- BMJV lud am 12. August 2026 Reisebranche zur Schlichtungsdebatte ein
- Verpflichtende Schlichtungsoption für Reiseveranstalter noch ungeklärt
- EU-Pauschalreiserichtlinie 2026/1024 muss in deutsches Recht umgesetzt werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7746 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 12. August 2026 Akteure der Reisebranche zu einem Runden Tisch über außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen eingeladen. Bereits im Juli 2026 hatte der Bundestags-Ausschuss für Tourismus auf Grundlage eines Grünen-Antrags (BT-Drs. 21/5782) über das Thema beraten. Auf europäischer Ebene steht die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie 2026/1024 sowie der ADR-Änderungsrichtlinie 2025/2647 an, die Vorgaben zur alternativen Streitbeilegung enthält. Im Luftverkehr existiert bereits eine Pflicht zur Schlichtung; für Pauschalreiseveranstalter fehlt eine analoge Regelung bislang in Deutschland.
Im Detail
Schlichtungsverfahren ermöglichen Reisenden in der Regel kostenlos, Konflikte einvernehmlich mit Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren kommt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7746, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wenn eine Pauschalreise zum Ärgernis wird — das Hotel entspricht nicht der Buchung, der Flug fällt aus, Leistungen fehlen — stehen viele Verbraucher vor einer schwierigen Wahl: entweder den Ärger hinnehmen oder ein teures und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren riskieren. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 12. August 2026 verschiedene Akteure der Reisebranche zu einem Runden Tisch eingeladen, um über außergerichtliche Schlichtung als Zwischenweg zu diskutieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt dazu mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7746 vom 27. August 2026 insgesamt 15 Fragen an die Bundesregierung.
Schlichtung bei Pauschalreisen: Was gilt aktuell?
In Deutschland existiert für Pauschalreisen bislang keine gesetzliche Pflicht für Reiseveranstalter, eine außergerichtliche Schlichtung als Option anzubieten. Anders im Luftverkehr: Dort gibt es bereits eine vergleichbare Regelung, die Fluggesellschaften zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet. Für das Pauschalreiserecht fehlt eine analoge Rechtsgrundlage. Bestehende privatrechtliche Schlichtungsstellen sind vorhanden, ihre Nutzung ist aber von der freiwilligen Beteiligung der Unternehmen abhängig — und laut Fragesteller wenig bekannt.
Die 15 Fragen: Worum geht es konkret?
Die Grünen-Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Till Steffen, Matthias Gastel und weitere fragen die Bundesregierung zunächst nach den Grundlagen des Runden Tisches: Wer nahm am 12. August 2026 teil, nach welchen Kriterien wurden die Akteure ausgewählt, und war das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eingebunden? Darüber hinaus richten sich die Fragen auf die inhaltliche Zielsetzung des Treffens: Waren konkrete Maßnahmen geplant, und wenn ja, welche? Zentral ist die Frage, ob die Einführung einer verpflichtenden Schlichtungsoption für Reiseveranstalter diskutiert wurde — und welche Positionen dabei BMJV und Branchenvertreter einnahmen.
Ein weiterer Fragenblock betrifft mögliche Hindernisse: Welche konkreten Bedenken — etwa hinsichtlich zusätzlicher Kosten, Personalaufwand oder Bürokratie — brachten die Branchenvertreter vor, und teilt die Bundesregierung diese Einschätzung? Laut Pressebericht (fvw.de) hatten Teilnehmer solche Bedenken geäußert; die Anfrage will wissen, wie das Ministerium dazu steht. Schließlich fragen die Grünen nach konkreten Ergebnissen: Wurden Vereinbarungen oder Beschlüsse getroffen? Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen — etwa im Rahmen der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie 2026/1024 oder der ADR-Änderungsrichtlinie 2025/2647? Und soll der Runde Tisch wiederholt werden?
Europäischer Rahmen und nationaler Handlungsdruck
Die Anfrage steht im Kontext eines wachsenden europäischen und nationalen Drucks, außergerichtliche Streitbeilegung auszubauen. Die EU-Änderungsrichtlinie 2025/2647 zur alternativen Streitbeilegung (ADR) schreibt Mindeststandards für Schlichtungsverfahren vor und muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Parallel dazu hat die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder das Thema bereits 2023 auf die Agenda gesetzt. Für Reisende bedeutet ein funktionierendes Schlichtungssystem einen erheblichen praktischen Vorteil: Sie könnten Konflikte mit Veranstaltern kostenlos und ohne Anwalt lösen — vorausgesetzt, die Veranstalter nehmen teil.
Die Bundesregierung muss die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Solange liegt offen, welche konkreten Ergebnisse der Runde Tisch tatsächlich gebracht hat und ob das BMJV gesetzgeberische Schritte plant. Auch ob weitere Runde Tische zu Verbraucherschutzthemen folgen sollen, bleibt zunächst unbeantwortet.
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Betroffen sind in erster Linie Verbraucher, die Pauschalreisen buchen und im Streitfall auf günstige außergerichtliche Lösungen angewiesen sind. Ebenso betrifft das Thema Reiseveranstalter, die bei einer möglichen Pflichtlösung zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand befürchten, sowie privatrechtliche Schlichtungsstellen, die als Vermittler fungieren könnten.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7746) wurde am 27. August 2026 eingereicht. Die Bundesregierung muss die Fragen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Ob und welche gesetzgeberischen Maßnahmen folgen, hängt auch von den anstehenden EU-Richtlinien-Umsetzungen ab.
- Außergerichtliche Streitbeilegung (ADR)
- Alternative Dispute Resolution: Verfahren zur Konfliktlösung zwischen Verbraucher und Unternehmen ohne Einschaltung eines Gerichts, etwa durch Schlichtung oder Mediation.
- Schlichtungsstelle
- Neutrale Einrichtung, die bei Streitigkeiten zwischen Reisenden und Veranstaltern vermittelt — in der Regel für Verbraucher kostenlos.
- EU-Pauschalreiserichtlinie
- EU-Rechtsakt (2026/1024), der Mindeststandards für Pauschalreisen regelt und von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Was ist außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen?
Reisende können dabei Konflikte mit Veranstaltern über eine neutrale Schlichtungsstelle lösen — in der Regel kostenlos und ohne Gericht.
Was fordert die EU in diesem Bereich?
Die EU-Änderungsrichtlinie 2025/2647 zur alternativen Streitbeilegung (ADR) sowie die EU-Pauschalreiserichtlinie 2026/1024 müssen von Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden.
Gibt es schon eine Schlichtungspflicht im Reiserecht?
Nein. Im Luftverkehr gibt es bereits eine vergleichbare Regelung; für Pauschalreisen fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage bislang.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7746 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































