- Deutschland scheiterte bei UN-Sicherheitsratswahl trotz 26 Mrd. Euro Entwicklungshilfe
- Gesamtkosten der Kandidatur seit 2019 nicht bezifferbar
- Externe Agentur 'Ahoy' erhielt 223.813 Euro für Kommunikationsleistungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7679 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland hat im Jahr 2019 seine Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat erklärt und in den Folgejahren aktiv Wahlkampf betrieben. Der nichtständige Sitz wird von der UN-Generalversammlung in geheimer Abstimmung vergeben. Deutschland gehört laut eigenen Angaben zu den größten Beitragszahlern des UN-Systems, mit einem Pflichtbeitragsanteil von rund 5,7 Prozent am regulären UN-Haushalt. Im Jahr 2025 stellte Deutschland nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit rund 26 Milliarden Euro für internationale Entwicklungszusammenarbeit bereit und war damit weltweit der größte Geber.
- 5,7 Prozent — Deutschlands Anteil am regulären UN-Haushalt sowie an den Kosten der UN-Friedensmissionen (Stand 2025).
- 26 Mrd. Euro — Deutschlands Ausgaben für internationale Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2025; laut BMZ weltweit der höchste Wert.
- 223.813,43 Euro — Gesamtwert der Beauftragung der Kommunikationsagentur ‚Ahoy‘ für die UN-Kandidaturkampagne (2023–2026).
- 2019 — Jahr, in dem Deutschland seine Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat offiziell erklärt hat.
- 2. Juni 2025 — Datum der Wahl Annalena Baerbocks zur Präsidentin der UN-Generalversammlung für die 80. Wahlperiode.
Im Detail
Die Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat war seit 2019 Vorhaben mehrerer Bundesregierungen, die sich jeweils in die Gesamtheit der außenpolitischen Vorhaben und Bemühungen einfügte. Eine Berechnung von Gesamtkosten ist daher nicht möglich.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7679, Frage 3
Deutschland hat die Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat verloren — trotz eines Pflichtbeitrags von rund 5,7 Prozent zum regulären UN-Haushalt und trotz rund 26 Milliarden Euro für internationale Entwicklungszusammenarbeit allein im Jahr 2025. Die Bundesregierung hat nun auf zwölf Fragen der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7490) geantwortet, die die Ursachen dieses Scheiterns und mögliche Konsequenzen beleuchten wollten. Die Antwort des Auswärtigen Amts datiert vom 20. August 2026 und trägt die Drucksachennummer 21/7679.
UN-Sicherheitsratskandidatur: Was die Bundesregierung offenlegt
Die Kandidatur für den nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat hat Deutschland laut Bundesregierung im Jahr 2019 erklärt. Die Bewerbung war demnach Vorhaben mehrerer aufeinanderfolgender Bundesregierungen und floss in die Gesamtheit der außenpolitischen Aktivitäten ein. Weil die Kandidatur nicht als eigenes Budget geführt wurde, sondern in reguläre Besuche und außenpolitische Initiativen eingebettet war, erklärt die Regierung: Eine Berechnung von Gesamtkosten sei nicht möglich. Einzig konkret bezifferbar sind die Ausgaben für externe Kommunikationsdienstleistungen: Die Bundesregierung hat die Agentur „Ahoy“ mit Leistungen im Gesamtwert von 223.813,43 Euro beauftragt — für den Zeitraum 2023 bis 2026.
Auf die Frage nach finanziellen oder politischen Zusagen an einzelne Staaten im Rahmen der Kandidatur verweist die Regierung auf das Wahlgeheimnis bei internationalen Abstimmungen: Angaben zu Absprachen bei geheimen Wahlen in internationalen Organisationen macht sie grundsätzlich nicht. Gleiches gilt für die Frage nach Rückmeldungen jener Staaten, die Deutschland nicht unterstützt haben.
Baerbock-Kandidatur: Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang
Einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Nominierung von Annalena Baerbock als Kandidatin für die Präsidentschaft der UN-Generalversammlung und dem Scheitern der Sicherheitsratsbewerbung weist die Bundesregierung zurück. Sie betont, es habe sich um zwei voneinander getrennte Vorgänge gehandelt. Die Bundesregierung hatte im März 2025 beschlossen, Baerbock zu nominieren; die UN-Generalversammlung wählte sie am 2. Juni 2025 in geheimer Abstimmung zur Präsidentin für die 80. Wahlperiode.
Entwicklungshilfe und UN-Abstimmungsverhalten: Keine Konsequenzen angekündigt
Besonders politisch aufgeladen sind die Fragen zur Entwicklungszusammenarbeit. Die AfD-Fraktion wollte wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung daraus zieht, dass bedeutende Empfänger deutscher Entwicklungshilfe — darunter Indien, Vietnam und Südafrika — bei UN-Abstimmungen zur Verurteilung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine regelmäßig nicht die deutsche Position unterstützen. Die Antwort der Bundesregierung ist zurückhaltend: Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit aufstrebenden Volkswirtschaften liege im deutschen Interesse. Künftige Vergabeentscheidungen beträfen aktuelles Regierungshandeln, das parlamentarisch durch das Fragewesen grundsätzlich nicht kontrolliert werden könne.
