- Durchsuchung von MdB Ahmetović durch Ausschuss empfohlen
- Justizministerium beantragte Aufhebung der Immunität am 12. Oktober 2026
- Plenum muss abschließend über die Genehmigung abstimmen
Hintergrund
Mitglieder des Deutschen Bundestages genießen nach Artikel 46 des Grundgesetzes parlamentarische Immunität. Strafverfolgungsmaßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen bedürfen der Genehmigung des Bundestages. Das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 12. Oktober 2026 förmlich um Genehmigung ersucht. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, der als erstes parlamentarisches Gremium solche Anträge prüft, hat am 15. Oktober 2026 seine Beschlussempfehlung vorgelegt.
Im Detail
Die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Adis Ahmetović gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 12. Oktober 2026 – II B 1 – 1044/1E(340)-21 – wird erteilt.
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/8577
Gegen den Bundestagsabgeordneten Adis Ahmetović liegen gerichtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse vor. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat am 15. Oktober 2026 empfohlen, die hierfür erforderliche parlamentarische Genehmigung zu erteilen (BT-Drs. 21/8577). Die abschließende Abstimmung im Plenum steht noch aus.
Was ist parlamentarische Immunität?
Die parlamentarische Immunität ist ein verfassungsrechtlicher Schutz, der in Artikel 46 des Grundgesetzes verankert ist. Sie schützt Abgeordnete vor Strafverfolgungsmaßnahmen während ihrer Mandatsausübung. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit und Unabhängigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Behörden dürfen Durchsuchungen oder Beschlagnahmen nur dann gegen ein Mitglied des Bundestages durchführen, wenn der Bundestag zuvor seine Genehmigung erteilt hat.
Was gilt aktuell?
Solange das Plenum des Bundestages nicht abgestimmt hat, bleibt die Immunität des Abgeordneten Ahmetović formell bestehen. Die gerichtlich angeordneten Maßnahmen können demnach noch nicht vollzogen werden. Der Ausschuss hat mit seiner Beschlussempfehlung den Weg für eine Plenarentscheidung freigemacht. Grundlage des Verfahrens ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 12. Oktober 2026 (Aktenzeichen II B 1 – 1044/1E(340)-21).
Immunität: Ablauf des Verfahrens im Bundestag
Wenn Strafverfolgungsbehörden Maßnahmen gegen einen Abgeordneten beantragen, leitet das Bundesjustizministerium den Antrag an den Bundestag weiter. Der zuständige 1. Ausschuss – der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung – prüft den Antrag und spricht eine Empfehlung aus. Im vorliegenden Fall hat der Ausschuss unter Vorsitz von Macit Karaahmetoğlu und mit Helge Limburg als Berichterstatter empfohlen, die Genehmigung zu erteilen. Dabei ist laut Beschlussempfehlung gemäß Nummer 5 des Bundestagsbeschlusses zur Aufhebung der Immunität (Anlage 5 GO-BT) zu verfahren. Diese Regelung legt die konkreten Verfahrensbedingungen fest, unter denen die Strafverfolgungsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen.
Solche Immunitätsverfahren sind im parlamentarischen Alltag nicht ungewöhnlich. Der Bundestag genehmigt in der Regel Anträge auf Durchsuchung und Beschlagnahme, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht durch die zuständigen Gerichte bestätigt wurde. Die parlamentarische Immunität soll ausdrücklich nicht vor strafrechtlicher Verfolgung schützen, sondern lediglich sicherstellen, dass Ermittlungsmaßnahmen nicht politisch missbraucht werden. Detaillierte Informationen zu den regionalen Auswirkungen von Parlamentsentscheidungen liefert auch der Beitrag zu Regionalen Disparitäten bei Verteidigungsausgaben und Wirtschaftseffekten.
Über weitere aktuelle parlamentarische Vorgänge informiert die Übersicht Heute im Bundestag – 16.10.2026.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen ist der Bundestagsabgeordnete Adis Ahmetović, gegen den gerichtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse vorliegen. Mittelbar betrifft das Verfahren das Verhältnis zwischen parlamentarischem Schutz und staatlicher Strafverfolgung.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat seine Empfehlung am 15. Oktober 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung über die Genehmigung findet im Bundestag im Plenum statt. Erst nach einem zustimmenden Plenumsbeschluss können die gerichtlich angeordneten Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen gegen den Abgeordneten Ahmetović vollzogen werden.
- Parlamentarische Immunität
- Verfassungsrechtlicher Schutz von Abgeordneten vor Strafverfolgung, der durch einen Beschluss des Bundestages aufgehoben werden kann (Art. 46 GG).
- Beschlagnahmebeschluss
- Gerichtliche Anordnung, mit der Gegenstände oder Dokumente sichergestellt werden dürfen, um sie als Beweismittel zu sichern.
- Anlage 5 GO-BT
- Regelung in der Geschäftsordnung des Bundestages, die das Verfahren zur Aufhebung der Immunität von Abgeordneten festlegt.
Was ist parlamentarische Immunität?
Die parlamentarische Immunität schützt Abgeordnete vor Strafverfolgung, Verhaftung oder Durchsuchungen, solange der Bundestag die Genehmigung dazu nicht erteilt hat. Sie soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichern.
Was passiert nach der Ausschussempfehlung?
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses muss noch vom Bundestag im Plenum abgestimmt werden. Erst danach können Ermittler die gerichtlich angeordneten Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen vollziehen.
Wer hat den Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2026 (Aktenzeichen II B 1 – 1044/1E(340)-21) die Genehmigung beantragt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8577 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































