- Bund hat keine Daten zu Tourismusschäden durch Hitzesommer 2026
- Flusskreuzfahrt auf Rhein und Donau durch Niedrigwasser eingeschränkt
- Kein dauerhaftes Klimamonitoring für Tourismusinfrastruktur geplant
Hintergrund
Der Sommer 2026 war nach Angaben der Fragesteller von Hitzewellen, Waldbränden und Niedrigwasser geprägt. Erstmals seit Jahrzehnten war Skifahren in hochgelegenen Gletscherskigebieten der Alpen auch im Sommer nicht möglich. Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hatte bereits im Sommer 2026 gefordert, Klimaanpassung bei Investitionen in Tourismusinfrastruktur stärker zu berücksichtigen. Die Grünen hatten bereits auf BT-Drs. 21/969 eine frühere Kleine Anfrage zum gleichen Themenkreis eingereicht; die aktuelle Anfrage greift diese Erkenntnislücken erneut auf.
- Datenlage bis Juni 2026 — Amtliche Statistiken des Statistischen Bundesamts zu Übernachtungen und Ankünften lagen zum Zeitpunkt der Antwort nur bis Juni 2026 vor.
- 2 Thementische 2026 — Im Tourismuspolitischen Forum wurden zwei Thementische abgehalten: am 6. Mai 2026 zur Arbeitszeitflexibilisierung und am 10. September 2026 zum Treibhausgasemissions-Inventar für den Tourismus.
- 11 Maßnahmen im DAS-Cluster Wirtschaft — Die Deutsche Anpassungsstrategie sieht im Cluster Wirtschaft elf konkrete Maßnahmen vor, darunter den Austausch mit Wirtschaftsverbänden zur Klimaanpassung.
- 14-Tage- und 6-Wochen-Vorhersagen — Das Elektronische Wasserstraßeninformationssystem ELWIS stellt Wasserstandsvorhersagen für Rhein, Donau und Elbe in diesen Zeiträumen bereit.
Im Detail
Der Bundesregierung liegen zu den Auswirkungen der Wetterverhältnisse im Sommer 2026 auf den Tourismus keine Erkenntnisse vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8305, Antwort zu Frage 1
Hitze, Niedrigwasser und Waldbrände haben den deutschen Tourismus im Sommer 2026 nach Einschätzung von Branchenverbänden erheblich belastet. Doch wie groß der Schaden konkret ist, kann die Bundesregierung nicht beziffern: Zu Umsatzeinbrüchen, geschlossenen Campingplätzen oder gesperrten Wanderwegen liegen ihr nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor. Das geht aus der Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf die Kleine Anfrage der Grünen (BT-Drs. 21/8305, übermittelt am 30. September 2026) hervor.
Klimawandel im Tourismus: Datenlücken beim Bund
Amtliche Monatsdaten des Statistischen Bundesamts zu Übernachtungen und Ankünften standen zum Zeitpunkt der Anfrage nur bis Juni 2026 zur Verfügung. Selbst wenn aktuellere Daten vorlägen, könnten daraus laut Bundesregierung keine Wettereffekte abgeleitet werden. Zu Sturmschäden etwa im Elbsandsteingebirge oder durch Unwetter am Bodensee sowie zu den Gesamtkosten für die Tourismusbranche aus Extremwetterereignissen im Sommer 2026 hat die Bundesregierung ebenfalls keine Kenntnisse. Als Begründung verweist sie wiederholt auf die grundgesetzlich geregelte Zuständigkeit der Bundesländer für Entwicklung und Vermarktung des Tourismus.
Flusskreuzfahrt durch Niedrigwasser beeinträchtigt
Konkreter wird die Regierung beim Thema Niedrigwasser: Die Pegelstände auf wichtigen Tourismusgewässern waren im Sommer 2026 zeitweise so niedrig, dass vielbefahrene Strecken wie das Mittelrheintal und die freifließende Donau nicht mehr oder nur eingeschränkt befahren werden konnten. An einigen Bundeswasserstraßen behinderten trockengefallene Steiger das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste. Die gemeinsam mit den Ländern ergriffenen Ad-hoc-Maßnahmen, darunter eine Engpassbeseitigung am Mittelrhein, richteten sich laut Bundesregierung primär auf die Güterversorgung; Fahrgastschiffe profitierten aufgrund ihres geringeren Tiefgangs mittelbar davon. Informationen zu aktuellen Pegelständen stellt das Niedrigwasserinformationssystem NIWIS der Bundesanstalt für Gewässerkunde bereit.
Klimawandel im Tourismus: Kein neues Monitoring geplant
Ein dauerhaftes spezifisches Monitoring zur Klimaanfälligkeit touristischer Destinationen und Infrastrukturen plant die Bundesregierung nicht. Sie verweist stattdessen auf bestehende Austauschformate wie den Bund-Länder-Ausschuss Tourismus, in dem Klimaauswirkungen bei Bedarf adressiert werden könnten. Auch eine Anpassung der Nationalen Tourismusstrategie hält die Bundesregierung nicht für erforderlich, da Klimaschutz und der Schutz vor Extremwetterereignissen ihrer Einschätzung nach bereits als Themen der Tourismusbalance und des nachhaltigen Tourismus integriert seien.
