- BZWW-Zaunempfehlung nach Erstveröffentlichung im Mai 2026 zurückgezogen
- Anonyme Wolfsriss-Umfrage ohne Überprüfbarkeit der Angaben kritisiert
- 25 Fragen zu Fachaufsicht, Methodik und Stakeholder-Beteiligung gestellt
Hintergrund
Das BZWW arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Es erstellte eine Publikation zu Anforderungen an wolfsabweisende Herdenschutzzäune, die laut einer BLE-Pressemitteilung vom 21. Mai 2026 erstmals veröffentlicht wurde. Die Online-Veröffentlichung wurde anschließend für mehrere Monate ausgesetzt; eine überarbeitete Fassung erschien im August 2026, in der unter anderem das Wort „zumutbare“ im Titel durch „geeignete“ ersetzt wurde. Parallel führte das BZWW eine anonyme Online-Umfrage unter Weidetierhaltenden zu nicht gemeldeten Wolfsrissen durch, deren Methodik die Fragesteller als wissenschaftlich unzureichend einschätzen.
Im Detail
„Wir vermuten aber, dass die Risszahlen nicht rückläufig sind…“
— Einleitungstext zur BZWW-Umfrage zu nicht gemeldeten Wolfsrissen, zitiert in BT-Drs. 21/8683
Wolfsabweisende Herdenschutzzäune sind für Tausende Schaf- und Ziegenhalter in Deutschland entscheidend — nicht nur zum Schutz ihrer Tiere, sondern auch als Voraussetzung für staatliche Fördergelder. Welche Mindeststandards dabei gelten, ist seit dem Frühjahr 2026 politisch umstritten. Das Bundeszentrum Weidetiere und Wolf (BZWW) veröffentlichte im Mai 2026 eine Empfehlung zu wolfsabweisenden Herdenschutzzäunen, zog sie wenige Wochen später ohne öffentliche Erklärung zurück und stellte im August 2026 eine überarbeitete Fassung online — mit geändertem Titel. Aus „zumutbare Anforderungen“ wurden „geeignete Anforderungen“.
Herdenschutz: Was die BZWW-Empfehlung vorsieht
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8683 vom 19. Oktober 2026 insgesamt 25 Fragen zur Arbeitsweise des BZWW. Im Kern geht es um drei Themenkomplexe: erstens die Gründe für die Rücknahme und Überarbeitung der Zaunempfehlung, zweitens inhaltliche Kritik an den fachlichen Standards der Empfehlung und drittens eine anonyme Online-Umfrage zu nicht gemeldeten Wolfsrissen.
Bei den fachlichen Einwänden verweisen die Fragesteller darauf, dass die BZWW-Empfehlung in beiden Fassungen — der ursprünglichen wie der überarbeiteten — ohne Quellenangaben auskommt, was eine Überprüfung wesentlicher Aussagen nach ihrer Darstellung unmöglich macht. Zudem fehlen laut Drucksache Verweise auf frühere Publikationen von Bund und Ländern, etwa die Schrift „Sichere Weidezäune“ (2023) oder den Praxisleitfaden Wolf der Umweltministerkonferenz. Mehrere Bundesländer — darunter Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Niedersachsen — verlangen als Fördervoraussetzung elektrifizierte Zäune mit einer Mindesthöhe von 105 bis 120 Zentimetern. Einen solchen bundesweiten Mindeststandard enthält die BZWW-Empfehlung nach Darstellung der Grünen nicht.
Anonyme Umfrage zu nicht gemeldeten Wolfsrissen
Ein zweiter Streitpunkt ist eine anonyme Online-Umfrage, die das BZWW unter Weidetierhaltenden zu Wolfsrissen durchführt, die nicht offiziell gemeldet wurden. Laut Drucksache sind die Zugangsdaten zum Meldeportal frei im Internet abrufbar; Angaben können ohne jeden Rissnachweis getätigt werden. Die Fragesteller zweifeln an einem verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und fragen, auf welcher Grundlage das BZWW im Einleitungstext zur Umfrage schreibt: „Wir vermuten aber, dass die Risszahlen nicht rückläufig sind.“ Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) stellt laut Drucksache fest, dass nicht die Größe des Wolfsbestandes, sondern die Qualität des Herdenschutzes die entscheidende Größe für die Zahl der Risse ist.
