- Wohngeld-Budget soll um 1,5 Mrd. Euro gekürzt werden
- Über 100.000 Kinder verlieren Unterhaltsvorschuss ab 16 Jahren
- Elterngeld-Bezugsdauer soll von 14 auf 12 Monate sinken
Hintergrund
Die Bundesregierung hat nach Angaben der antragstellenden Fraktion eine Reihe von Sparmaßnahmen bei familienpolitischen Leistungen angekündigt. Das Wohngeld-Budget soll um rund 1,5 Milliarden Euro sinken, obwohl laut Antragsbegründung rund 70 Prozent der Wohngeld-Beziehenden in Haushalten mit Kindern leben. Der Unterhaltsvorschuss für 16- bis 17-Jährige soll entfallen. Von den 2025 ausgezahlten 3,27 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss holte der Staat laut UVG-Statistik 2025 nur 17,9 Prozent von säumigen Unterhaltspflichtigen zurück. Die Kürzungsvorhaben stoßen auf breite Kritik aus der Opposition, die eine sozial unausgewogene Haushaltspolitik zulasten von Familien beklagt.
- 3,27 Mrd. Euro — Unterhaltsvorschuss, den der Staat im Jahr 2025 ausgezahlt hat (UVG-Statistik 2025)
- 17,9 % — Anteil, den der Staat von säumigen Unterhaltspflichtigen zurückgeholt hat
- über 100.000 Kinder — von 16 bis 17 Jahren, die bei einem Wegfall des Unterhaltsvorschusses betroffen wären
- 1,5 Mrd. Euro — geplante Kürzung des Wohngeld-Budgets; 70 Prozent der Beziehenden leben in Haushalten mit Kindern
- 25 Euro pro Monat — Kindersofortzuschlag, der für die ärmsten Kinder ersatzlos entfallen soll
Im Detail
Kinder sind für viele vom selbstverständlichen Lebensglück zu einer Frage der finanziellen Möglichkeiten geworden. Die Geburtenrate sinkt seit Jahren.
— Antragsbegründung BT-Drs. 21/8568, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Millionen Familien in Deutschland stehen laut Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor einer Verschlechterung staatlicher Unterstützungsleistungen. In BT-Drs. 21/8568 vom 14. Oktober 2026 fordern neun Abgeordnete rund um Misbah Khan und Denise Loop die Bundesregierung auf, geplante Kürzungen bei zentralen Familienleistungen zu unterlassen. Das Paket der kritisierten Sparmaßnahmen umfasst fünf Leistungsfelder und betrifft nach Angaben der Fraktion besonders einkommensschwache und alleinerziehende Haushalte.
Familienleistungen unter Kürzungsdruck
Konkret wendet sich der Antrag gegen folgende Vorhaben: Das Wohngeld-Budget soll um rund 1,5 Milliarden Euro sinken, obwohl 70 Prozent der Wohngeld-Beziehenden in Haushalten mit Kindern leben. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder von 16 bis 17 Jahren soll entfallen — das trifft über 100.000 Kinder, deren Alleinerziehende zu mehr als 90 Prozent Frauen sind. Der Kindersofortzuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat soll für die ärmsten Kinder ersatzlos gestrichen werden. Die Bezugsdauer des Elterngeldes soll von 14 auf 12 Monate verkürzt werden. Und die Kinderkrankentage sollen von bisher 15 pro Elternteil auf 10 (bzw. von 30 auf 20 für Alleinerziehende) reduziert werden.
Was gilt aktuell?
Derzeit erhalten Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Alleinerziehende können bis zu 14 Monate in Anspruch nehmen. Der Unterhaltsvorschuss gilt für Kinder bis 18 Jahre, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Im Jahr 2025 wurden laut UVG-Statistik insgesamt 3,27 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt — der Staat holte sich davon jedoch nur 17,9 Prozent von den säumigen Unterhaltspflichtigen zurück. Die Fraktion argumentiert, statt Leistungen zu kürzen, müsse der Rückgriff auf säumige Zahlungspflichtige dringend verbessert werden, da rund 90 Prozent von ihnen Männer sind, die bislang keine Konsequenzen erfahren.
Mutterschutz für Selbstständige als Reformforderung
Neben dem Stopp der Kürzungen fordert die Fraktion einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige. Bisher haben selbstständig tätige Frauen im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz. Eine Mutterschaft geht für sie nach Angaben im Antrag daher oft mit hohen finanziellen Einbußen einher. Ähnliche Reformdebatten werden auch in anderen sozialpolitischen Bereichen geführt, etwa bei der Pflegeversicherung, wo ebenfalls die finanzielle Absicherung von Familienarbeit diskutiert wird.
Politischer Kontext: Prioritätendebatte
Die Begründung des Antrags kritisiert ausdrücklich den von der Bundesregierung beschlossenen „milliardenschweren Tankrabatt“ als Beleg dafür, dass es nicht an finanziellen Spielräumen mangele, sondern an falschen politischen Prioritäten. Diese Bewertung ist die Position der antragstellenden Fraktion. Der Antrag sieht zudem vor, Familienleistungen künftig möglichst antragslos, gebündelt und zielgenau zu gewähren, damit sie unkompliziert diejenigen erreichen, die auf sie angewiesen sind. Debattiert wird auch der Zusammenhang zwischen sinkender Geburtenrate und dem Rückgang staatlicher Familienförderung. Ähnliche Debatten über staatliche Ausgabenprioritäten zeigen sich auch in anderen Politikfeldern, etwa bei der GAK-Förderung.
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Betroffen sind laut Antrag vor allem Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Haushalte mit erhöhtem Armutsrisiko. Beim geplanten Wegfall des Unterhaltsvorschusses für 16- bis 17-Jährige sind über 100.000 Kinder direkt betroffen, deren Alleinerziehende zu mehr als 90 Prozent Frauen sind. Auch selbstständige Frauen sind betroffen, da sie bislang keinen gesetzlichen Mutterschutzanspruch haben.
Der Antrag ist am 14. Oktober 2026 eingebracht worden und wird zunächst an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Erst nach der Ausschussberatung und einer Beschlussempfehlung stimmt das Plenum des Bundestages über den Antrag ab.
- Unterhaltsvorschuss
- Staatliche Leistung für Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Der Staat zahlt vor und versucht, den Betrag vom säumigen Elternteil zurückzuholen.
- Kindersofortzuschlag
- Eine Leistung in Höhe von 25 Euro pro Monat, die einkommensschwache Familien zusätzlich zur regulären Sozialleistung erhalten, um akute Kinderarmut zu mindern.
- Mutterschutz für Selbstständige
- Selbstständige Frauen haben bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz wie abhängig Beschäftigte. Der Antrag fordert die Einführung eines solchen Anspruchs.
Welche Leistungen sollen konkret gekürzt werden?
Laut Antrag sind Kürzungen bei Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Kindersofortzuschlag, Wohngeld und Kinderkrankentagen geplant. Das Elterngeld soll von 14 auf 12 Monate verkürzt, der Unterhaltsvorschuss für 16- bis 17-Jährige gestrichen werden.
Wie viele Kinder sind vom Wegfall des Unterhaltsvorschusses betroffen?
Laut Begründung der Drucksache sind über 100.000 Kinder betroffen. Deren Alleinerziehende sind zu mehr als 90 Prozent Frauen.
Was soll mit dem Kindersofortzuschlag passieren?
Der Kindersofortzuschlag soll laut Antrag gestrichen werden. Den ärmsten Kindern würden damit 25 Euro pro Monat ersatzlos wegfallen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8568 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































