- Über 3.000 Inkasso-Beschwerden allein im ersten Quartal 2026
- 53 Prozent der Beschwerden betreffen nicht bestehende Forderungen
- BfJ-Etat steigt 2027 auf 151,4 Mio. Euro — Wirkung unklar
Hintergrund
Das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen (BGBl. 2023 I Nr. 64) übertrug die Zuständigkeit für die Registrierung und Aufsicht über Inkassodienstleister zum 1. Januar 2025 auf das Bundesamt für Justiz. Bis dahin waren bundesweit 38 verschiedene Landesgerichte zuständig, was laut Bundesjustizministerium zu einer uneinheitlichen Entscheidungspraxis führte. Ergänzend trat 2021 das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG) in Kraft, das unter anderem Inkassogebühren absenkte. Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht laut der Anfrage (Zeile 2804 f.) die Evaluierung dieser Reform und Maßnahmen gegen fortbestehenden Missbrauch vor.
- Über 3.000 — Inkasso-Beschwerden bei Verbraucherzentralen allein im ersten Quartal 2026, mehr als 30 Prozent über dem Vorjahreswert.
- 53 % — Anteil der Beschwerden, bei denen die zugrunde liegende Hauptforderung laut Betroffenen gar nicht bestand.
- 151,4 Mio. Euro — Geplante BfJ-Ausgaben im Haushaltsentwurf 2027 (Kapitel 0718), rund 12,2 Mio. Euro mehr als 2026.
- 38 — Verschiedene Landesgerichte, die bis Ende 2024 dezentral die Inkassoaufsicht wahrnahmen.
- Niedrig zweistellig — Beschwerden pro Quartal über unzulässige 1,3-Geschäftsgebühr seit der VVInkG-Reform 2021, ein deutlicher Rückgang gegenüber früheren Werten.
Im Detail
„die Behörde zukünftig hinreichend gut finanziell ausgestattet werde, um ihrem Auftrag noch effizienter nachkommen zu können“
— Ombudsfrau des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen, März 2026, zitiert in BT-Drs. 21/8501
Inkassounternehmen stellen in Deutschland hunderttausenden Verbrauchern Forderungen — viele davon unberechtigt. Im ersten Quartal 2026 gingen bei den Verbraucherzentralen über 3.000 Beschwerden zu Inkassoforderungen ein, mehr als 30 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Bei 53 Prozent dieser Beschwerden gaben die Betroffenen an, dass die zugrunde liegende Hauptforderung gar nicht bestand. Ob die seit dem 1. Januar 2025 beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zentralisierte Inkassoaufsicht diesen Missständen wirksam begegnet, ist öffentlich bislang nicht dokumentiert. Genau das will die Fraktion Die Linke mit ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/8501, eingereicht am 12. Oktober 2026) klären.
Inkassoaufsicht: Von 38 Stellen zu einer Bundesbehörde
Bis Ende 2024 war die Aufsicht über Inkassodienstleister auf 38 verschiedene Landesgerichte verteilt — mit entsprechend unterschiedlicher Entscheidungspraxis. Das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen (BGBl. 2023 I Nr. 64) bündelte die Zuständigkeit zum 1. Januar 2025 beim BfJ. Seitdem ist die Bundesbehörde für Registrierung, laufende Kontrolle und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber allen Inkassodienstleistern nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zuständig. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht für das BfJ Ausgaben in Höhe von 151,4 Mio. Euro vor — rund 12,2 Mio. Euro mehr als im Haushalt 2026. Wie viel davon der Inkassoaufsicht zugute kommt, lässt sich dem Haushaltsplan laut der Anfrage nicht entnehmen.
Was gilt aktuell?
