- WHO empfiehlt Grenzwert von 54 dB tagsüber für Schienenverkehrslärm
- Deutsches Recht erlaubt mit 70 dB tagsüber deutlich höhere Lärmbelastung
- Umweltbundesamt fordert strengere Grenzwerte als gesetzlich vorgeschrieben
Lärmschutzpegel im Schienenverkehr: Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (Fachbereich WD 8) hat in einer Analyse vom Juli 2026 die geltenden Grenzwerte und Empfehlungen zum Lärmschutz im Schienenverkehr zusammengestellt. Das Dokument gibt einen Überblick über physikalische Grundlagen, den rechtlichen Rahmen in Deutschland sowie internationale Empfehlungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit.
Grundlagen der Schallmessung
Lärm selbst ist physikalisch nicht direkt messbar. Gemessen wird der Schalldruckpegel in Dezibel (dB). Die Skala ist logarithmisch: Eine Pegeländerung von 10 dB entspricht einer Verdopplung der wahrgenommenen Lautstärke, eine Verdopplung der Schallquellen erhöht den Pegel lediglich um 3 dB. Im Schienenverkehr fließen in den sogenannten Mittelungspegel sowohl die Stärke als auch die Dauer der Geräusche ein. Dieser wird getrennt für Tag (6 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr) berechnet.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland
In Deutschland wird Schienenverkehrslärm auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) bewertet. Das technische Rechenverfahren ist in der sogenannten Schall 03 geregelt. Die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte liegen bei 70 dB am Tag und 60 dB in der Nacht. Die europäische Umgebungslärmrichtlinie (END) wurde in Deutschland über das BImSchG in nationales Recht überführt.
Internationale Empfehlungen deutlich strenger
Mehrere internationale und nationale Fachorganisationen empfehlen deutlich niedrigere Grenzwerte als das deutsche Recht vorschreibt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt für den Schienenverkehr einen Tages-Nacht-Mittelungspegel (Lden) von unter 54 dB sowie einen Nachtpegel (Lnight) von unter 44 dB. Diese Empfehlung wird als „strong“ eingestuft, was bedeutet, dass sie in den meisten Situationen als politische Leitlinie übernommen werden sollte.
UNICEF schließt sich den WHO-Empfehlungen an und ordnet Schienenverkehrslärm als starke Reizung mit Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System ein. Die Europäische Umweltagentur (EEA) nennt in ihrem Bericht „Environmental Noise in Europe 2025″ Grenzwerte von 55 dB für Lden und 50 dB für Lnight.
Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt als kurzfristiges Ziel, einen Lden von 60 dB(A) und einen Lnight von 50 dB(A) nicht zu überschreiten. Mittelfristig strebt das UBA zur Vermeidung erheblicher Belästigungen einen Lden von 55 dB(A) und einen Lnight von 45 dB(A) an.
Einordnung
Die Analyse verdeutlicht eine erhebliche Lücke zwischen den gesetzlichen Grenzwerten in Deutschland und den gesundheitsbezogenen Empfehlungen internationaler Organisationen. Die Arbeit gibt ausdrücklich nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages wieder, sondern stellt eine fachliche Auftragsarbeit für einen Abgeordneten dar.
































































