- 6,8 Millionen Minijobs könnten durch Rentenkommissions-Empfehlung wegfallen
- Rund 900.000 Rentner und 4,7 Mio. Nebenjobber wären direkt betroffen
- Anfrage erkundigt sich nach Steuer- und Sozialversicherungsfolgen für Haushalte
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7749 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission — auch als Rentenkommission bezeichnet — hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Darin regt die Kommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise an, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu integrieren und ihren bisherigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus aufzuheben. Gleichlautende Forderungen hatten zuvor bereits die Finanzkommission Gesundheit und die Kommission zur Sozialstaatsreform erhoben. Minijobs sind seit ihrer heutigen Ausgestaltung durch die Hartz-Reformen Anfang der 2000er-Jahre ein strukturelles Merkmal des deutschen Niedriglohnarbeitsmarktes.
- 6,8 Millionen — Gesamtzahl der Minijobs in Deutschland laut Minijobzentrale, 1. Quartal 2026
- 4,7 Millionen — Minijobber, die zusätzlich in einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob beschäftigt sind
- 900.000 — Rentner, die einem Minijob nachgehen
- 603 Euro — aktuelle monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung
- 26 Fragen — Anzahl der Einzelfragen in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7749
Im Detail
Die Kommission schließt sich damit den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit und der Kommission zur Sozialstaatsreform an, die beitragsrechtliche Begünstigung von Minijobs zu reduzieren, diese verstärkt in die Sozialversicherung zu überführen und Anreize für die Ausübung einer vollzeitnahen Beschäftigung zu setzen.
— Zitat der Alterssicherungskommission, wiedergegeben in BT-Drs. 21/7749
Rund 6,8 Millionen Menschen in Deutschland gehen derzeit einem Minijob nach — einem Beschäftigungsverhältnis mit einer monatlichen Einkommensgrenze von 603 Euro, das von Sozialversicherungsbeiträgen weitgehend befreit ist. Ob dieses Modell Zukunft hat, ist seit dem Abschlussbericht der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 offen: Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt in ihrer 26. Empfehlung, Minijobs vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu integrieren und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen.
Die AfD-Fraktion hat daraufhin mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7749 vom 27. August 2026 insgesamt 26 Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Im Mittelpunkt stehen die finanziellen Auswirkungen auf betroffene Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die öffentlichen Kassen — sowie die Frage, wie viele der aktuell 6,8 Millionen Minijobs im Fall einer Reform wegfallen oder in reguläre Beschäftigung übergehen würden.
Minijob-Abschaffung: Was gilt aktuell?
Derzeit profitieren Minijobber von einem pauschalen Steuer- und Abgabenmodell: Arbeitgeber zahlen Pauschalabgaben zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine Pauschsteuer, Arbeitnehmer selbst bleiben in der Regel abgabenfrei. Wer möchte, kann per Opt-out auf die Rentenversicherungspflicht verzichten. Diesen Sonderstatus will die Kommission abschaffen — ohne Opt-out-Möglichkeit sollen Minijobs künftig wie reguläre Jobs der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Wer ist von der Minijob-Abschaffung betroffen?
Von den 6,8 Millionen Minijobbern üben nach Angaben in der Drucksache rund 4,7 Millionen ihren Minijob als Nebenverdienst neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf aus. Etwa 900.000 Rentner nutzen die geringfügige Beschäftigung als Zuverdienst zur Rente. Hinzu kommt eine nicht genau bekannte Zahl an Studierenden. Besonders verbreitet sind Minijobs im Einzelhandel und in der Gastronomie — beides Branchen, die bei einer vollständigen Sozialversicherungspflicht mit steigenden Lohnnebenkosten rechnen müssten.
Die Anfrage erkundigt sich unter anderem danach, wie viele Minijobs nach einem Wegfall der Sonderregelung gekündigt würden (Frage 9), wie viele in Steuerklasse-VI-Verhältnisse übergingen (Frage 10) und wie viele neue Teilzeit- oder Vollzeitstellen entstehen könnten (Fragen 12–14). Frage 17 zielt auf die Armutsgefährdung: Die Anfrage will wissen, wie viele Haushalte ohne das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle lägen.
