- 393 Menschen ertranken 2025 in deutschen Gewässern
- 60 % der Kinder unter zehn Jahren können nicht sicher schwimmen
- Sanierungsbedarf für Schwimmbäder: bis zu 20 Mrd. Euro
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7625 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Jahr 2025 starben laut Deutscher Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) 393 Menschen durch Ertrinken in deutschen Gewässern — darunter verzeichnete die Statistik einen Anstieg von 22 Todesfällen in der Altersgruppe der 11- bis 30-Jährigen gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig dokumentiert eine 2022 vom DLRG in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage, dass 60 % der Kinder unter zehn Jahren nicht sicher schwimmen können. Die Bäderallianz schätzt den bundesweiten Sanierungsbedarf für Schwimmbäder auf bis zu 20 Mrd. Euro, während das laufende Bundesförderprogramm SKS-Schwimmbäder lediglich 250 Mio. Euro umfasst.
- 393 — tödliche Badeunfälle in Deutschland im Jahr 2025 laut DLRG
- 60 % — der Kinder unter zehn Jahren können laut DLRG nicht sicher schwimmen
- 20 Mrd. Euro — geschätzter Sanierungsbedarf für die bundesweite Bäderinfrastruktur laut Bäderallianz
- 250 Mio. Euro — Fördervolumen des aktuellen Bundesförderprogramms SKS-Schwimmbäder
- 12 Mrd. Euro — gefordertes Bäderförderprogramm der Bäderallianz über zwölf Jahre
Im Detail
Die Präsidentin der DLRG, Ute Vogt, bezeichnet die aktuelle Qualität der Schwimmausbildung der Grundschüler als „unnötiges Lebensrisiko“.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7625
Schwimmen können rettet Leben — doch in Deutschland fehlt es an beidem: an ausreichend Schwimmbädern und an flächendeckendem Schwimmunterricht. Die Bäderinfrastruktur in Deutschland steht vor einem massiven Sanierungsproblem, während gleichzeitig die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung sinkt. Die Fraktion Die Linke hat dazu am 17. August 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7625 eingereicht und stellt der Bundesregierung 22 detaillierte Fragen.
Schwimmfähigkeit: Alarmierende Zahlen
Der Ausgangspunkt der Anfrage sind Daten der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG): Im Jahr 2025 ertranken in Deutschland 393 Menschen — 22 mehr in der Altersgruppe der 11- bis 30-Jährigen als im Vorjahr. Aus Sicht der Fraktion Die Linke steht dieser Anstieg in unmittelbarem Zusammenhang mit der sinkenden Schwimmfähigkeit jüngerer Bevölkerungsgruppen. Eine vom DLRG in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2022 zeigt: 60 Prozent der Kinder unter zehn Jahren können nicht sicher schwimmen, ein Fünftel kann überhaupt nicht schwimmen — mit steigender Tendenz. Besonders auffällig ist dabei der soziale Zusammenhang: Kinder aus Haushalten mit geringem Einkommen können seltener schwimmen als Kinder aus wohlhabenderen Familien. Aktuellere, öffentlich verfügbare Bundesstatistiken zur Schwimmfähigkeit der Gesamtbevölkerung gibt es nach Kenntnis der Fragestellenden nicht.
Bäderinfrastruktur: 20 Mrd. Euro Sanierungsbedarf
Die Bäderallianz beziffert den aktuellen Sanierungsbedarf für die deutsche Bäderinfrastruktur auf bis zu 20 Mrd. Euro. Dem steht das Bundesförderprogramm Sanierungsprogramm Kommunale Sportstätten – Schwimmbäder (SKS-Schwimmbäder) mit einem Fördervolumen von lediglich 250 Mio. Euro gegenüber — das entspricht gerade einmal 1,25 Prozent des identifizierten Bedarfs. Dazu kommt ein weiterer Anteil am allgemeinen Sanierungsprogramm Kommunale Sportstätten (SKS) von 20 Mio. Euro. Die Linke fragt daher konkret, wie viele Anträge auf das SKS-Schwimmbäder-Programm eingegangen sind, welche Projekte gefördert wurden und ob die Bundesregierung die Förderlücke zu schließen plant. Die Bäderallianz fordert ein eigenständiges Bäderförderprogramm des Bundes in Höhe von 12 Mrd. Euro, gestreckt über zwölf Jahre, sowie eine neue Servicestelle Bädersanierung im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Ob die Bundesregierung diese Forderungen kennt und welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht, ist Gegenstand zweier der 22 Fragen.
Was gilt aktuell?
