran einem Einsatz in seinen Kuestengewaessern nicht zustimmt und der Konflikt andauert, gilt eine europaeische Einigung als unwahrscheinlich. Sollte sie dennoch gelingen, müsste das bestehende ASPIDES-Mandat des Bundestages hinsichtlich Auftrag, Faehigkeiten, Einsatzgebiet und Personaleinsatz entsprechend erweitert werden.
Die Wahl zwischen beiden Wegen ist laut der Analyse eine politische Entscheidung; beide Optionen setzen jedoch voraus, dass entweder der Iran zustimmt oder ein Beschluss eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne von Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz vorliegt.
































































