Fragt AfD nach Milliardengewinnen bei Schleuserkriminalität?
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5472 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Schleuserkriminalität gilt als hochprofitables Geschäftsmodell der organisierten Kriminalität. Nach Angaben des Bundeskriminalamts und internationaler Analysen werden erhebliche finanzielle Summen für Schleusungsleistungen bezahlt. Die Netzwerke nutzen komplexe Zahlungs- und Verschleierungsmechanismen, um ihre Gewinne zu sichern und vor staatlichem Zugriff zu schützen.
Die AfD-Fraktion hat am 21. April 2026 eine Kleine Anfrage zur finanziellen Dimension der Schleuserkriminalität eingereicht (BT-Drs. 21/5472). 15 detaillierte Fragen. Die Partei erkundet nach eigenen Angaben die Geldströme, Profiteure und die Wirksamkeit staatlicher Vermögensabschöpfung bei organisierter Schleuserkriminalität.
Kernfragen zu Milliardengeschäft
Die Anfrage zielt auf eine „vertiefte Betrachtung der finanziellen Dimension der Schleuserkriminalität“, so die AfD. Welche Bandbreiten finanzieller Entgelte für Schleusungsleistungen sind bekannt, fragt die Fraktion, und wie variieren diese je nach Routen und Transportarten. Dies ist bemerkenswert, da bisherige parlamentarische Initiativen meist auf die operative Bekämpfung abzielten, weniger auf die Finanzströme. Zudem erkundigt sich die Partei nach typischen Zahlungsformen – Bargeld, informelle Zahlungssysteme, Kryptowährungen.
Besonders interessiert sich die Fraktion dafür, ob Finanzströme „systematisch verschleiert“ werden. Welche Rolle spielen legale Geschäftsstrukturen? Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen bei der Geldwäsche? Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob Vermögensabschöpfung tatsächlich die „steuernden beziehungsweise profitierenden Akteure“ trifft oder nur nachgeordnete Tatbeteiligte.
Internationale Zusammenarbeit im Fokus
Die Anfrage thematisiert auch die Rolle der Financial Intelligence Unit (FIU) bei der Identifizierung von Finanzströmen und Hintermännern. Hintergrund ist die verstärkte Nutzung der FIU durch Ermittlungsbehörden in den letzten Jahren. Wie funktioniert die internationale Zusammenarbeit, fragt die AfD weiter – insbesondere mit europäischen Partnern und EU-Agenturen bei grenzüberschreitenden Finanzströmen.
Bewertungsmaßstäbe für den Erfolg finanzbezogener Maßnahmen bilden einen weiteren Schwerpunkt. Welche „finanziellen Wirkungsindikatoren“ nutzt die Bundesregierung, um die Schwächung von Netzwerken zu messen? Oder die Reduzierung deren Handlungsfähigkeit?
Die AfD erkundigt sich grundsätzlich: Verdienen Schleuserbanden Millionen mit illegalem Menschentransport und beschlagnahmt der Staat diese Gewinne erfolgreich?
Abschließend fragt die Fraktion nach möglichen Schuldverhältnissen, die genutzt werden, um geschleuste Personen „im Einflussbereich krimineller Netzwerke zu halten oder weiter auszubeuten“. Die Bundesregierung muss nun binnen zwei Monaten antworten.
Betroffen sind geschleuste Personen, die hohe Summen zahlen müssen, sowie die Gesellschaft durch organisierte Kriminalität. Ermittlungsbehörden und die Financial Intelligence Unit sind mit der Aufklärung der Finanzströme befasst.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 05.05.2026) Schleuserkriminalität 54,9 Millionen Euro Gewinne 2024 Bundesregierung legt Zahlen vor →
- Financial Intelligence Unit (FIU)
- Deutsche Zentralstelle für Geldwäschebekämpfung beim Zoll, die verdächtige Finanztransaktionen analysiert und Ermittlungsbehörden informiert.
- Vermögensabschöpfung
- Staatliche Maßnahme zur Einziehung von Vermögen, das aus Straftaten stammt oder für deren Begehung verwendet wurde.
- Organisierte Kriminalität
- Arbeitsteilige Zusammenschlüsse von Personen, die Straftaten von erheblicher Bedeutung planmäßig begehen, um Gewinn oder Macht zu erlangen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5472 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