Inkassodienstleister müssen nach dem RDG beim BfJ registriert sein und unterliegen dessen laufender Aufsicht. Das 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG) senkte die erstattungsfähigen Inkassogebühren ab. Beschwerden über die früher verbreitete 1,3-Geschäftsgebühr im ersten Inkassoschreiben sind seitdem stark zurückgegangen und bewegen sich seit 2022 nur noch im niedrig zweistelligen Bereich pro Quartal. Drei Problemfelder bleiben jedoch laut der Anfrage aktuell: unberechtigte Forderungen, gesondert berechnete Nebenkosten wie Adressermittlungen oder Mahnpauschalen sowie Verstöße gegen die Informationspflichten nach § 13a RDG. Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 11. Juni 2026 (VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25) entschieden, dass Gläubiger die Kosten einer vorgerichtlich eingeholten Bonitätsauskunft nicht ohne Weiteres als Verzugsschaden geltend machen können.
25 Fragen zu Personal, Verfahren und Transparenz
Die Linke stellt insgesamt 25 teils mehrteilige Fragen. Sie betreffen unter anderem die Zahl der Planstellen und tatsächlich besetzten Stellen beim BfJ, aufgegliedert nach Stichtagen (1. Januar 2025, 31. Dezember 2025, 30. Juni 2026), die Zahl und Herkunft der beim BfJ eingegangenen Beschwerden nach Quartalen, die Bearbeitungsdauern dieser Beschwerden (Mittelwert und Median), die Zahl eingeleiteter Aufsichtsverfahren und verhängter Maßnahmen sowie die Frage, ob ein regelmäßiger Tätigkeitsbericht des BfJ geplant ist. Auch die Digitalisierung des Beschwerdeprozesses — etwa ein interaktives Online-Formular mit automatischer Aktenzeichenvergabe — und ein systematischer Datenaustausch mit Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen werden thematisiert. Ergänzend fragt die Fraktion nach dem Stand der im Koalitionsvertrag angekündigten Evaluierung der Inkasso-Reform von 2021 sowie nach einem etwaigen Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/4298). Mehr zu laufenden parlamentarischen Verfahren im Bereich Verbraucherschutz und Recht findet sich in der Übersicht der Schriftlichen Fragen KW 39/2026.
Die Anfrage macht deutlich, dass eine öffentliche Bilanz der zentralisierten Inkassoaufsicht bislang fehlt. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ungerechtfertigte Inkassoforderungen erhalten, erfahren aus öffentlich zugänglichen Quellen derzeit weder, wie viele Beschwerden die Behörde bearbeitet, noch wie schnell sie reagiert oder welche Konsequenzen sie zieht. Die Bundesregierung hat die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten.
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Betroffen sind vor allem Verbraucherinnen und Verbraucher, die Inkassoforderungen erhalten — insbesondere solche mit nicht bestehenden oder bestrittenen Forderungen. Darüber hinaus betrifft das Thema Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherzentralen sowie registrierte Inkassodienstleister, die der neuen Bundesaufsicht unterliegen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8501) ist am 12. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage nach Zuleitung ans Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Die Antwort liegt noch nicht vor.
- Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- Bundesgesetz, das regelt, wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen — darunter Inkasso — erbringen darf und welche Anforderungen und Pflichten dabei gelten.
- Inkassodienstleister
- Unternehmen, die im Auftrag von Gläubigern offene Forderungen gegenüber Schuldnern außergerichtlich einziehen und dafür beim BfJ registriert sein müssen.
- VVInkG
- Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht von 2021, das u. a. die erstattungsfähigen Inkassogebühren absenkte.
Wer ist seit 2025 für die Inkassoaufsicht zuständig?
Seit dem 1. Januar 2025 bündelt das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Registrierung und Aufsicht über alle Inkassodienstleister bundesweit. Zuvor waren 38 verschiedene Landesgerichte zuständig.
Was berechtigt Verbraucher zur Beschwerde beim BfJ?
Verbraucher können sich beim BfJ beschweren, wenn Inkassounternehmen unberechtigte Forderungen stellen, überhöhte Gebühren verlangen oder gegen gesetzliche Informationspflichten nach § 13a RDG verstoßen.
Warum steigen die Inkasso-Beschwerden trotz Reform?
Laut den Verbraucherzentralen — zitiert in der Anfrage — gingen im ersten Quartal 2026 über 3.000 Beschwerden ein, mehr als 30 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Bei 53 Prozent fehlte die zugrunde liegende Hauptforderung ganz.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8501 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