Auch zur Frage, ob die Höhe der deutschen UN-Beiträge angesichts des Wahlergebnisses überprüft werde, bleibt die Regierung vage. Pflichtbeiträge seien völkerrechtlich verbindlich und würden weiter gezahlt. Entscheidungen über freiwillige Beiträge orientierten sich an den politischen Prioritäten der Bundesregierung — konkrete Ankündigungen macht sie nicht. Damit weicht die Regierung bei mehreren zentralen Fragen auf die Kategorie „laufendes Regierungshandeln“ aus, was eine direkte parlamentarische Kontrolle erschwert. Ähnliche Transparenzgrenzen zeigen sich auch bei anderen außenpolitischen Anfragen, etwa zur EUNAVFOR MED IRINI-Mission, bei der die Rechtsgrundlage ebenfalls parlamentarisch hinterfragt wurde.
Was gilt aktuell?
Deutschland ist kein Mitglied des UN-Sicherheitsrats. Der Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder: fünf ständige (USA, Russland, China, Frankreich, Vereinigtes Königreich) und zehn nichtständige, die die UN-Generalversammlung für jeweils zwei Jahre wählt. Deutschland war zuletzt in den Jahren 2019 und 2020 nichtständiges Mitglied. Die gescheiterte Kandidatur zielte auf eine erneute Mitgliedschaft. Die Bundesregierung kündigt an, auch künftig Kandidaturen in internationalen Organisationen zu betreiben, ohne konkrete Zeitpläne zu nennen.
Zur Transparenz bei staatlichen Ausgaben und der Fähigkeit der Bundesregierung, detaillierte Auskunft über Fördermittel zu geben, zeigen sich wiederkehrende Muster: Auch in anderen Bereichen verweist die Regierung auf die Unmöglichkeit einer detaillierten Kostenaufschlüsselung, wenn Ausgaben in reguläre Verwaltungsabläufe eingebettet sind.
Unmittelbar betroffen ist die deutsche Außenpolitik und die diplomatische Positionierung Deutschlands in internationalen Organisationen. Mittelbar betroffen sind Empfängerländer deutscher Entwicklungszusammenarbeit — die Anfrage thematisiert explizit Länder wie Indien, Vietnam und Südafrika, die bei UN-Abstimmungen zur Ukraine-Resolution nicht die deutsche Position unterstützten.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren Fragen aus: Zu politischen Zusagen an Staaten (Frage 2) verweist sie auf das Wahlgeheimnis, zu Rückmeldungen ablehnender Staaten (Frage 5) gibt sie dieselbe Begründung. Fragen zu künftigen Konsequenzen für die Entwicklungszusammenarbeit (Fragen 9, 10, 11) werden mit dem Hinweis auf laufendes Regierungshandeln nicht konkret beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. UN-Sicherheitsrat: Deutschland scheitert trotz 26 Mrd. Euro Entwicklungshilfe →
- Nichtständiger Sitz im UN-Sicherheitsrat
- Der UN-Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder: fünf ständige (USA, Russland, China, Frankreich, UK) und zehn nichtständige, die die Generalversammlung für je zwei Jahre wählt.
- ODA (Official Development Assistance)
- Staatliche Entwicklungshilfe, die nach OECD-Kriterien als öffentliche Mittel für Entwicklungsländer zählt. Deutschland war 2025 laut BMZ weltweit der größte ODA-Geber.
- Pflichtbeitrag zum UN-Haushalt
- Jedes UN-Mitglied zahlt einen vom Bruttonationaleinkommen abhängigen Pflichtbeitrag. Deutschland leistet rund 5,7 Prozent des regulären UN-Haushalts.
Warum scheiterte Deutschland beim UN-Sicherheitsrat?
Die Bundesregierung nennt keine konkreten Ursachen. Sie erklärt lediglich, dass Staaten bei solchen Wahlen auf Basis einer Vielzahl von Beweggründen entscheiden und ihr Wahlverhalten bei geheimen Abstimmungen nicht offenlegen.
Was hat die Kandidatur insgesamt gekostet?
Gesamtkosten lassen sich laut Bundesregierung nicht berechnen, weil die Kandidatur seit 2019 in die regulären außenpolitischen Aktivitäten eingebettet war. Einzig bezifferbar: rund 223.813 Euro für die Kommunikationsagentur 'Ahoy' (2023–2026).
Hat Deutschland Konsequenzen für die Entwicklungshilfe gezogen?
Die Bundesregierung macht dazu keine verbindlichen Aussagen. Sie verweist darauf, dass es sich um aktuelles Regierungshandeln handle, das parlamentarisch nicht durch das Fragewesen zu kontrollieren sei.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7679 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