Die Grünen thematisieren außerdem einen nach ihrer Darstellung sachlich fehlerhaften Satz in der Erstfassung der BZWW-Empfehlung: Dort hieß es, Wölfe hätten in Deutschland im Jahr 2024 bei knapp der Hälfte der betrachteten Übergriffe Herdenschutzmaßnahmen überwunden. Tatsächlich lautet die entsprechende Passage im DBBW-Bericht laut Drucksache, dass bei knapp der Hälfte bis deutlich über drei Viertel der Übergriffe auf Schafe und Ziegen kein bzw. nur ein eingeschränkter Mindestschutz vorhanden war — eine inhaltlich gegensätzliche Aussage.
Fachaufsicht und Konsequenzen gefordert
Am Ende der Anfrage steht die Frage nach Konsequenzen: Angesichts der aufgezeigten Mängel fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung Konsequenzen hinsichtlich Personal, Aufgabenbetrauung und Fachaufsicht beim BZWW erwägt. Die Grünen weisen darauf hin, dass nicht konsultierte Stellen wie die LAG Herdenschutz oder das wissenschaftliche Konsortium der DBBW trotz ihrer Fachkompetenz für Herdenschutzfragen in die ursprüngliche Erarbeitung der Empfehlung nicht einbezogen worden seien.
Ob und in welchem Umfang Länder wie Sachsen oder Brandenburg ihre Wolfsmanagementpläne an bundeseinheitliche BZWW-Standards anpassen müssten, bleibt ebenfalls offen. Wie der parlamentarische Überblick vom 20. Oktober 2026 zeigt, ist die Anfrage Teil einer breiteren agrarpolitischen Debatte im 21. Deutschen Bundestag. Fragen zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, wie sie auch bei Bundesaufsichtsfragen nach Art. 37 GG eine Rolle spielen, berühren auch den Herdenschutz, da die Umsetzung der Wolfsmanagementpläne Ländersache ist.
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Unmittelbar betroffen sind Schaf-, Ziegen- und andere Weidetierhaltende in Deutschland, insbesondere in wolfserfahrenen Bundesländern wie Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Niedersachsen. Die BZWW-Empfehlungen können Auswirkungen auf Fördervoraussetzungen für Herdenschutzzäune sowie auf die Wolfsmanagementpläne der Länder haben.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8683) ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung muss die Fragen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Das genaue Zuleitungsdatum ist aus der Drucksache nicht ersichtlich. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- BZWW
- Das Bundeszentrum Weidetiere und Wolf ist eine Fachstelle der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und erarbeitet Empfehlungen zum Schutz von Weidetieren vor dem Wolf.
- DBBW
- Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf ist ein wissenschaftliches Konsortium, das Daten zu Wolfsübergriffen und Herdenschutz bundesweit erfasst und auswertet.
- LAG Herdenschutz
- Die Länderarbeitsgemeinschaft Herdenschutz koordiniert die Herdenschutzbeauftragten der Bundesländer und gibt fachliche Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen gegen den Wolf heraus.
Was ist das BZWW?
Das Bundeszentrum Weidetiere und Wolf (BZWW) ist eine beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) angesiedelte Fachstelle, die Empfehlungen zu Herdenschutzmaßnahmen gegenüber Wölfen erarbeitet.
Warum wurde die Zaunempfehlung zurückgezogen?
Das BZWW veröffentlichte im Mai 2026 Empfehlungen zu wolfsabweisenden Herdenschutzzäunen, setzte die Online-Veröffentlichung aber für mehrere Monate aus. Im August 2026 erschien eine überarbeitete Fassung, unter anderem mit geändertem Titel. Die Gründe für die Rücknahme sind Gegenstand der Anfrage.
Was kritisieren die Grünen an der anonymen Umfrage?
Laut Drucksache sind die Zugangsdaten zum Meldeportal frei im Internet abrufbar, Angaben können anonym und ohne Rissnachweis gemacht werden. Die Fragesteller bezweifeln daher den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn der Umfrage.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8683 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