Schwimmunterricht steht zwar in allen 16 Bundesländern auf dem Lehrplan, fällt aber häufig aus — weil Schwimmbäder fehlen, geschlossen sind oder zu weit entfernt liegen. Eine verbindliche Bundesregelung zum Schwimmunterricht gibt es nicht, da Bildung Ländersache ist. Der Bund kann lediglich über Förderprogramme Anreize setzen. Das bestehende SKS-Schwimmbäder-Programm richtet sich an kommunale Betreiber; für Vereine ohne Eigenanteil gibt es nach Kenntnis der Fragestellenden kaum geeignete Förderwege. Ein nationaler Bäderplan, wie ihn die Bäderallianz im Deutschen Schwimmbadplan 2025 skizziert, existiert bislang nicht.
Schulen ohne Zugang zu Schwimmbädern
Die Anfrage erkundigt sich in mehreren Fragen nach dem Ausmaß des Versorgungsdefizits: Wie viele Grundschulen, weiterführende Schulen und Förderschulen können aktuell keinen Schwimmunterricht anbieten, weil ihnen der Zugang zu einem Schwimmbad fehlt? Und wie viele Schulen haben kein Schwimmbad in 30-minütiger Busfahrtweite? Darüber hinaus fragt die Fraktion, ob der Bundesregierung Landkreise oder kreisfreie Städte bekannt sind, in denen überhaupt keine Schwimmbäder existieren. Parallel thematisiert die Anfrage den Mangel an ausgebildeten Schwimmlehrerinnen und -lehrern: Wie viele gibt es bundesweit, wie groß ist der Bedarf für einen flächendeckenden Schwimmunterricht, und plant die Bundesregierung, die Länder bei der Ausbildung zu unterstützen?
Die Entwicklung der Bäderinfrastruktur seit 2018 — aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bädertypen wie Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder, Freizeitbäder und Cabriobäder — ist ebenso Gegenstand der Anfrage wie die Frage, wie viele Bäder seit 2018 dauerhaft geschlossen wurden oder wegen Sanierungsbedarf derzeit nicht in Betrieb sind. Die Antwort der Bundesregierung bleibt abzuwarten. Zum Thema kommunaler Infrastrukturfinanzierung unter Druck findet sich auch im Beitrag Ganztagsanspruch: Kommunen unter Kostendruck ab 2026 relevanter Kontext.
Weiterlesen:
- Tanzförderung: 36 Mio. Euro Bundesmittel, prekäre Einkommen
- Starke Stelle: 1 Mio. Euro Schutz für Kommunalpolitiker
Betroffen sind vor allem Kinder im Grundschulalter sowie Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen und Förderschulen, denen mangels erreichbarer Schwimmbäder kein Schwimmunterricht angeboten werden kann. Kommunen als häufigste Betreiber öffentlicher Bäder stehen unter dem Kostendruck maroder Infrastruktur. Familien mit geringem Einkommen sind besonders betroffen, da laut DLRG-Daten ein starker Zusammenhang zwischen Haushaltseinkommen und Schwimmfähigkeit der Kinder besteht.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7625) ist am 17. August 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat nun grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit zur Beantwortung. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- SKS-Schwimmbäder
- Das Sanierungsprogramm Kommunale Sportstätten – Schwimmbäder ist ein Bundesförderprogramm zur Unterstützung von Kommunen bei der Sanierung öffentlicher Schwimmbäder mit einem Fördervolumen von 250 Mio. Euro.
- Bäderallianz
- Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen, der sich für den Erhalt und Ausbau der deutschen Bäderinfrastruktur einsetzt und einen nationalen Schwimmbadplan sowie ein 12-Mrd.-Euro-Förderprogramm fordert.
- DLRG
- Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft ist die größte Wasserrettungsorganisation der Welt und erhebt jährlich Statistiken zu Ertrinkungsunfällen sowie zur Schwimmfähigkeit der Bevölkerung in Deutschland.
Wie viele Kinder können in Deutschland nicht schwimmen?
Laut einer DLRG-Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2022 können 60 % der Kinder unter zehn Jahren nicht sicher schwimmen; ein Fünftel kann überhaupt nicht schwimmen.
Wie hoch ist der Sanierungsbedarf für Schwimmbäder?
Die Bäderallianz beziffert den Sanierungsbedarf auf bis zu 20 Mrd. Euro. Das bestehende Bundesförderprogramm SKS-Schwimmbäder umfasst laut Drucksache lediglich 250 Mio. Euro.
Was fordert die Bäderallianz vom Bund?
Die Bäderallianz fordert ein Bäderförderprogramm von 12 Mrd. Euro über zwölf Jahre sowie eine Servicestelle Bädersanierung im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7625 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