Was gilt aktuell?
Für den Hitzeschutz von Reisenden und Beschäftigten verweist die Bundesregierung auf den bestehenden Hitzeschutzplan für Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit sowie auf das Infopaket „Hitzeschutz“, das rund 11.000 Kommunen vorliegt. Fördermöglichkeiten für investive Klimaanpassungsmaßnahmen touristischer Betriebe bestehen über die DAS-Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums; wann neue Förderfenster geöffnet werden, hängt von noch laufenden Haushaltsverhandlungen ab. Spezifisch touristische Förderprogramme sind nicht geplant. Die Absenkung der Luftverkehrsteuer und die Abschaffung der nationalen PtL-Quote für klimaneutrale Kraftstoffe im Luftverkehr will die Bundesregierung nicht rückgängig machen; sie setzt stattdessen auf EU-weit einheitliche Quoten für klimaneutrale Kraftstoffe.
Im Tourismuspolitischen Forum hat das Wirtschaftsministerium 2026 bisher zwei Thementische abgehalten: am 6. Mai 2026 zur Arbeitszeitflexibilisierung und am 10. September 2026 zum Treibhausgasemissions-Inventar für den Tourismus. Ein Thementisch spezifisch zu den Folgen des Hitzesommers ist laut Bundesregierung noch nicht terminiert, weitere Thementische sind jedoch angedacht. Zudem hat die Bundesregierung angekündigt, dem Tourismusausschuss des Bundestages einen gesonderten Bericht über die Klimafolgen des Sommers 2026 für den inländischen Tourismus vorzulegen. Ähnliche Fragen zur Klimaanpassung in anderen Sektoren zeigen ein wiederkehrendes Muster: Der Bund sieht sich oft als Koordinator, die operative Verantwortung liegt bei Ländern und Kommunen.
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Betroffen sind Betreiber touristischer Infrastruktur wie Campingplätze, Wanderwege, Bootsverleihe und Freizeitparks sowie Flusskreuzfahrtunternehmen auf Rhein, Donau, Mosel, Main, Elbe und Oder. Auch Urlauberinnen und Urlauber, Beschäftigte in Gastronomie und Beherbergung sowie Kommunen in Naturpark- und Mittelgebirgsregionen sind von den Klimafolgen unmittelbar betroffen.
Die Bundesregierung weicht bei einem Großteil der konkreten Fragen aus: Zu Schäden an touristischer Infrastruktur, Umsatzeinbrüchen und Extremwetterkosten verweist sie pauschal auf die Länderzuständigkeit. Bei Fragen zu geplanten Maßnahmen werden bestehende Instrumente wie die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) und der Hitzeschutzplan genannt, ohne tourismus-spezifische Neuerungen anzukündigen.
Die Kleine Anfrage ist mit der Antwort vom 30. September 2026 (BT-Drs. 21/8305) abgeschlossen. Die Bundesregierung hat einen Bericht an den Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages angekündigt, der die Klimafolgen des Sommers 2026 für den inländischen Tourismus und mögliche Maßnahmen behandeln soll.
- DAS (Deutsche Anpassungsstrategie)
- Rahmenwerk der Bundesregierung, das Ziele und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in verschiedenen Sektoren festlegt und regelmäßig fortgeschrieben wird.
- NIWIS
- Niedrigwasserinformationssystem der Bundesanstalt für Gewässerkunde; liefert bundesweit einheitliche Daten zu Pegelständen, Grundwasser und hydrometeorologischen Bedingungen.
- PtL-Quote (Power-to-Liquid)
- Verpflichtende Beimischungsquote für synthetische, klimaneutrale Kraftstoffe im Luftverkehr; die nationale Quote wurde von der Bundesregierung abgeschafft.
Hat der Bund Daten zu Umsatzeinbußen im Tourismus 2026?
Nein. Amtliche Statistiken des Statistischen Bundesamts lagen zum Zeitpunkt der Antwort nur bis Juni 2026 vor und bilden den Sommer daher nicht ab.
Wie war die Flusskreuzfahrt vom Niedrigwasser betroffen?
Vielbefahrene Strecken wie das Mittelrheintal und die freifließende Donau waren laut Bundesregierung zeitweise nicht oder nur eingeschränkt befahrbar. Auch trockengefallene Steiger an Bundeswasserstraßen behinderten das Ein- und Ausschiffen.
Plant die Bundesregierung ein Klimamonitoring für den Tourismus?
Nein. Die Bundesregierung plant kein dauerhaftes spezifisches Monitoring zur Klimaanfälligkeit touristischer Destinationen und Infrastrukturen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8305 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