Fiskalische Dimension der Minijob-Reform
Mehrere Fragen richten sich an die finanziellen Auswirkungen für den Staat. Die Anfrage fragt nach den erwarteten Veränderungen beim Lohnsteueraufkommen (Frage 19), beim GKV-Beitragsvolumen (Frage 20), bei der gesetzlichen Pflegeversicherung (Frage 21), der Rentenversicherung (Frage 22) und der Arbeitslosenversicherung (Frage 23). Je nachdem, wie viele Minijobs in reguläre Beschäftigung übergehen oder wegfallen, könnten die Einnahmen der Sozialversicherungskassen erheblich steigen oder stagnieren — konkrete Schätzungen der Bundesregierung liegen bisher nicht vor.
Frage 24 thematisiert die Lohnstückkosten in minijobbintensiven Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie und Gebäudereinigung. Frage 25 fragt nach Ausweichreaktionen: Könnte die Abschaffung des Sonderstatus zu mehr Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit führen? Die Diskussion über Beitragsrecht und Sozialversicherungspflicht berührt dabei grundsätzliche Fragen der Beitragsgerechtigkeit.
Folgen für Rentner und Studierende
Frage 16 und Frage 26 richten sich speziell an vulnerable Gruppen: Für Rentner und Erwerbsminderungsrentner steht der Nettozuverdienst im Mittelpunkt — ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Verhältnis würde für viele von ihnen zu höheren Abzügen führen. Studierende, die derzeit häufig über Minijobs ihren Lebensunterhalt mitfinanzieren, stünden ebenfalls vor veränderten Rahmenbedingungen. Auch ALG-I-Empfänger, Bürgergeld-Beziehende und Grundsicherungsempfänger im Alter sind explizit in der Anfrage genannt. Damit berührt die Minijob-Abschaffung auch Fragen rund um Arbeitsmarktentwicklungen der vergangenen Jahrzehnte.
Die Bundesregierung hat die 26 Fragen bislang nicht beantwortet. Eine schriftliche Antwort steht noch aus.
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Direkt betroffen von einer Abschaffung der Minijobregelung wären rund 6,8 Millionen Beschäftigte in Deutschland. Darunter befinden sich rund 4,7 Millionen Personen, die den Minijob als Nebenverdienst neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausüben, etwa 900.000 Rentner sowie eine nicht genau bezifferte Anzahl Studierender. Besonders stark belastet würden laut Fragestellung Haushalte, deren Gesamteinkommen nach Abzug der laufenden Kosten bereits sehr gering ist. Hauptbetroffene Branchen sind Handel, Gastronomie und Gebäudereinigung.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7749) ist am 27. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Fragen bislang nicht beantwortet. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Minijob
- Geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst bis zu 603 Euro (Stand 2026), die von der Sozialversicherungspflicht weitgehend befreit ist und pauschal besteuert wird.
- GRV (Gesetzliche Rentenversicherung)
- Das umlagefinanzierte Pflichtversicherungssystem für Arbeitnehmer in Deutschland, aus dem Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gezahlt werden.
- Opt-out
- Möglichkeit, sich aktiv von einer Pflichtregelung abzumelden. Aktuell können Minijobber die Rentenversicherungspflicht per Opt-out ablehnen; die Kommission will diese Option abschaffen.
Was hat die Rentenkommission zu Minijobs empfohlen?
Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrer 26. Empfehlung, Minijobs ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen.
Wie viele Minijobs gibt es aktuell in Deutschland?
Laut Quartalsbericht der Minijobzentrale (1. Quartal 2026) gibt es derzeit rund 6,8 Millionen Minijobs. Die führenden Branchen sind Handel und Gastronomie.
Wer ist besonders von einer Minijob-Abschaffung betroffen?
Besonders betroffen wären die rund 4,7 Millionen Beschäftigten, die einen Minijob als Nebenverdienst neben einem sozialversicherungspflichtigen Job ausüben, sowie rund 900.000 Rentner und eine unbekannte Zahl an Studierenden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7749 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































