- 309.852 Einbürgerungen erreichten 2025 Rekordstand
- Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt
- AfD sieht Verstärkungseffekt der Asylzuwanderung
Familiennachzug: AfD fragt 24 Kategorien ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6216 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Familiennachzug ist neben der Asylzuwanderung ein wesentlicher Migrationsfaktor. Von 2016 bis 2024 wurden jährlich über 100.000 Visa für die Familienzusammenführung ausgestellt. Die Regierungskoalition hat 2025 den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Gleichzeitig erreichten die Einbürgerungszahlen 2025 mit 309.852 einen Rekordstand seit Einführung der Statistik im Jahr 2000.
- 309.852 Einbürgerungen — Rekordstand 2025 seit Einführung der Statistik im Jahr 2000
- Über 100.000 Visa jährlich — Familiennachzug von 2016 bis 2024, ausgenommen Corona-Jahr 2020
- 1.900 Prozent Anstieg — Asylfolgeanträge afghanischer Asylbewerber 2025
- 2 Jahre Aussetzung — Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten seit 2025
Im Detail
Diese Zuwanderung erfolgt somit ohne Rücksicht auf den in vielen Kommunen fehlenden Wohnraum und unter Inkaufnahme einer weiteren Belastung der Sozialsysteme.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6216
Die AfD-Bundestagsfraktion hat eine umfassende Kleine Anfrage zum Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen gestellt. 24 Fragen zielen darauf ab, detaillierte Statistiken für das Jahr 2025 und das laufende Jahr 2026 zu erhalten. Dabei steht besonders der Verstärkungseffekt der Asylzuwanderung im Fokus, der nach Darstellung der AfD in den Folgejahren zu anwachsendem Familiennachzug aus den Hauptherkunftsländern führt.
309.852 Einbürgerungen erreichten 2025 Rekordstand
Ein zentraler Punkt der Anfrage sind die Einbürgerungszahlen von 2025. Mit 309.852 vorläufig gemeldeten Einbürgerungen wurde seit Einführung der einheitlichen Statistik im Jahr 2000 ein neuer Höchststand erreicht. Syrien gilt dabei als wichtigstes Herkunftsland. Die AfD sieht darin eine Möglichkeit für subsidiär Schutzberechtigte, über eine Einbürgerung die Beschränkungen beim Familiennachzug zu umgehen.
Was gilt aktuell?
Der Familiennachzug ist gesetzlich unterschiedlich geregelt. Während anerkannte Flüchtlinge ihre Familienangehörigen unter erleichterten Bedingungen nachholen können, hat die Regierungskoalition den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Begründet wird dies mit überlasteten Ressourcen in Deutschland. Von 2016 bis 2024 wurden jährlich über 100.000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt.
Die AfD stellt die erleichterten Voraussetzungen beim Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen in Frage. Dabei wird sowohl von den Erfordernissen der Lebensunterhaltssicherung als auch von ausreichendem Wohnraum abgesehen. Auch berufliche Qualifikation spielen keine Rolle. Integrationsfähigkeit und Sprachkenntnisse bleiben unberücksichtigt.
Umgehungsmöglichkeiten der Aussetzung
Trotz der Aussetzung sieht die AfD mehrere Möglichkeiten, diese zu umgehen. Subsidiär Schutzberechtigte können über Asylfolgeanträge eine Hochstufung auf individuellen Flüchtlingsschutz erreichen. So sind die Asylfolgeanträge afghanischer Asylbewerber um 1.900 Prozent im Jahr 2025 gestiegen. Eine weitere Option besteht in der Einbürgerung nach fünf Jahren Voraufenthalt, wodurch die Regeln für den erleichterten Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern greifen.
Die Anfrage umfasst 24 detaillierte Fragen zu verschiedenen Aspekten des Familiennachzugs. Dazu gehören Visa-Statistiken, Aufenthaltstitel, Staatsangehörigkeiten der Nachziehenden sowie Ablehnungsquoten und Klageerfolge. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Auswirkungen der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Mögliche Umgehungsstrategien stehen ebenfalls im Mittelpunkt.
Die AfD fordert auch Erkenntnisse über die Konsequenzen der Aussetzung. Dabei interessiert sie sich für mögliche freiwillige Ausreisen von subsidiär Schutzberechtigten, um sich außerhalb Deutschlands mit der Restfamilie zu vereinen. Zudem wird nach zurückgenommenen Visa-Anträgen und anhängigen Verfahren gefragt.
Sprachprüfungen und Integration
Ein weiterer Fokus liegt auf der Integration. Die Anfrage erkundigt sich nach der Teilnahme an der Sprachprüfung ‚Start Deutsch 1‘ des Goethe-Instituts. Die Bestehensquote spielt dabei eine zentrale Rolle. Dies deutet auf die Bewertung der Integrationsbemühungen nachziehender Familienangehöriger hin.
Weiterlesen:
- Asylverfahrensberatung und Haushaltsmittelstreichung
- Milliarden-Kosten: Was der Ukraine-Krieg wirklich kostet
Betroffen sind Drittstaatenangehörige, die ihre Familienangehörigen nach Deutschland nachholen wollen, sowie deren bereits in Deutschland lebenden Angehörigen. Besonders relevant sind Schutzberechtigte und deren Familien.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die umfangreiche Anfrage mit 24 Hauptfragen zu beantworten. Eine Antwort wird bis zum 24. Juni 2026 erwartet.
- Subsidiärer Schutz
- Eine Schutzform für Personen, die zwar nicht als Flüchtlinge anerkannt sind, aber bei Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthaften Schaden erleiden würden.
- Drittstaatenangehörige
- Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen.
Was ist Familiennachzug?
Das Recht von in Deutschland lebenden Personen, ihre Familienangehörigen aus dem Ausland nachzuholen.
Warum wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt?
Aufgrund überlasteter Ressourcen in Deutschland hat die Regierung eine zweijährige Aussetzung beschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6216 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































