Fußverkehrsstrategie: 1,9 Millionen für ein erstes Projekt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5774 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesverkehrsministerium stellte 2025 eine Fußverkehrsstrategie vor, die Verkehrstote reduzieren, Fußgänger gleichberechtigt behandeln und Gesundheit sowie Klimaschutz fördern soll. Die Strategie sieht gesetzliche Novellierungen und eine Förderinfrastruktur vor. Die AfD-Fraktion wollte wissen, welche Kosten entstanden sind und ob bereits Erfolge messbar sind.
Die Bundesregierung hat der AfD-Fraktion detaillierte Auskünfte über ihre Fußverkehrsstrategie erteilt. Seit der Strategie-Veröffentlichung im Februar 2025 ist laut Drucksache 21/5774 vom 5. Mai 2026 bisher ein einziges Förderprojekt bewilligt worden.
Das Projekt „MODUS“ erhält insgesamt 1,9 Millionen Euro und läuft von Dezember 2025 bis November 2028. Die RWTH Aachen arbeitet dabei mit der Stadt Aachen sowie zwei Technologie-Unternehmen zusammen. Dies ist bemerkenswert, da das Projekt bereits vor der offiziellen Strategieumsetzung startete. Ziel ist die Entwicklung eines Simulationstools, das Fußverkehrsströme in Innenstädten modelliert und Planern bei Entscheidungen hilft.
Die Finanzierung erfolgt seit 2026 hauptsächlich aus dem Klima- und Transformationsfonds. Genutzt wird der Titel „Förderung der aktiven Mobilität“. Ähnlich wie bei anderen Förderprogrammen bleibt die genaue Mittelverteilung in den kommenden Jahren den jeweiligen Haushaltsverhandlungen vorbehalten.
Die Strategie sieht vor, das Gehen sicherer und attraktiver zu machen. Messbare Erfolge liegen noch nicht vor.
Daten zur Verkehrssicherheit noch nicht verfügbar: Ob weniger Fußgänger im Straßenverkehr verunglücken, kann die Bundesregierung noch nicht beurteilen. Hintergrund ist die zeitversetzte Datenerhebung des Statistischen Bundesamtes, das Unfalldaten jeweils im Sommer des Folgejahres veröffentlicht. Aussagekräftige Daten liegen daher frühestens ab Sommer 2027 vor.
Zusätzliche Personalressourcen sind auf Bundesebene nicht geschaffen worden und auch bis 2030 nicht geplant. Externe Beratungskosten sind nach Regierungsangaben nicht entstanden. Die Umsetzung der Strategie erfolgt durch Länder und Kommunen, die entsprechende Handlungsempfehlungen erhalten haben.
Fußgänger in deutschen Städten und Gemeinden profitieren von sichereren Gehwegen und besserer Infrastruktur. Länder und Kommunen sind für die Umsetzung der Strategie zuständig und können Fördermittel beantragen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 05.05.2026) Fußverkehrsstrategie des Bundes – AfD fordert detaillierte Kostenaufschlüsselung und Erfolgsbilanz →
- Fußverkehrsstrategie
- Bundesweiter Plan zur Förderung des Gehens durch bessere Infrastruktur, Sicherheit und rechtliche Verbesserungen
- Aktive Mobilität
- Fortbewegung aus eigener Körperkraft wie Gehen, Radfahren oder Rollstuhlfahren
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5774 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































